Findok · Erlässe & Informationen
04 3222/2-IV/4/91
DBA-Luxemburg; Anwendung auf steuerfreie und nicht steuerbare Einrichtungen
geltende FassungErlass04 3222/2-IV/4/91vom 06.06.1991
Wortlaut laut Findok
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der luxemburgischen Steuerverwaltung wird eröffnet:
1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind auch die österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die steuerbefreiten Einrichtungen, wie zB gemeinnützige Organisationen, Pensionskassen, grundsätzlich in Österreich ansässig und daher abkommensberechtigt.
2. Aus den vorgenannten Gründen sind auch die luxemburgischen Investment-Gesellschaften, denen in Luxemburg Steuerfreiheit zukommt, in Luxemburg ansässig und abkommensberechtigt.
3. Der gemäß der Vereinbarung vom 23. März/10. April 1964, BGBl. Nr. 143/1964, AÖF Nr. 152/1964, auf dem Vordruck R-A1 vorgesehene Bestätigungsvermerk der luxemburgischen Steuerverwaltung zeigt an, dass die luxemburgische Steuerverwaltung bei den steuerpflichtigen Personen die tatsächliche Versteuerung der im Antrag angegebenen Kapitalerträge überwacht.
4. Beteiligungen an luxemburgischen Investment-Gesellschaften im Sinn des Gesetzes vom 30. März 1988 ("Sociétés d'Investissements à Capital variable" - SICAV - und "Sociétés d'Investissements à Capital fixe" - SICAF) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG 1988 und § 63 BewG 1955.
6. Juni 1991
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964
- Art. 11 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964
DBA LuxemburgAnsässigkeitsvoraussetzungenAbkommensberechtigungöffentlich-rechtliche Körperschaftensteuerbefreite Einrichtungenluxemburgische Investmentgesellschaften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 3222/2-IV/4/91
- Stammnummer
- 80861
- Gültig
- 06.06.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF