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Findok · Erlässe & Informationen

04 3222/2-IV/4/91

DBA-Luxemburg; Anwendung auf steuerfreie und nicht steuerbare Einrichtungen

geltende FassungErlass04 3222/2-IV/4/91vom 06.06.1991

Wortlaut laut Findok

Nach Herstellung des Einvernehmens mit der luxemburgischen Steuerverwaltung wird eröffnet: 1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt. Daher sind auch die österreichischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie die steuerbefreiten Einrichtungen, wie zB gemeinnützige Organisationen, Pensionskassen, grundsätzlich in Österreich ansässig und daher abkommensberechtigt. 2. Aus den vorgenannten Gründen sind auch die luxemburgischen Investment-Gesellschaften, denen in Luxemburg Steuerfreiheit zukommt, in Luxemburg ansässig und abkommensberechtigt. 3. Der gemäß der Vereinbarung vom 23. März/10. April 1964, BGBl. Nr. 143/1964, AÖF Nr. 152/1964, auf dem Vordruck R-A1 vorgesehene Bestätigungsvermerk der luxemburgischen Steuerverwaltung zeigt an, dass die luxemburgische Steuerverwaltung bei den steuerpflichtigen Personen die tatsächliche Versteuerung der im Antrag angegebenen Kapitalerträge überwacht. 4. Beteiligungen an luxemburgischen Investment-Gesellschaften im Sinn des Gesetzes vom 30. März 1988 ("Sociétés d'Investissements à Capital variable" - SICAV - und "Sociétés d'Investissements à Capital fixe" - SICAF) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG 1988 und § 63 BewG 1955.   6. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DBA LuxemburgAnsässigkeitsvoraussetzungenAbkommensberechtigungöffentlich-rechtliche Körperschaftensteuerbefreite Einrichtungenluxemburgische Investmentgesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 3222/2-IV/4/91
Stammnummer
80861
Gültig
06.06.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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