…einen weiteren Vorhalt an den Bw. mit nachstehendem Inhalt: "Das pauschale Kilometergeld von 0,356 Euro kann nur bis maximal 30.000 km pro Jahr berücksichtigt werden. Bei mehr gefahrenen Kilometern können nur die tatsächlichen KFZ-Kosten als Werbungskosten anerkannt werden. Sie werden daher eingeladen…
…dem Bw. mit, dass bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km im Jahr nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten. Es stehe ihm aber jedenfalls das amtliche Kilometergeld für 30.000 km zu. Gleichzeitig wurde er ersucht, das Fahrtenbuch…
…Fahrtaufwendungen in der tatsächlich angefallenen Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Mangels entsprechender Informationen wird die Schätzung auf Basis des amtlichen Kilometergeldes vielfach zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führen. Wenn nun das Finanzamt bei einer über 30.000 km liegenden jährlichen Fahrleistung nicht das…
…Jahr 2004 zu mehr als fünfzig Prozent gewerblich genützt worden wäre. Aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und weiterer Entscheidungen der Abgabenbehörde sowie RZ 289 LStR ergebe sich jedoch, dass sowohl einem Arbeitnehmer als auch einem Selbständigen jedenfalls das Kilometergeld für 30.000 km im Kalenderjahr…
…97/15/0073, VwGH 30.11.1999, 97/14/0174 und VwGH 17.12.2002, 2002/14/0081, sowie Doralt Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Auflage, § 16, Tz 220, Stichwort "Fahrtkosten"). Durch die Berücksichtigung des amtlichen Kilometergeldes für mehr als 30.000 km und die Berücksichtigung der…
…von Kilometergeld geschätzt werden kann, wenn nicht mehr als 30.000 Kilometer pro KFZ und Jahr zurückgelegt worden sind. Die Obergrenze für 3 Monate beträgt daher 7500 km. Ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer höher als 7.500 für drei Monate , weicht der tatsächliche KFZ…
…Reisekosten"). Ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegt auch insoweit vor, als bei einer jährlichen Kilometerleistung von mehr als 30.000 km das amtliche Kilometergeld anstelle der tatsächlichen Kosten ausbezahlt wird (VwGH 19.5.2005, 2001/15/0088). Für den Streitfall folgt daraus, dass die…
…Kilometergeld für 30.000 km als auch die Diäten in Höhe von 4.367,30 € anerkannt worden seien, aber als Reisekosten dann nur 1.376,51 € berücksichtigt wurden. Es können doch nicht nochmals die erhaltenen Ersätze abgezogen werden, da ja nur mehr die…
…Arbeit darstellen, wenn aus dem Versicherungsvertrag der Arbeitnehmer begünstigt sei. Grundsätzlich seien Kraftfahrzeugkosten in ihrer tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sollte der Dienstnehmer jedoch für berufliche Fahrten sein eigenes Fahrzeug benützen und damit nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr zurücklegen, so…
…Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (lt. LStR bei Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr). Der Nachweis von…
…befindlichen (also überwiegend privat genutzten) Fahrzeuges sind grundsätzlich die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Nach der Verwaltungspraxis bestehen aber keine Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr das amtliche Kilometergeld anstelle der tatsächlichen Kosten anzusetzen (vgl…
…Die diesbezügliche Schätzung seitens der Bf. laut Beantwortung des Ergänzungsersuchens ist plausibel. Die Fahrtkosten wurden erkennbar nach der in Rz 289 der Lohnsteuerrichtlinien für mehr als 30.000 km pro Jahr vorgesehenen Schätzungsmethode (Alternative zu den tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten) ermittelt. Die Plausibilität des Schätzungsergebnisses ist…
…dass bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km im Kalenderjahr ein Kfz jedenfalls als Arbeitsmittel anzusehen sei und in diesem Fall als Werbungskosten entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten Fahrten geltend gemacht werden…
…Referenten des Unabhängigen Finanzsenates wurde dem Bw. folgender Vorhalt übermittelt (17. November 2005): 1.) KM-Geld: Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km pro Jahr sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt worden sei. Die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem…
…vom 30.11.1999, 97/14/0174, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Vorhalt vom 14. September 1995 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer auf, die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (AfA, Benzin, Reparaturen, etc.) bekannt zu geben. Da der PKW überwiegend beruflich genutzt werde (mehr als 30.000 km…
…Als Werbungskosten sind Fahrtkosten grundsätzlich - also auch bei Verwendung eines eigenen KFZ - in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 08.10.1998, 97/15/0073). Benützt der Arbeitnehmer ein privates KFZ, steht ihm hierfür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000…
…97/14/0103). Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Kalenderjahr (Familienheimfahrten, berufliche Reisen gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 und Dienstreisen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988) ist ein KFZ aber jedenfalls als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs…
…in diesen zwei Jahren verblieben mehr als 30.000 km, was etwa der zweifachen durchschnittlichen Jahresfahrleistung eines PKW in Österreich - vgl. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_und_umwelt/energie/energieeffizienzindikatoren/022681.html: Im Jahr 2004 knapp 15.000 km - entspricht und genügend…
…dem privaten PKW beruflich bedingte Fahrten von mehr als 30.000 km durchgeführt worden wären - wofür es allerdings keine Anhaltspunkte gibt - so könnte die Bw. nach ständiger Rechtsprechung als Betriebsausgaben nur das amtliche Kilometergeld für 30.000 km oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die…
…es schlicht unverständlich, den angegebenen Wert als Summe für alle fünf Leasingfahrzeuge zu verstehen und nicht als Grenze für die betriebsgewöhnliche Jahresnutzung pro LKW. Damit erklärt sich auch, weshalb die X-Leasing gegen die wesentlich mehr als 30.000 km je LKW umfassende, jährliche Fahrleistung…