…Tz. 4 des Berichtes). Der Erstsenat konstatierte diesbezüglich eine bedingt vorsätzliche bzw. wissentliche Vorgangsweise des Beschuldigten. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung und Normverbrauchsabgaben wurde bei Prüfungsbeginn Selbstanzeige erstattet (Finanzstrafakt Bl. 1 verso), die diesbezügliche Entrichtung erfolgte jedoch um einige Tage verspätet (siehe Buchungsabfrage vom 30. Dezember 2003, Finanzstrafakt…
…Bf1*** die abgabenrechtlichen Vorschriften bekannt waren, vermochte der Senat bereits aufgrund des Umstandes festzustellen, dass Selbstanzeigen erstattet wurden und er darüber hinaus schon mehrfach (einschlägige) Vorverurteilungen in finanzstrafrechtlicher Hinsicht aufweist. Dass es durch seine Vorgehensweise zu einer Abgabenverkürzung kommt, ist offenkundig und konnte auch dem…
…Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge geahndet werden. Stattdessen ist der wiederholte Tatentschluss als erschwerend zu werten. Als mildernd sind zudem die vollständige Schadensgutmachung, das nunmehr umfassende Geständnis sowie die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG…
…April 2001 und am 26. April 2002 betreffend die Monate Juni 2001 bis März 2002. Bei sämtlichen Prüfungen wurden Selbstanzeigen abgegeben und die jeweils fehlenden Unterlagen fristgerecht vor Beginn der UVA-Prüfungen vorgelegt. Nach Ansicht des Erstsenates stünde nicht fest, dass jeweils bei Prüfungsanmeldung durch…
…Februar 2001 entrichtet, womit die hinterzogene Umsatzsteuer abgedeckt worden ist (Buchungsabfrage 6. April 2004). Die Entrichtung der verkürzten Abgabe erfolgte somit nicht zeitgerecht. Die schriftliche Ausführung der Selbstanzeige ist oben vom Erstsenat beschrieben (Kopie im genannten Arbeitsbogen). Dabei ist davon auszugehen, dass offenkundig der Erklärungsinhalt…
…§ 29 und 30, und die dort zitierten Entscheidungen von VwGH und OGH). Sinn und Wortlaut des § 29 Abs.5 FinStrG erfordern in der Selbstanzeige die individuelle Bezeichnung der natürlichen Person, für die sie erstattet wird. Eine Auslegung der Gegebenheiten des Einzelfalles, wer aus der Anzeige…
…Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, wobei er dies ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des A, die missglückte Selbstanzeige, das längere Zurückliegen der Taten, sowie eine längere Verfahrensdauer…
…vorsätzliche Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 22.228,80 zu verantworten und damit aber den Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfüllt. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 ist erst nachträglich auf Basis der erstatteten Selbstanzeige am 31. März 2015 bzw. am 1…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
…in Höhe von € 500,00 auferlegt. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung über einen langen Zeitraum gewertet. Insgesamt liege eine missglückte Selbstanzeige vor, welcher Umstand allerdings nur in der Strafbemessung Berücksichtigung finden könne. Durch die Verhängung der Mindeststrafe des …
…bereits gewichtige rechtliche Nachteile für einen Eigentümer des Verbandes, hier den Beschuldigten als Gesellschafter des Verbandes nach sich gezogen hat. Als mildernd sind zudem auch hier die vollständige Schadensgutmachung, die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten sowie der Milderungsgrund gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG…
…Hierzu fehlen wiederum konkrete Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers. Auch eine missglückte Selbstanzeige wäre als weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen. Die verhängten Strafen waren rechtswidrig und bleiben samt und sonders unbegründet. Hierbei wiederum verstößt die belangte Behörde gegen das Willkürverbot. E…
…Zusammentreffen mehrerer Vergehen ohnehin durch die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge geahndet werden. Stattdessen ist der wiederholte Tatentschluss als erschwerend zu werten. Als mildernd sind zudem die vollständige Schadensgutmachung sowie die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs…
…was der Beschuldigte verwirklicht habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die missglückte Selbstanzeige und die erfolgte Schadensgutmachung sowie ein Tatsachengeständnis, als erschwerend die wiederholte Begehung über einen langen Zeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachkomme und der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages rechtzeitig mitteile, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die missglückte Selbstanzeige, als erschwerend demgegenüber die wiederholte Begehung über einen längeren Zeitraum gewertet…
…und subjektiv hinreichend erwiesen seien. Im Rahmen der insbesondere die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten berücksichtigenden Strafausmessung wurde als strafmildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie die (teilweise) missglückte Selbstanzeige, als straferschwerend hingegen der längere Tatzeitraum gewertet. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Bf…
…erschwerend die Begehung über einen langen Zeitraum gewertet; mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019, die mittlerweile teilweise erfolgte Schadensgutmachung (im Umfang der Lohnabgaben und der verkürzten Umsatzsteuer) in Ansatz gebracht. Ausgehend vom Schuldgehalt der Straftaten und unter Bedachtnahme…
…geständige Verantwortung, Mitwirkung im Finanzstrafverfahren, Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, missglückte Selbstanzeige. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt als erschwerend: wiederholte Tatbegehung Auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten wurde Bedacht genommen (§ 23 Abs 3 FinStrG). Der Beschwerdeführer ist mittlerweile unselbständig erwerbstätig und…
…daneben könne auch auf eine primäre Freiheitsstrafe erkannt werden. Als mildernd wiege die Unbescholtenheit, das Geständnis, die schwierigen finanziellen Verhältnisse und zwei missglückte Selbstanzeigen, erschwerend hingegen der Tatzeitraum von mehreren Monaten bei Realkonkurrenz. In der Gesamtschau habe die Strafe an der Strafuntergrenze nach § 23 Abs…
…1,13 FinStrG und die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 FinStrG begangen. Mildernd war die Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019, die mittlerweile teilweise erfolgte Schadensgutmachung (im Umfang der Lohnabgaben und der verkürzten Umsatzsteuer). Erschwerend war demgegenüber die Begehung über einen langen…