…Finanzamt ab. Aufgrund eines Ergänzungsauftrages des Finanzamtes übermittelte er am 31.10.2007 eine berichtigte Einkommensteuererklärung. In dieser erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 60.292,45 €, darin enthalten 34.816,34 € aus nicht entnommenen Gewinnen, für die er gem. §…
…betreffend Einkommensteuer für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt eine Tischlerei ("Design & Möbelwerkstätte") und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Einkommensteuererklärung für 2005 machte er eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (…
…betreibt eine Tabak-Trafik und brachte die Erklärungen für 2005 und 2007 elektronisch beim Finanzamt ein. Die Bw. beantragte gemäß § 11a EStG 1988 (Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), den Anstieg des Eigenkapitals der Jahre 2005 und 2007 mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Abs…
… 11a EStG für die mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernden nicht entnommenen Gewinne, der wie folgt ermittelt wurde: | Bezeichnung: | Betrag: | laufender Gewinn: | € 112.843,11 | Entnahmen: | - € 47.424,49 | Differenz: | € 65.418,62 Nach den…
…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…
…der darüber aufgenommenen Niederschrift vom 29.5.2015 hielt die Prüferin im Wesentlichen fest, der Bf habe in den Jahren 2004 sowie 2006 bis 2009 für nicht entnommene Gewinne von insgesamt 198.552,89 Euro die Hälftesteuersatz-Begünstigung gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen…
… 11a Abs 3 EStG 1988 ist nicht, wie der steuerliche Vertreter des Bf vermeint, der unternehmensrechtliche Gewinn des Streitjahres in Höhe von 94.009,88 Euro, sondern der laufende steuerpflichtige Gewinn des Streitjahres in Höhe von 88.637,01 Euro (vgl etwa Kanduth-Kristen in…
…Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG zusteht. Im Jahr 2006 ist darüberhinaus strittig, ob die Einzelwertberichtigungen von Forderungen iHv insgesamt € 8.698,28 vom Beschwerdeführer zu Recht vorgenommenen wurden. Rechtlich folgt daraus: § 11a Abs 1 EStG lautete: "Natürliche Personen, die den Gewinn aus…
…Abzug (KZ 409) werden € 616,00 erklärt. Bei den Tarifbegünstigungen werden gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne mit € 90.000,00 angegeben (KZ 793). Unter der KZ 440 (unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte) werden € 1.001,16 erklärt…
…Der beantragte Hälftesteuersatz für nicht entnommene Gewinne für den Betrag von € 100.000,00 wurde nicht berücksichtigt. Das FA begründete dies damit, dass diese begünstigte Besteuerung nach § 37 Abs.1 EStG 1988 natürlichen Personen zustünde, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus…
…der Zuschuss unabhängig von der Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft gewährt worden sei. Daraufhin reichte der Berufungswerber auch betreffend die Einkommensteuerveranlagungen 2005 und 2006 mit Schriftsatz vom 24.11.2010 einen Vorlageantrag ein. In Ergänzung zum Berufungsvorbringen brachte er zur Nichtanwendung der Begünstigung der nichtentnommenen Gewinne vor…
… 11a Abs. 1 EStG 1988 keinen Spielraum hinsichtlich des Personenkreises, welcher die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne in Anspruch nehmen kann, erkennen ließ, waren noch die zur Verfügung stehenden Gesetzesmaterialien in Betracht zu ziehen. Im besonderen Teil der Erläuterungen zur Regierungsvorlage (59 der Beilagen zu…
…Zuge einer Betriebsprüfung wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 mit Bescheiden vom 30.8.2012 wiederaufgenommen und gleichzeitig neue Sachbescheide erlassen. Im Zuge der Wiederaufnahme kam es sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 zu einer Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne gem…
…den Privatbereich entfallenden Reinigungskosten im Schätzungswege mit € 4.000,-- per anno und kürzte den laufenden Lohnaufwand jährlich um diesen Betrag ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß …
…bzw. wird selbst vom Finanzamt nicht unterstellt. Die strittigen Einlagen sind sohin bei Ermittlung des Eigenkapitalanstieges iSd. § 11a EStG sehr wohl zu berücksichtigen. Der Prüfer brachte diese Einlagen bei Berechnung des Kapitalanstieges in seinem Prüfungsbericht (Beilage E1) jeweils in Abzug und ermittelte den Gewinn gemäß …
…sowie die Beilage zur Einkommensteuererklärung für 2005 beim FA ein. In dieser Beilage beantragte er von einem Gewinn von € 61.438,54 einen Betrag von € 41.169,89 mit dem Hälftesteuersatz für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 zu besteuern. Mit Ergänzungsersuchen…
…die Berufung abzuweisen, da das Berufungsbegehren dem Gesetzestext widerspräche. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Abweisung des Antrages, nicht entnommene Gewinne iHv € 11.828,03 begünstigt zu besteuern. Der Bw. ist Beteiligter einer Steuerberatungskanzlei, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs…
…In der am 27. Oktober 2006 eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 erklärte der Bw. diesen Betrag als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und beantragte davon Euro 34.000,00 als nicht entnommenen Gewinn gem. § 11a EStG 1988 mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern. Die Abgabenbehörde erster…
…unter Tz. 793 (gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) ein Betrag von 23.735,52 € ausgewiesen. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 5. Jänner 2006 die Einkommensteuer für das Jahr 2004 in Höhe von 138.670,80 € festgesetzt. Dabei…
…Einlage. Die eingelegten Mittel wurden ausschließlich zur Sicherstellung des betriebsnotwendigen Bargeldbestandes sowie des positiven Girokontosaldos verwendet. Diese Vorgangsweise wurde schon viele Jahre vor Einführung der Begünstigung für nichtentnommene Gewinne praktiziert." Der UFS bekräftigte, dass das Sparbuch mangels Erfassung in den Büchern kein Betriebsvermögen darstellte. Also…