…Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nämlich nicht (nur) der Plan sondern (auch) seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung - Auswirkung auf die objektive Ertragsfähigkeit der …
…der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nämlich nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung - Auswirkung auf…
…Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigung ist nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung oder der…
…einer Einkunftsquelle auszugehen. 32) Für die objektive Ertragsfähigkeit einer Vermietung ist aber nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Bewirtschaftung führt, hat – wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung – Auswirkungen auf die objektive Ertragsfähigkeit…
…XY (ZT-Büro) weder im AP-Verfahren des Jahres 2009, noch im nachfolgenden abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahren je thematisiert. Entsprechend sind auch die Umstände dieser Nutzung gänzlich unbekannt (Teil der ursprünglichen Planung oder Gründe für nachträgliche Planänderung, fremdübliches Mietverhältnis oder Gebrauchsüberlassung unter Miteigentümern, Höhe/ Entrichtungsform des Nutzungsentgelts…
…Art der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung - Auswirkung auf…
…der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nämlich nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher Auswirkung auf die objektive Ertragsfähigkeit der "kleinen Vermietung". Die Berufung…
…Unwägbarkeiten. Es war eine Beendigung auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses des [Bw]. Wurde der freiwillige Entschluss zur einer vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplanten Betätigung erst nachträglich aus privaten Motiven gefasst, so ist sie von Beginn an Liebhaberei. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung…
…nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher Auswirkung auf die objektive Ertragsfähigkeit der "kleinen Vermietung". Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Ausgaben, die nach Beendigung der Einkünfteerzielung, im vorliegenden Fall also nach dem 31. Juli 2004, angefallen sind, nur dann als (nachträgliche…
…Berufungswerbern selbst erwirkte, nachträgliche Planänderungsbewilligung der Baubehörde über die Errichtung eines gedeckten Stellplatzes anstelle der genehmigten Garage erfüllt diese Voraussetzung nicht. Der Begriff "Bauherr" im Baurecht ist nicht ident mit jenem im Grunderwerbsteuerrecht. Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber…
…1.1989, 88/16/0132 und 20.4. 1989, 88/16/0218) keine wesentliche oder tief greifende Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion gesehen hat. Nachträgliche Planänderungen und das Beantragen der Benützungsbewilligung können nichts daran ändern, dass zum Zeitpunkt des Erwerbvorganges der Bw. auf Grund…
…1.1989, 88/16/0132 und 20.4. 1989, 88/16/0218) keine wesentliche oder tief greifende Einflussnahme auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion gesehen hat. Nachträgliche Planänderungen und das Beantragen der Benützungsbewilligung können nichts daran ändern, dass zum Zeitpunkt des Erwerbvorganges dem Bw. auf Grund…
…zu qualifizieren sind und den Interessenten noch nicht die Stellung eines Bauherrn verschafft. Ein vor Abschluss des Kaufvertrages geäußerter Wunsch nach einer Planänderung kann nur als unverbindliche Anregung angesehen werden und rechtfertigt keinen Schluss auf eine allfällige Bauherreneigenschaft (VwGH 27.10.1983, 82/16/0158…
…Auftrag vom 30.4.2010, Schlussrechnung 6.7.2011. Die Abweichung zwischen Anbotsumme und Schlussrechnung ist auf nachträgliche Änderungen des Gebäudes zurückzuführen, die über Initiative der F GmbH vorgenommen wurden. Ein Fixpries liegt daher nicht vor. 11) In wessen Namen wurden die am Bau beteiligten…
…Generalunternehmer auftritt und qualifizierte Unternehmen mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt. Folgende Leistungen würden aufgrund dieser Vereinbarung von der Firma A B für den Käufer zusätzlich erbracht: Einreichplan und für alle Grundrisse und Ansichten des Gebäudes Einmalige Planänderung des Einreichplanes Sämtliche Amtsgespräche mit der Gemeinde…
…Werkvertrag über die Errichtung des Doppelhauses, Haustyp Toskana lt. Plan vom 25.09.2008, abgeschlossen. In den Leistungen der I GmbH sei auch die einmalige Planänderung des Einreichplanes, der von I GmbH zur Verfügung gestellt wurde (siehe Pkt 2. der Allgemeinen Auftragsbedingungen), inkludiert gewesen. Gem…
…Werkvertrag über die Errichtung des Doppelhauses, Haustyp Toskana lt. Plan vom 25.09.2008, abgeschlossen. In den Leistungen der I GmbH sei auch die einmalige Planänderung des Einreichplanes, der von I GmbH zur Verfügung gestellt wurde (siehe Pkt 2. der Allgemeinen Auftragsbedingungen), inkludiert gewesen. Gem…
…Der unabhängige Finanzsenat stellt weiters fest, dass die Planänderungen, die auf Grund einer Bauanzeige von ISR vom 24. April 1995 an das Amt der Stadt F nachträglich bewilligt wurden, nämlich die Teilung der Wohnung im Penthouse in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im…
…Der unabhängige Finanzsenat stellt weiters fest, dass die Planänderungen, die auf Grund einer Bauanzeige von ISR vom 24. April 1995 an das Amt der Stadt F nachträglich bewilligt wurden, nämlich die Teilung der Wohnung im Penthouse in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im…
…Der unabhängige Finanzsenat stellt fest, dass die Planänderungen, die auf Grund einer Bauanzeige von ISR vom 24. April 1995 an das Amt der Stadt F nachträglich bewilligt wurden, nämlich die Teilung der Wohnung im Penthouse in zwei Einheiten und die Errichtung einer Hausmeisterwohnung im Hanggeschoss…