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UFSL RV/1031-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-Staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/2

…Als Tätigkeit, mit der der Bw auch ins Gewerberegister eingetragen wurde, gab er das Verfugen von keramischen Fliesen, Kunststein- und Natursteinplatten an. Der Bw, der polnischer Staatsbürger ist, war, wie eine Einsichtnahme in das Zentrale Melderegister ergab, seit 27. Juni 2005 an der Adresse K…

UFSL RV/1031-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-Staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

…Zeit aufzuwenden, um dann neue Aufträge annehmen zu können und dadurch die Einnahmen zu steigern, liegen nicht vor. G3 gab im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung an, dass den polnischen Staatsbürgern die Bearbeitung einer bestimmten Fläche bis zu einem bestimmten Termin vorgegeben gewesen sei. Auch daraus…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/2

…Als Tätigkeit, mit der der Bw auch ins Gewerberegister eingetragen wurde, gab er das Verfugen von keramischen Fliesen, Kunststein- und Natursteinplatten an. Der Bw, der polnischer Staatsbürger ist, war, wie eine Einsichtnahme in das Zentrale Melderegister ergab, seit 27. Juni 2005 an der Adresse K…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

…Zeit aufzuwenden, um dann neue Aufträge annehmen zu können und dadurch die Einnahmen zu steigern, liegen nicht vor. G3 gab im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung an, dass den polnischen Staatsbürgern die Bearbeitung einer bestimmten Fläche bis zu einem bestimmten Termin vorgegeben gewesen sei. Auch daraus…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 1/3

…per 16. Juni 2006, dessen Gegenstand die Verfugung von keramischen Fliesen, Kunst- und Natursteinplatten sei. Als Mitunternehmer, persönlich haftende Gesellschafter und zeichnungsberechtigte Personen wurden die polnischen Staatsbürger G1, G2, G3 und G4, alle wohnhaft in K, namhaft gemacht. Vorgelegt wurden ein undatierter Gesellschaftsvertrag, der beim…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/3

…Sei der Auftrag nicht persönlich durchgeführt worden, so sei dies dem Auftraggeber zu melden gewesen, damit dieser den neuen Ansprechpartner habe eruieren können. Kopien der Meldungen der Bw an die Fa. N über die Bestellung der Subunternehmer P1 und P2 lägen bei. Dem beigefügten Schreiben…

UFSL RV/0055-L/06Gründung einer OEG zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 3/3

…vom 28. Juli 2005 nicht bestritten wurde, ist nicht entscheidungswesentlich, ob Ing. MW die Aussagen selbstständig gemacht oder die befragten polnischen Staatsbürger lediglich übersetzt hat. Ebenso wenig entscheidend ist, ob ein Polier der Fa. N auf den Baustellen anwesend war oder dort eine andere, der…

UFSW RV/0453-W/10Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010

…dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger…

UFSW RV/0392-W/09Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010

…1408/71 mit der Begründung abgelehnt, dass auf Grund des mit österreichischem BGBl I 2004/28 erklärten Vorbehalts hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger auch diese Bestimmung nicht anwendbar wäre, wenn die Tätigkeit des Antragstellers in Wahrheit einer wirtschaftlich unselbständigen Tätigkeit (auf welche…

UFSW RV/2154-W/08Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008Teil 1/2

…die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. l AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer…

UFSW RV/2870-W/06Kein Beihilfenanspruch für ein ständig in Polen lebendes Kind für einen Scheinselbständigen (Montage von mobilen Trennwänden ...) auf Grund wirtschaftlicher Betrachtungsweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer…

UFSW RV/1779-W/06Differenzzahlung - ständiger Aufenthalt im EU-Land
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer…

UFSW RV/0293-W/11Abweisung Differenzzahlung bei polnischem Staatsbürger wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

…Differenzzahlung für seine in Polen lebenden Kinder. Mit dem EU-Erweiterungsanpassungsgesetz, BGBl. 2004/28 habe Österreich den Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger eingeschränkt. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements bis 30…

UFSW RV/3572-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für einen polnischen Staatsbürger dzt. nur, wenn er selbständig tätig ist oder eine Beschäftigungsbewilligung nach § 3 Abs. 2 AuslBG besitzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…

UFSW RV/2085-W/07Familienbeihilfenanspruch eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2007

…dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger…

UFSW RV/1198-W/09Ein polnischer Staatsbürger fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger, sodass er für einen Anspruch auf Familienbeihilfe eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet nichtselbständig tätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…dass mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz Österreich den Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und von den vertraglichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht habe, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich habe diesbezüglich Übergangsbestimmungen für maximal sieben Jahre einführen können. Danach würden EU-Bürger für…

UFSW RV/2977-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…ein Kind, das sich ständig in einem anderen EU-Land aufhält. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…

UFSW RV/0477-W/08Familienbeihilfeanspruch einer polnischen Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die neuen EU-Bürger…

UFSW RV/2668-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…

UFSW RV/2236-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten. Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz, BGBl I 2004/28, hat Österreich den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Österreich kann…