…erzielt worden, dass Domizilgesellschaften nicht als abkommensberechtigt anerkannt werden, wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat deren Einkünfte dem Drittstaat zur Besteuerung zu überlassen sind. Es sind gegenwärtig keine Umstände erkennbar, eine solche Auslegung nicht auch im Geltungsbereich des österreichisch-schweizerischen Verhältnis anzuwenden. In…
…DBA fällt. Denn gemäß Artikel 26 des Abkommens sind die nach liechtensteinischem Recht von der Erwerbs- und Ertragsteuer befreiten Gesellschaften nicht abkommensberechtigt. Aber selbst wenn die Abkommensberechtigung dem Grunde nach gegeben sein sollte, kann die Frage nicht ohne weiteres in positivem Sinn beantwortet werden, wenn…
…festgestellt. Sie dürften daher offensichtlich gerade nicht Teil des "eigenen Einkommens" sein. Zudem würden die ausländischen Verluste und Nachversteuerungsbeträge nicht beim abkommensrechtlich berechtigten österreichischem Steuersubjekt erzielt, sondern von ausländischen nicht abkommensberechtigten Steuersubjekten, und seien daher grundsätzlich nicht nach dem einschlägigen anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen erfasste Einkünfte. Ausländische…
…dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft transparent und folglich nicht in der Schweiz ansässig und daher auch nicht abkommensberechtigt ist. Infolge der Transparenz…
…sind und versuchen, durch künstliche Zwischenschaltung deutscher Holdinggesellschaften die Abkommensberechtigung zu erlangen, wobei nach österreichischem Recht die Einkünftezurechnung nicht an die Holdinggesellschaften, sondern an die dahinterstehenden nicht abkommensberechtigten Personen zu erfolgen hätte (Fälle von "Treaty-Shopping" siehe zB VwGH 26.07.2000, 97/14/0070…
…einen steuerlichen Wohnsitz ("fiscal domicile") verfügt. Diese Bestätigungsmerkmale könnten z.B. auch auf eine nicht abkommensberechtigte Sitzgesellschaft in Kanada zutreffen, die keine Betriebstätten in Kanada hat und deren Geschäftsleitung sich in Österreich befindet. Beigefügt wird, dass aber auch schon vor Vorliegen einer ordnungsgemäßen Ansässigkeitsbescheinigung die…
…Allgemeinen der Wertpapierentleiher. Es ist derzeit aber international noch nicht sichergestellt, dass auch andere Staaten bereit sind, dieser Sichtweise zu folgen. Probleme könnten sich vor allem dann ergeben, wenn die Zertifikatsinhaber des österreichischen Investmentfonds nicht in Österreich ansässig und daher nicht abkommensberechtigt sind. Bundesministerium…
…Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Es muss hierbei jedenfalls sichergestellt werden, dass die österreichische Finanzverwaltung bei Durchsicht dieser Unterlagen einen Weiterfluss an nicht abkommensberechtigte Drittausländer feststellen kann und weiters in der Lage ist, auch Dividendenzahlungen an institutionelle Großanleger in den USA herauszufinden…
…In diesem Fall würde die "50%-Grenze" nicht überschritten und es stünde Abkommensberechtigung zu, wollte man diese Grenze von den Gesamteinnahmen berechnen. Denn von den Gesamteinnahmen von 100 werden bloß 9, sonach bloß 9%, an nicht abkommensberechtigte Personen weitergeleitet. Die "50%-Grenze" wird daher in…
…sei zu schließen, dass gebietsansässige und gebietsnichtansässig Dienstleister steuerrechtlich gleich behandelt würden, wird - weil nicht Vergleichbares miteinander verglichen wird, für methodisch unzulässig erachtet. Da aber mit dieser Entscheidung ohnedies die Abkommensberechtigung bzw die Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten verneint wurde, ist dies ohne Belang. Jedenfalls geht…
…Quellensteuern zu. Bei der steuerlichen Behandlung der Zinsen ist vom Anleger das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat zu berücksichtigen. Nachdem der Fonds selbst in der Regel nicht abkommensberechtigt ist (Abkommensberechtigung steht dem Anleger zu), kann der jeweilige Anleger auf Basis der Mitteilung der Meldestelle gemäß §…
…ausländischer Quellensteuern Rz 1073: Da die Steuerrechtssubjektivität der Gruppenmitglieder durch die Mitgliedschaft an einer Unternehmensgruppe nicht untergeht, sind die Gruppenmitglieder auf Grundlage der dem Art. 1 und 4 OECD-Musterabkommen nachgebildeten Bestimmungen der österreichischen DBA vom persönlichen Anwendungsbereich der Abkommen umfasst und daher selbständig abkommensberechtigt…
…... des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt oder begünstigt sind. Die im Artikel 26 umschriebenen Gesellschaften sind somit prinzipiell "nicht abkommensberechtigt". Nach Art. 84 des liechtensteinischen Steuergesetzes sind "Sitzunternehmen" (das DBA kennt diesen Ausdruck nicht) im Öffentlichkeitsregister eingetragene juristische Personen, die in Liechtenstein nur ihren Sitz…
…2 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthält oder nicht. Auch bei Fehlen einer solchen Regelung hat Österreich eine Gegenberichtigung zu gewähren, sofern die Primärberichtigung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht (siehe Anlage 2.1.). Auch vom (ausländischen) Abkommensberechtigten ausgehende nachträgliche Berichtigungen der Verrechnungspreise aus Vorjahren können Gegenstand eines Verständigungsverfahrens…
…wenn sie Artikel 12 des österreichisch-deutschen DBA in jenen Fällen nicht anwendet, in denen deutsche Vergütungen an die österreichische Verwertungsgesellschaft überwiesen werden und die Bezugsberechtigten nicht in Österreich, sondern in Drittstaaten ansässig sind. Denn abkommensberechtigt ist nicht der Treuhänder, sondern nur der letztlich Bezugsberechtigte. …
…unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind auch die österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die steuerbefreiten Einrichtungen, wie zB gemeinnützige Organisationen, Pensionskassen, grundsätzlich in Österreich ansässig und daher abkommensberechtigt. 2. Aus den vorgenannten Gründen sind…
…berechnet werden muss. Nicht nur die Ergebnisse der Gruppenmitglieder, sondern auch die Ergebnisermittlung des GT erfolgt nach dem KStG zunächst individuell, also abgesondert von der Ermittlung der Beteiligungskörperschaften und vom Gruppenergebnis (Wilplinger, FJ 2006, 173, Pkt 3.3). Die Abkommensberechtigung ist nach Ansicht des UFS…
…der restlichen Unternehmensgruppe. Das Ergebnis des GT hingegegen ergebe sich in Abhängigkeit von den zugerechneten Ergebnissen. Die Unternehmensgruppe nach § 9 KStG durchbreche zwar nicht das Prinzip der Steuersubjektivität der einzelnen Gruppenmitglieder. Diese seien daher auch DBA-rechtlich abkommensberechtigt. Das Recht der DBA bestimme, wer zur…
…I 97/2002 stellte auf Widerspruch "mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen" oder "mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union" ab. Ein Widerspruch zu dem im Streitzeitraum anzuwendenden Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union konnte hier nicht vorliegen, indem - wie in Punkt H/b dargestellt - dem Ausschluss der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für abkommensberechtigte…
…verfahrensgegenständlichen Zeitraum über keine Betriebsstätte iSd § 81 EStG 1988 im Inland verfügt und könne daher auch nicht zur Haftung herangezogen werden. Der Eingabe waren zudem ein Schreiben der steuerlichen Vertreterin der bfP vom 4.11.2014 an das Finanzamt, in dem die Zuteilung einer Dienstgeber…