…deren Fahrzeit sich auf weniger als eine Stunde beläuft. Der Berufung konnte daher in diesem Punkt keine Folge gegeben werden. Die auf Grund der vorliegenden Berufungsentscheidung vorzunehmende Ermittlung des steuerlich maßgeblichen Einkommens sowie die entsprechende Steuerberechnung ist aus dem beiliegenden Berechnungsblatt ersichtlich. Beilage: 1 Berechnungsblatt…
…ausgeführt: Weder in der Verordnung noch in den dort zitierten höchstgerichtlichen Erkenntnissen sei festgeschrieben, zwischen welchen Punkten die hier maßgebliche Fahrzeit zu berechnen sei, dass daher eine typisierende Betrachtungsweise in dem Sinn, es sei unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt…
…Berücksichtigung des monatlichen Pauschalbetrages iHv. € 110,- ersucht. Das Finanzamt verwehrte die Zuerkennung dieses Pauschales unter Hinweis auf die Begründung des Vorjahrsbescheides. Dort hieß es: Die maßgebliche Fahrzeit betrage nicht mehr als eine Stunde. Die Aufwendungen betreffend auswärtiger Berufsausbildung würden daher keine außergewöhnlichen Belastungen iSd. …
…4 [Referent], 18.10.2004, RV/1604-W/04, u.a.m.). Bezogen auf den Berufungsfall sind für die Berechnung der Fahrzeit maßgebliche Punkte somit einerseits der Bahnhof in S und andererseits der Hauptbahnhof in L. Anders als noch in § 2 Abs. 1 der Stammfassung…
…das Finanzamt den Studienort nicht mit dem Gemeindegebiet gleichsetzen. Weiters müsse " der Studienort" im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ( Berufsausbildungsverordnung ,Studienförderungsgesetz) mit dem Universitätsgelände gleichgesetzt werden. Die Wegstrecke zwischen Hauptbahnhof L. und Universität L. betrage ca. 35 min Fahrzeit. Diese Zeitspanne müsse jedenfalls eingerechnet werden. …
…Diese Bestimmung in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung lautet: "(3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom…
…vom Bundesfinanzgericht (am 26.6.2018 bei der ÖBB) eingeholten Fahrplanauskunft für die maßgebliche Strecke für das Streitjahr 2012 gab es bei der Rückfahrt im Jahr 2012 3 Verkehrsverbindungen mit jeweils unter einer Stunde liegende Fahrzeit. Diese Verkehrsverbindung waren: 15:41h Katzelsdorf/Leitha - 16:37h…
…Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen." Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit…
…ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen." Unzumutbar sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn…
…Raum. Maßgeblich wird die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden sein, an denen üblicherweise die Fahrt zwischen den jeweiligen Gemeinden angetreten bzw. beendet werden wird. Dem Wortlaut der VO ist auch nicht zu entnehmen, dass bei der Berechnung der Fahrzeit Wartezeiten vor Beginn bzw…
…Kfz erforderlichen Fahrzeit noch zumutbar ist, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf mehr als der halben Strecke möglich, dann ist laut amtlichen Erläuterungen die für die Klärung der (Un-)Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer…
…ob der Wohnzwecken dienende Teil der Gesamtnutzfläche mindestens zwei Drittel erreicht, ist in einem bestimmten Kalenderjahr auf die in diesem Zeitraum maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (VwGH 7.8.1992, 91/14/0242)." Rz 505 (ohne Beispiele) "Im Falle eines An- oder Zubaues an ein Wohnhaus bzw…
…wonach das große Pendlerpauschale bei einer Fahrtstrecke von 20 - 40 km auch dann zustehe, wenn die Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwar 2 Stunden unterschreite, aber 1,5 Stunden überschreite und daher mehr als 3 mal so lang dauere als mit dem PKW. Mit Bericht…
…des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 27. März 2007 mit dem Bemerken "Wohnsitzgemeinde in der Verordnung nicht genannt, innerhalb des Einzugsbereiches gelegen und Fahrzeit unter einer Stunde" vor. Ersichtlich beantragt der Bw. die Gewährung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG…
…Abs. 1: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…
…zur Bewältigung der Wegstrecke maßgebliche Bedeutung zu. Dies machen neben den Gesetzesmaterialien zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG auch die bereits erörterten Ausbildungs- bzw. StudienorteVO deutlich. Wie erwähnt, stellen die genannten VO in Hinblick auf die Zielgruppe der Bestimmungen auf die Fahrzeit der günstigsten…
…den Winterdienst des Straßenerhalters begünstigt sind. Die vom Bw. behauptete Verlängerung der Fahrzeit auf "fast immer über zwei Stunden" erscheint unter diesen Umständen nicht glaubwürdig. Letztlich sind nur einzelne Tage von derart extremen Wetterbedingungen betroffen, dass ein Befahren der strittigen Wegstrecke innerhalb von 90 Minuten…
…bei Nichtnennung von einer Nichterreichbarkeit unter einer Stunde Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln auszugehen wäre (vgl Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 70 aE). Maßgeblich ist im Geltungsbereich der Verordnung des Bundesministers für Finanzen (siehe oben) nicht die konkret in Betracht kommende Fahrzeit…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von…
…Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des …