…Positionen (auch bei Verderb, Schwund, usw.) - siehe Rz 2112 f - insbesondere auch um Positionen mit buchmäßig negativem Bestand zu bereinigen. Die Aufnahme der Positionen in die Stichprobe hat durch eine Zufallsauswahl zu erfolgen. Als Maßstab dafür, ob eine Methode "anerkannt" ist, dient grundsätzlich die statistische…
…Oktober 2003 - eingereichten Bilanz der R-GmbH zum 31. Dezember 2002 ein negativer Bestand an Eigenmittel in Höhe von € 65.900,00 auf. Da die Bw. die in den Rechnungen über die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Unternehmens der R-GmbH an sie ausgewiesene…
…dass auf Ebene des Vorlieferanten (teilweise) ein negativer Deckungsbeitrag bestand. Aus den vorstehenden Gründen bestand für B - in Übereinstimmung mit der vorstehend angeführten Rechtsprechung des EuGH - auch kein Anlass die Lieferanten (…) A als "verdächtig" einzustufen und von diesen detailliertere Informationen über die Herkunft oder…
…dass auf Ebene des Vorlieferanten (teilweise) ein negativer Deckungsbeitrag bestand. Aus den vorstehenden Gründen bestand für BF - in Übereinstimmung mit der vorstehend angeführten Rechtsprechung des EuGH - auch kein Anlass die Lieferanten B bzw C als "verdächtig" einzustufen und von diesen detailliertere Informationen über die Herkunft…
…Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.), wohnhaft in A-Stadt, Bestandgeber des Objekts "1XXX Wien, A-Gasse 7" (=A-Objekt) in den Jahren 2006-2010 und des Objekts "1XXX Wien, C-Straße 1" in den Jahren 2006 und 2007,ist grundbücherlicher Eigentümer der…
…iSd UStG) ansieht, angesehen werden. Dass das Vorgehen der Abgabepflichtigen allenfalls "unwirtschaftlich" oder unzweckmäßig war, ist für die Frage, ob Vermietungsabsicht bestand, nicht entscheidend. Es ist zwar zu fordern, dass der Steuerpflichtige zielstrebig auf das Erzielen von Einnahmen und Entgelten hinarbeitet. Es geht dabei aber…
…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird von € 17.282,00 auf € 7.368,26 herabgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Erblasserin…
…wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird von € 17.686,00 auf € 7.652,12 herabgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Abgabenberechnung sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Erblasserin…
…keine Anhaltspunkte. Tätigte er aber, wie oben dargestellt, keine unzulässigen Entnahmen und wurde sein Kapitalkonto durch Verlustzuweisungen und zulässige Entnahmen negativ, bestand für ihn keine Verpflichtung, sein Kapitalkonto in der Höhe des Negativsaldos aufzufüllen. Im gegenständlichen Berufungsfall ist im Ergebnis somit davon auszugehen, dass…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des abzuändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer…
… 33 TP 20 GebG sei dann festzusetzen, wenn bei einer Vereinbarung jeder Partner zu einer Leistung positiver oder negativer Art verpflichtet sei. Im vorliegenden Fall seien die Vertragsteile überein gekommen, ein Bestandobjekt gegen Entgelt zurückzugeben, weshalb die Vorschreibung der Rechtsgebühr zu Recht erfolgt sei. In…
Zum damaligen Zeitpunkt bestand aus meiner Sicht bereits eine mehrheitliche Zustimmung im Gemeinderat durch die Mandatare der SPÖ, FPÖ, der Grünen sowie durch mich als Vertreter der NEOS. Damit wäre gegenüber den Stimmen der ÖVP und der Bürgerliste eine Mehrheit für den Widerruf der Kündigungen…
…Beschwerdeführer um Vorlage entsprechender Unterlagen. Dieser teilte mit, dass sein Sohn aufgrund einer negativen Beurteilung der Zulassungsprüfung zum Studium der Wirtschafts-und Sozialwissenschaften ab März 2013 zu einer Wartezeit gezwungen gewesen wäre. So hätte der Sohn mit Oktober 2013 ein neues Studium, Englisch und Amerikanistik…
…mit negativem Wert" übernehme. Funktional handle es sich also beim Deponiezins um nichts anderes als um einen Kaufpreis, welcher jedoch negativ und deswegen vom Deponierenden zu bezahlen sei. Auch von der Interessenslage her unterscheide sich der Deponievertrag wesentlich vom Bestandvertrag. Während es dem Bestandvertrag wesentlich…
…mit negativem Wert" übernehme. Funktional handle es sich also beim Deponiezins um nichts anderes als um einen Kaufpreis, welcher jedoch negativ und deswegen vom Deponierenden zu bezahlen sei. Auch von der Interessenslage her unterscheide sich der Deponievertrag wesentlich vom Bestandvertrag. Während es dem Bestandvertrag wesentlich…
…bei diesem kauftypischen Geschäft ein negativer Kaufpreis zu bezahlen, da derjenige, der die Sache ins Eigentum übernehme eben noch ein Entgelt zusätzlich erhalte, um die Entsorgung durchführen zu können. Hieraus erhelle eindeutig, dass es sich um ein "kauftypisches" und nicht um ein "bestandtypisches" Geschäft handle…
…| - 3.172,61 Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte im berufungsgegenständlichen Zeitraum (1992 bis 2002) durchwegs negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Lt…
…kommende Vermögen nicht negativ sein kann, negiert ihrer Ansicht nach die Tatsache, dass es sich auch beim Besteuerungssystem des § 19 KStG 1988 um einen Betriebsvermögensvergleich handelt. Selbst wenn ein Verbindlichkeitsüberhang am Ende der Liquidation rechtlich nicht auf die Gesellschafter übergeht, „ist er Bestandteil des zur…
…bei diesem kauftypischen Geschäft ein negativer Kaufpreis zu bezahlen, da derjenige, der die Sache ins Eigentum übernehme, eben noch ein Entgelt zusätzlich erhalte, um die Entsorgung durchführen zu können. Hieraus erhelle eindeutig, dass es sich um ein "kauftypisches" und nicht um ein "bestandtypisches" Geschäft handle…
…privatrechtlichen Leistungsanspruch auf Basis eines Fördervertrages der COFAG gegenüber - definitiv keiner Abgabenbehörde (so explizit Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner BAO I3 § 1 Rz 2 am Ende) - so ohne Weiteres in einen öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruch iS eines negativen Abgabenanspruchs umzudeuten, nur um ihn überhaupt durchsetzen zu können…