…September 2003 und dann wieder ab 10. März 2005 bis 8. Jänner 2008 als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungiert, daher hafte er wegen der in der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgaben liegenden schuldhaften Pflichtverletzung. Dagegen richtet sich die vom Vertreter am 23. Juli 2012 fristgerecht beim zuständigen Finanzamt…
…mit 30. April 2007 die Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer für das Unternehmen eingestellt hat und ihn keine Verantwortlichkeit für die Nichtabfuhr der nach diesem Termin fällig gewordenen Abgaben trifft. Es verbleiben demnach folgende Abgabenschuldigkeiten zur weiteren Prüfung einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. | Abgabenart |…
…Beilage zur Berufung mehrere Schriftstücke vorgelegt, aus denen sich eine Verantwortung des Herrn K. ableiten lasse. Im Jahr 1999 habe Herr K. eine Zweigniederlassung allein geführt, Geschäfte abgeschlossen und Geldbeträge kassiert. Herr K. sei regelmäßig über die Gebarung informiert worden. Für einen Geschäftsführer ohne Befugnis…
…rechtlichen Ausführungen festgehalten, dass der Bw. ab 15. März 2002 bis 1. August 2005 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G.GmbH fungiert habe. Sein Vorgänger in dieser Position, R.S., habe im Jänner 2002 den Imbiss- Stand Y an die M.KEG verkauft. Die Umsatzsteuer aus…
…das Konkursverfahren über die M-GmbH habe sie völlig den Überblick verloren, da mit Eröffnung des Konkursverfahrens die Tätigkeit als Geschäftsführerin beendet worden war. Aufgrund der Berichte der Masseverwalterin P im Konkursverfahren wisse sie, dass diese während des Konkursverfahrens nicht unbeträchtliche Beträge an Steuern berichtigt…
…lassen. Sind nun mehrere Geschäftsführer einer GmbH und somit potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist idR nicht in…
…1996 bis 16. Juli 1999) sowie M.D. (Geschäftsführer vom 9. Juni 1997 bis 12. August 1998) wahrgenommen worden wären, ist insoweit zu folgen, als eine Geschäftsverteilung, wobei zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, sich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer auswirkt. Jeder Vertreter…
…mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen (allenfalls auch in welchem Ausmaß) in Anspruch genommen wird, im Haftungsbescheid entsprechend zu begründen (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung § 9 Rz 23). Im gegenständlichen Verfahren war der BW neben W kollektiv zeichnungsbefugter Geschäftsführer…
…der Befugnisse eines einzelnen Geschäftsführers darstellen, die zweifellos als schuldhafte Pflichtverletzung zu werten wäre (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat jedoch offenbar übersehen, dass in der - auch vom Bw. nach außen vertretenen - Gesellschaft mehrere Geschäftsführer mit bestimmten abgesteckten…
…Entscheidungsgründe 1.1. Der Berufungswerber (kurz Bw.) war seit 5. 1. 1996 gemeinsam mit A.K. Geschäftsführer der P-GmbH (kurz GmbH). Am 19. 8. 1996 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Nach Vollzug der Schlussverteilung wurde der Konkurs am 29. 10…
…hätte. Auch aus der Aktenlage ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für ein unterschiedliches Ausmaß an Verantwortlichkeit der beiden Geschäftsführer, welches allenfalls eine unterschiedliche Ermessensübung in Bezug auf die Höhe der Haftungsinanspruchnahme rechtfertigen könnte. Festzuhalten bleibt, dass es der Abgabenbehörde freisteht, mehrere oder auch nur einzelne Personen…
…Wohnhaus) gegeben hätte. Mit der zweiten Geschäftsführerin B. hätte er häufigen telefonischen bzw. schriftlichen Kontakt per Fax gehbabt und hätte sie auch in eher unregelmäßigen Abständen gesehen. Der telefonische bzw. schriftliche Kontakt hätte sich sicher auf mehrere Male pro Woche belaufen. Bis zur Ausgleichseröffnung im…
…| | 652.043,59 | 122.910,22 | 529.133,37 In der Begründung des an den Bw. gerichteten Haftungsbescheides wurde ausgeführt, dass der Bw. als Geschäftsführer der GmbH im Hinblick auf § 80 Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen wäre, dafür Sorge zu tragen…
…hätte. Auch aus der Aktenlage ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für ein unterschiedliches Ausmaß an Verantwortlichkeit der beiden Geschäftsführer, welches allenfalls eine unterschiedliche Ermessensübung in Bezug auf die Höhe der Haftungsinanspruchnahme rechtfertigen könnte. Festzuhalten bleibt, dass es der Abgabenbehörde freisteht, mehrere oder auch nur einzelne Personen…
…Bf. vom Vorliegen der behaupteten internen Aufgabenverteilung ausgegangen. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen…
…Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 79 Anm. 11). Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Ohne vertretungsbefugte Organe ist eine GmbH nicht handlungsfähig…
…in die Finanzgebarung miteinbezogen. Sämtliche Geschäfte der GmbH wurden von FT abgewickelt. Dieser Sachverhalt ist wie folgt zu würdigen: Dass die Bf.niemals alleinige Geschäftsführerin war, ergibt sich aus dem Firmenbuch. Mehrere Geschäftsführer können grundsätzlich eine Aufgabenteilung vereinbaren. Nach dem Beschwerdevorbringen war FT "Defacto Geschäftsführer"…
…keine Buchhaltungsfachkraft gewesen, die übrigen Mitarbeiter hätten durch die fehlende Information und die Mehrfachbelastung den Zahlungstermin übersehen. Bei dieser Argumentation scheint die Bw. zu übersehen, dass eine GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten wird, und es zu deren abgabenrechtlichen Pflichten gehört, dafür Sorge zu…
…Geschäftsführerbezüge entfallende Dienstgeberbeitrag (€ 6.787,89 für 1999 und € 6.918,66 für 2000) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (€ 724,04 für 1999 und € 691,87 für 2000) festgesetzt. Dagegen wurde durch die bevollmächtigte Vertreterin fristgerecht berufen. Die Berufungswerberin werde von mehreren…
…nicht entgegenstehen. Der Geschäftsführer hat die ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft zu führen. | | § 2 Einzelne Aufgaben Dem Geschäftsführer obliegt die Leitung und Überwachung des Unternehmens im Ganzen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt…