Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…dass der Bf. neben der deutschen Rente auch eine holländische Rente bezieht, die zum Progressionsvorbehalt - wie die deutsche Rente - heranzuziehen ist. Aus der Sicht des zuständigen Finanzamtes G lagen daher neue Tatsachen und Beweismittel vor. Dem wurde vom Bf. auch nicht entgegengetreten. Ob dem Bf…
…strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) die Entscheidung von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eines solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht…
…früheren bzw noch vor dem 31.Dezember 2004 liegenden, gestanden. Die genannten, im Zweitverfahren neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel seien allesamt im BP-Bericht angeführt; ein unrechtmäßiges Nachlegen von Wiederaufnahmegründen im Rechtsmittelverfahren sei somit nicht erfolgt. Ermessen: § 201 Abs 2 BAO normiere für die erstmalige…
…Wiederaufnahmsantrag ab, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Antrag keinen einzigen tauglichen Wiederaufnahmsgrund enthalte. Es seien keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorgebracht worden - schon gar nicht einen anderen Spruch herbeiführende. V. In der dagegen gerichteten Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 7. Jänner 2013…
…dies vom Bf. selbst behauptet. Das Finanzamt hat daher die Wiederaufnahmebescheide zu Recht auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel gestützt und war die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide sohin als unbegründet abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…und ihre rechtliche Beurteilung - unabhängig davon, ob sie in dieser Berufungsentscheidung zum ersten Mal getroffen worden sind oder nicht; unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Bestätigung einer schon vor dieser Entscheidung vertretenen Rechtsansicht handelt oder nicht - keine neu hervor gekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel…
…neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO zu beurteilen. Streitsache im vorliegenden Berufungsfall ist ausschließlich der Bescheid des Finanzamtes vom 9.7.2008 über die Abweisung des Antrages der Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer 2001 (und…
…des Verfahrens nicht (vgl. etwa VwGH vom 21. April 1980, 2967/79 und 5. November 1981, 3143 f/80). Im vorliegenden Fall enthält der Akteninhalt keinerlei Hinweise auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, die den Konzessionswert bzw. Firmenwert der Apotheke betreffen, sondern enthält lediglich den…
…im Zuge der nunmehr angefochtenen Wiederaufnahme behobenen Bescheide erkennbar gewesen sein musste (und das gänzliche Fehlen der Rechnungen für 2007 zudem in Widerspruch mit der vorgelegten Übernahmebestätigung des Erstprüfers vom 18.8.2009 steht), liegen für das Jahr 2007 keine neue Tatsachen oder Beweismittel vor…
…Tatsache oder ein Beweismittel neu hervorgekommen sei, aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Entscheidend hiefür sei der Wissensstand der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abgeschlossen worden sei. Habe die Abgabenbehörde die Abgaben endgültig festgesetzt und…
…Die Bescheide ergingen in den Jahren 2015 und 2016. Im März 2019 stellte der Bf die verfahrensgegenständlichen Anträge auf Wiederaufnahme. Nach Ansicht des Bf seien neue Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen. Die tatsächlich erzielten Einkünfte und Umsätze waren laut den Angaben in den den Anträgen beigefügten…
…abgeschlossen mit Bericht vom 04.12.2012, der Behörde nicht sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen und Beweismittel vorlagen. Die erst im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegten Rechnungen die den Zeitraum nach der Umsatzsteuersonderprüfung betreffen stellen somit neue Tatsachen und Beweismittel dar. Deren inhaltliche Durchsicht konnte daher erstmals im…
…ermittelten Überschussrechnung betrage der Gesamtgewinn für diesen Zeitraum € 63.049,65, die Differenz des sich aus der Prognoserechnung für diesen Zeitraum ergebenden Jahreserfolges und des Jahreserfolges lt. Betriebsprüfung betrage € 94.701,75. Unter Tz 10.6 PB ("Neue Tatsachen und Beweismittel § 303 Abs…
…nachvollziehbar. Der Verdacht vorsätzlicher Handlungsweise ist aus den Umständen des Einzelfalles zu schließen und wird nicht in jedem Fall von vornherein durch eine steuerliche Vertretung ausgeschlossen. Auf Grund der Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit sind neue Tatsachen und Beweismittel auch im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen…
…VwGH 24.02.2021 Ra 2020/15/0105). B. Neue Tatsachen oder/und neue Beweismittel bei einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens Im vorliegenden Fall war dem Bf. sowohl die Studiendauer des Bachelorstudiums der Tochter einerseits als auch die Studiendauer des Masterstudiums der Tochter andererseits…
…dass dem Finanzamt neue Tatsachen oder neue Beweismittel bekannt geworden wären. Auch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung (auf die im angefochtenen Bescheid verwiesen wurde) ist nur von verschiedenen Rechtsstandpunkten die Rede. Der angefochtene Bescheid war daher aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben und treten damit wieder…
…März 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO für das Jahr 1998 abgewiesen wird. Im Begründungsteil hat das Finanzamt ausgeführt: "Es sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 1998 rechtfertigen. Im Übrigen wird…
…dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Entscheidend ist, ob der Abgabenbehörde…
…waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde und die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind, zu einer Wiederaufnahme führen (vgl. Erkenntnis vom 23. September 1997, Zl. 93/14/0065). Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn…