…acht Arbeitnehmerinnen das so genannte "Pendlerpauschale" berücksichtigt wurde, obwohl diesen Arbeitnehmerinnen Dienstzimmer zur Verfügung standen. Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze sei immer die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Verfüge ein Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so sei der Arbeitsweg von dieser Schlafstelle aus zu berechnen…
…selbst gemachten Angaben ergibt sich, dass die Fahrten zur Arbeitsstätte überwiegend nicht vom Familienwohnsitz angetreten werden, sondern vom nächst gelegenen (Neben-) wohnsitz, welcher ident mit der Adresse der Arbeitsstätte ist. Damit liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des großen Pendlerpauschales mangels einer Wegstrecke von über…
…Jahre 2007 und 2008 wurde die Verwehrung des Pendlerpauschales mit dem Hinweis, dass nur die Strecke zwischen dem in 1120 Wien befindlichen Arbeitsplatz und dem nächstgelegenen, ebenfalls in 1120 Wien gelegenen Wohnsitz zu berücksichtigen sei, begründet. Während bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2008 der…
…andererseits war seitens des erkennenden Senates aber auch Umstand, dass für das Ausmaß der Abwertung (40 % bis 90 % je Produktgruppe) nur die dem Bilanzerstellungszeitpunkt nächst gelegenen Monate als Grundlage niedrigerer Verkaufspreise Berücksichtigung gefunden haben, während für die dem Bilanzstichtag unmittelbar folgenden Monate von der Bw…
…umgezogen worden. Das Grundstück für den Bau des Einfamilienhauses sei m Februar 2016 erworben worden. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Berechnung der Pendlerpauschale entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich (Rz 259 LStR). Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz vor…
…gestellt, obwohl er überwiegend im Außendienst tätig sei. Nachdem der Bf zu 100 % Telearbeiter sei, beschränkten sich seine Fahrten in die nächst gelegene Außenstelle der D in E auf drei bis vier Fahrten im Monat. Anlass seien hauptsächlich Schulungen oder die Besorgung außergewöhnlicher Ersatzteile, die…
…Gemäß § 50 Abs. 1 ZollR-DG ist dies jene Zollstelle, die an der benutzten Zollstraße nächst gelegen ist. Der Beförderungspflicht wird durch Passieren der Zollstelle entsprochen. Da sich die Waren mit dem Verbringen über die Zollgrenze ex lege im externen Versandverfahren befinden, werden sie nicht…
…05, UFS 20061 24). Der VwGH knüpft ebenfalls an die im Lohnzahlungszeitraum "überwiegend" zurückgelegte Fahrtstrecke an; gleichzeitig hält er zwar auch den nächstgelegenen Wohnsitz für maßgeblich, doch war dies im Entscheidungsfall auch der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend benützte Wohnsitz (E 19.9.1995, 91/14/0227…
…wenn offensichtlich ist, dass weder das zweckmäßigste, noch das günstigste Verkehrsmittel durch die Behörde vorgeschlagen wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass als nächstgelegener Bahnhof gem. ( Beilage B - Kopie aus einen Buch - Verweis auf Entscheidung des VwGH vom 10. Dezember 1976, 2024/76 zur Reisegebührenverordnung…
…P. I., um ihrem Studium in Innsbruck nachgehen zu können und täglich zu pendeln täglich einen Fußmarsch in der Frühe von 45 Minuten und abends ebenfalls von 45 Minuten auf sich nehmen, um zum nächst gelegenen Bahnhof in L. zu gelangen. Dies würde einen Zeitaufwand…
…nicht möglich oder nicht zumutbar ist" gab der Bw. eine Straßenverbindung von 33 km zwischen seiner Arbeitsstätte und der der Arbeitsstätte nächst gelegener Wohnung an und führte zur Begründung des beantragten Pendlerpauschales darüber hinaus aus, dass im näheren Umkreis keine Anbindung an ein öffentliches Verkehrsmittel…
…Alle anderen, kostenpflichtigen Parkscheine, hätten immer noch nicht funktioniert. Sie habe sich daher auf den Weg zur nächstgelegenen Trafik gemacht, um dort Parkscheine zu kaufen, in der Arbeit Bescheid zu sagen und in weiterer Folge wieder zum Auto zurückzukehren um einen Papierparkschein einzulegen. Auf dem…
…Häusern mit dem Fahrrad zurückgelegt. Da er im Streitzeitraum in B gewohnt habe, sei er mit dem Fahrrad zur nächst gelegenen Schnellbahn und mit dieser zu seinem Einsatzgebiet in A gefahren. Dienstbeginn in A sei um 2:00 Uhr morgens gewesen, die letzte Zeitung habe…
…vom Bw. selbst gemachten Angaben ergibt sich, dass die Fahrten zur Arbeitsstätte überwiegend nicht vom Familienwohnsitz angetreten werden, sondern vom nächst gelegenen (Neben-) wohnsitz, welcher ident mit der Arbeitsstätte ist. Damit liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales mangels einer relevanten Wegstrecke, welche an…
…ihm möglich wäre, um 6.00 Uhr in seiner Arbeit zu sein. Dieser Bus (Linie 38) fahre laut Plan der LL täglich um 4.44 Uhr bei der seiner Wohnung nächst gelegenen Bushaltestelle ab. Der Fußweg zwischen Wohnung und Bushaltestelle betrage nochmals ca. 10 Minuten…
…als Me tätig bin - noch waschen und umziehen. Dafür benötige ich ca 10 Minuten (wenig gerechnet). Der Fußweg von meiner Firma zur nächst gelegenen Bushaltestelle beträgt bei zügiger Gehweise - ca 20 Minuten. Somit ist es mir nicht möglich, den Bus Richtung Vorarlberg (siehe beiliegende Fahrplanauskunft)…
…die Wegzeit bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln die dreifache Fahrzeit des Kraftfahrzeuges, ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar. Per definitionem gehören zur "Wegzeit" die Gehzeiten oder Anfahrtszeiten zu der zur Wohnung nächst gelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, die Fahrzeit/en mit öffentlichen Verkehrsmitteln…
…mit 92 km berechnet und hat seinen Antrag - das "große" Pendlerpauschale von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen - zunächst wie folgt begründet: Die Entfernung zwischen seinem Hauptwohnsitz und der seinem Hauptwohnsitz nächst gelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels betrage 4 km. Diese Strecke müsse der Bw…
…Abfragen im Routenplaner (map24) beträgt die Strecke von der Familienwohnung des Bw. bis zum Bahnhof An. rund 700 m und jene von der dem Arbeitsplatz der Ehegattin nächst gelegenen Haltestelle der Straßenbahn bis zur Arbeitsstätte ca. 800 m. Aus Fahrplanabfragen bei den ÖBB ergibt sich…
…von Doralt, Tz. 114ff zu § 16: 'Bei mehreren Wohnsitzen ist nach den LStR 1992 (RZ 155) die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Dagegen stellt das Gesetz nur darauf ab, welche Fahrtstrecke der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Damit…