…Abgabengläubigern - noch nicht abgewickelt sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 79 Tz 10) Dennoch ist von Bedeutung, dass die W-KEG mit 31. Juli 2007 beendet wurde. Der angefochtene Bescheid vom 2. März 2010 wurde somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und…
…lässt jedoch den Schluss zu, dass das Finanzamt nicht von einer vorherigen rechtswirksamen Zustellung ausgegangen ist. Letztlich ist aber mangels rechtlich existenter Erstbescheide die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung rechtswidrig und war diese ersatzlos aufzuheben. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Zulässigkeit einer…
…herangezogene Grundlagenbescheid ins Leere gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006…
…Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Die als Bescheid intendierte Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz vom 27. März 2012 ist daher mangels einer für den Bw. rechtswirksamen Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden. Die dagegen erhobene Berufung war…
…Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist an den Bf. adressiert und an diesen zugestellt worden. Der Bescheid ist mangels Adressierung und Zustellung an den vorgenannten Zustellungsbevollmächtigten rechtlich nicht existent geworden (vgl. VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Die Beschwerde vom 18. Dezember 2006…
…Gemäß § 78 BAO ist Partei im Abgabenverfahren der Abgabepflichtige (§ 77 BAO). Wie oben ausgeführt war die Fa M-KEG mit 6.12.2007 nicht mehr existent. Sie war daher nicht mehr Partei des Abgabeverfahrens. Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte nur Hr…
…Liquidation, für welche der Berufungswerber nicht Geschäftsführer sei. Auf den bereits mehrfach ausgesprochenen Widerspruch nach § 81 Abs. 8 BAO weise er neuerdings hin. Da der Berufungswerber dieses Schreiben (die Stellungnahme der Prüferin) in Aufrechterhaltung seines Berufungsbegehrens als nicht zugestellt und rechtlich nicht existent erachte, behalte…
…Fall (noch) nicht rechtskräftige Bescheide gemäß § 273 Abs. 2 BAO nicht allein deshalb zurückzuweisen, weil die Berufung vor dem Beginn der Berufungsfrist eingebracht wurde, jedoch sind Berufungen jedenfalls dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn sie sich gegen Bescheide richten, die rechtlich nicht existent geworden sind (herrschende…
…Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug…
…wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung darf gemäß § 273 Abs. 2 BAO nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Berufungsfrist eingebracht wurde oder weil sie unrichtig bezeichnet ist. Berufungen gegen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordene Bescheide sind zurückzuweisen…
…gerichtete Berufung des Dr._B abzuweisen, auch wenn die Begründung dieses Bescheides davon ausgeht, dass der beabsichtigte Feststellungsbescheid vom 10. Januar 2002 gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben worden sei. Ein rechtlich nicht existenter Bescheid kann jedoch nicht aufgehoben werden. Linz, am 5. Oktober 2005
…zum Empfang des Schriftstückes bevollmächtigte Person nicht als solche bezeichnet wurde (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, aaO, § 9 E121, VwGH 15.7.1998, 93/13/0297 mit weiteren Ausführung im Fall einer Umgründung einer Steuerberaterkanzlei). Die Bezeichnung einer nicht existenten Person ist demnach der Bezeichnung…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Im Zuge der Offenlegung gemäß § 29 FinStrG der für die Feststellung der Abgabenverkürzung bedeutsamen Umstände der Beschwerdeführerin ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) vom 2. Oktober 2018 gab sie…
…nur (tatsächlich eingebrachte und noch unerledigte) „Berufungen“ der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen waren, war die mit Vorlagebericht vom 19. September 2012 erfolgte Vorlage einer nicht (mehr) existenten „Berufung“ unzulässig. Dem Vorlagebericht bzw. der „Berufungsvorlage“ (in Übereinstimmung mit der seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012…
…00/m² wegen eventueller Kontaminierung des Grund und Bodens im Bereich der Waschstraße. [Handschriftlich vom steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers eingefügt:] ,Bereits zu Beginn der Außenprüfung war die Steuerpflichtige nicht mehr in Liquidation. Die Vollmacht des steuerlichen Vertreters existiert seit der Löschung im Firmenbuch nicht mehr…
…dass ein Aufgabe-, Übergangs- oder Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln gewesen sei. Obwohl eine Steuergutschrift von € 111.467,56 zu erwarten gewesen sei, habe das Finanzamt wegen € 89.932,64 einen Konkursantrag gestellt. Dies habe zur Vernichtung seiner bürgerlichen Existenz geführt, da das Finanzamt…
…BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Bescheidbeschwerde gegen einen rechtlich nicht existenten Bescheid konnte sich das…
…Gemäß § 273 Abs 1 BAO ist die Berufung gegen einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid zurückzuweisen. Die bescheidmäßigen Erledigungen des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 29.11.2010 für die X2 GmbH & Mitges (33 StNr2) gehören nicht dem Rechtsbestand an." E/b) ad 2/sog…
…1 lit. a BAO belangte Abgabenbehörde zu treten hat. Soll eine Säumigkeit des Finanzamts Österreich gerügt werden, ist dieses - und kein anderes Finanzamt, ob existent oder nicht existent, und keine andere Behörde - in der Säumnisbeschwerde als säumige Abgabenbehörde zu bezeichnen. § 323b Abs. 6 BAO (wonach…