…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Wenngleich VwGH-Judikatur zur Liebhaberei einer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit und insbesondere zur Nichtgewährung von Anlaufverlusten besteht, so konnte ein dem vorliegenden…
…aufweist. Dies trifft nach der Rechtsprechung vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (vgl. VwGH 30.7.2002, 96/14/0116, mit weiteren Hinweisen). Der Bf hat während der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit und auch danach laufend Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit in einer Höhe erhalten…
…Begründend wurde ausgeführt: "Die von der Bw im Jahr 2003 begonnene und nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit ist als Betätigung zu werten, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Die Tätigkeit ist mithin hinsichtlich der streitgegenständlichen Jahre 2003 bis 2006 nach den Bestimmungen des …
…RV/2955-W/06). Dabei ging es um die Ausbildung zum NLP-Coach und NLP-Trainer, wobei diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden sollte. Die entscheidende Behörde stellte fest, dass aus dem Gesetz und den Erläuterungen nicht hervorgehe, dass Ausbildungskosten für eine Nebenbeschäftigung absetzbar sein sollen…
…Strukturverbessernde Maßnahmen habe die Bw nicht gesetzt. Sie habe zunächst die Werbemaßnahmen gekürzt und schließlich die Tätigkeit zur Gänze eingestellt, was nicht als Verbesserungsmaßnahme angesehen werden könne. Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit der Bw als Co-Verlegerin der Fa. G habe vor allem auf Grund der…
…Fall nur nebenberuflich ausgeübt, wie er selbst auch im Schreiben vom 10.10.2016 der belangten Behörde mitteilte. Gerade eine künstlerische Betätigung entsteht in typisierender Betrachtung aus der persönlichen Neigung zu Kunst, dies umso mehr als der Lebensunterhalt tatsächlich über eine andere Tätigkeit bestritten wird…
…prüfen, ob konkrete Hinweise für eine von der Bw. geplante zeitliche Begrenzung ihrer Tätigkeit vorliegen. Im vorliegenden Fall ist - aufgrund der o. a. Ausführungen - ersichtlich, dass die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit in einer Art betrieben wird, die von vornherein auf Dauer gesehen keinen Gesamtgewinn erwarten lässt…
…Recht unbestritten ist, dass die gegenständliche - im Jahr 1996 begonnene und vom Bw nebenberuflich ausgeübte gewerbliche - Tätigkeit als Betätigung zu werten ist, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Die Tätigkeit ist mithin hinsichtlich des Jahres 1999 nach den Bestimmungen des § 1…
…bis dahin - wenn vielleicht auch erfolglos - stetig nach Gewinnen gestrebt hat. Nach Meinung des Senates ist daher die gewerbliche nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit des Bw auch im Jahr 1999 als Einkunftsquelle anzusehen und somit ist der Verlust des Jahres 1999 in Höhe von S -92.729…
…Lebensführung begründeten Neigung aufweist. Dies trifft nach der Rechtsprechung vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (VwGH 30.07.2002, 96/14/0116). Ob eine Tätigkeit als typisch erwerbswirtschaftlich einzustufen ist oder typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, ist im Einzelfall anhand…
…die Tätigkeit zukünftig hauptberuflich auszuüben. Der Sachverhalt ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Die von der Bw. im Jahr 2003 begonnene und nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit ist als Betätigung zu werten, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen. Die Tätigkeit ist mithin hinsichtlich…
…bis dahin - wenn vielleicht auch erfolglos - stetig nach Gewinnen gestrebt hat. Nach Meinung des UFS ist daher die gewerbliche nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit der Bw auch in den Jahren 2004 bis 2007 als Einkunftsquelle anzusehen und auch die Verluste der Jahre 2004 bis 2007 steuerlich anzuerkennen.…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Beamter. Strittig ist die Frage der Liebhaberei seiner nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit als Warenrepräsentant in den Jahren 1999 bis 2006. Der Bw. hatte folgende Gewerbeberechtigungen: | von | bis | Gewerbe: | 03.04.1992 | | Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs…
…Personen außer Ihnen haben diese Wohnung damals noch bewohnt? 7. Weiters wird um Glaubhaftmachung ersucht, dass in Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit als Sängerin und Jodlerin für die Stimmübungen, für das Proben mit Musikbegleitung (aus CD, Musikkassette o.ä.), für die Erledigung der Fanpost…
…vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (vgl. VwGH 30.7.2002, 96/14/0116, mit weiteren Zitaten). Gerade eine musikalische Betätigung entsteht in typisierender Betrachtung aus der persönlichen Neigung zur Musik, dies umso mehr als der Lebensunterhalt tatsächlich über eine andere Tätigkeit bestritten wird…
…neben einer Basisprovision einen Leistungsbonus; daneben ist die Erzielung diverser anderer Boni möglich. Unbestritten ist, dass die gegenständliche im Jahr 1987 vom Bw. begonnene und nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Betätigung zu werten ist, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn zu erzielen (§ 1 Abs…
…12.2007, Stellungnahme des Berufungswerbers vom 4.1.2008) ergingen am 11.2.2008 endgültige Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004, in denen die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Schilehrer als Liebhaberei qualifiziert wurde. Die geltend gemachten Verluste wurden daher steuerlich nicht anerkannt. Daraus ergaben…
…aber wahrscheinlich ist, oder wenn über den Umfang der Abgabepflicht noch Ungewissheit herrscht. Im vorliegenden Fall - siehe obige Ausführungen - steht für den Referenten außer Zweifel, dass die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit vom Berufungswerber in der Art betrieben wurde, die objektiv gesehen nicht geeignet war, einen Gesamtgewinn…
…Verluste auf, so ist Liebhaberei anzunehmen. Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit (Segwayverleih) ergibt im Zeitraum 2013-2017 bei einem Gesamtumsatz iHv € 5.190 insgesamt einen Verlust iHv € 33.016. Allein die Anschaffung der Geräte im Jahr 2013 kostete EUR 25.000,-. Im Jahr 2018…
…Begründend führte die belangte Behörde aus, die vom Beschwerdeführer nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit stelle ab dem Jahr 2009 einkommensteuerrechtlich Liebhaberei dar. In den Jahren 2006 bis 2009 hätten sich ständig Verluste im Gesamtausmaß von EUR 36.864,22 ergeben und es sei keine Prognoserechnung vorgelegt worden…