…unter den Begriff "Fahrzeug" einerseits motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 cm3 oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW; es genügt somit das Vorliegen einer der beiden Kriterien. Die kraftfahrrechtliche Zulassung ist ohne Bedeutung (Scheiner/Kolacny/Caganek, Art. 1 Anm…
…befragt worden sei (die streitgegenständlichen Fahrzeuge seien nach Angabe des Autohauses X so umgebaut worden, dass sie als Lkw iSd KFG 1967 angemeldet haben werden können; die kraftfahrrechtliche Zulassung sei mit Fakturendatum erfolgt (Niederschrift über die Nachschau vom 22. Juni 2005, S 45 UFS-Akt))…
…seien, befragt worden sei (das streitgegenständliche Fahrzeug sei nach Angabe des Autohauses X so umgebaut worden, dass es als Lkw iSd KFG 1967 angemeldet habe werden können; die kraftfahrrechtliche Zulassung sei mit Fakturendatum erfolgt (Niederschrift über die Nachschau vom 27. Juni 2005, S 19 Arbeitsbogen))…
…Fahrzeuges an die Bw. alle für die Befreiung notwendigen Vorkehrungen betroffen hat und auch von den Parteien des Verfahrens die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht behauptet wird, eine kraftfahrrechtliche Zulassung zum Verkehr im Inland aber nachweislich stattgefunden hat, ist die Normverbrauchsabgabenschuld auf nach § 1 Z 3…
…zugelassen, obwohl es kraftfahrrechtlich zugelassen werden müsste, wird ein steuerbarer Vorgang im Sinne des § 1 Z 3 NoVAG verwirklicht. Von der Beurteilung, ob ein derartiger Steuertatbestand vorliegt, ist allerdings die Frage zu unterscheiden, wer bei einer erstmaligen (fiktiven) Zulassung als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Dies…
…die bereits in Österreich kraftfahrrechtlich zugelassen waren, fielen nicht unter den Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG. Dies gelte auch dann, wenn im Rahmen der ursprünglichen Lieferung bzw. Zulassung derartiger Fahrzeuge in Österreich keine NoVA-Pflicht eintrat oder die NoVA vergütet wurde. Da die gesamte…
…in Österreich, sondern im Ausland verwendet wird, besteht kein Grund dieses weiterhin mit der Abgabe zu belasten. Eine enge Auslegung mittels Abstellen auf den kraftfahrrechtlichen Zulassungsbesitzer würde im Fall einer Weiterveräußerung in das Ausland bedeuten, dass eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe nie erfolgen könnte, was aber…
…worden. Die kraftfahrrechtliche Zulassung im Inland sei lt. Auskunft aus dem Kfz-Zentralregister gleichzeitig erfolgt. Es habe davon ausgegangen werden können, dass das Fahrzeug ab April 2014 seinen dauernden Standort im Inland habe, weshalb auch seitens der Bf die Zulassung im Inland erfolgt sei. Die…
…VwGH 20.9.2012, 2011/10/0138 unter Hinweis auf VwGH 22.12.1999, 97/08/0591). Die kraftfahrrechtliche Zulassung hat damit zwar Indizwirkung, ist aber keine Vorfrage zum Übergang der Verfügungsmacht. Vom steuerlichen Vertreter des Bf. wurde argumentiert, der Gesetzgeber stelle für die Abgrenzung…
…wobei aber wegen der mehrmaligen monatlichen Auslandsfahrten jeweils ein Nutzungszeitraum von weniger als einem Monat vorliege; eine kraftfahrrechtliche Zulassung der Fahrzeuge in Österreich sei aus diesem Grund nicht erforderlich. Nach Ansicht der Bf sei daher weder ein Tatbestand nach dem NoVAG noch nach dem KfzStG…
…Steuerbescheide Gemäß§ 1 Abs. 1 Z 3 KFZStG 1992 unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werden, der Kraftfahrzeugsteuer. Demnach wäre nach den oben getroffenen Ausführungen, die analog und sinngemäß auch für die Kfz-Steuer gelten, diese…
…über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KFZStG 1992 unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werden, der Kraftfahrzeugsteuer. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG in der vor seiner Änderung durch BGBl I…
…80. Begründend wurde dazu jeweils unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass durch die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch die Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich und ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung die widerrechtliche Verwendung des Kraftfahrzeuges iSd § 1 Abs. 1…
…80. Begründend wurde dazu jeweils unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass durch die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich und ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung die widerrechtliche Verwendung des Kraftfahrzeuges iSd § 1 Abs. 1…
…Aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bw als eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland ohne die diesfalls nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung ist damit der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 verwirklicht…
…€ 216. Begründend wurde dazu jeweils unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass durch die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich und ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung die widerrechtliche Verwendung des Kraftfahrzeuges iSd § 1 Abs. 1…
…des Tages sowie Marke, Type und die Fahrgestellnummer des Fahrzuges einzutragen hat, ist dies keine Zulassung im kraftfahrrechtlichen Sinn, weil eine solche Zulassung nach § 37 KFG die Zuweisung eines bestimmten Kennzeichens zu einem bestimmten Fahrzeug voraussetzt. Die Ansicht des Finanzamtes, wonach nach § 45 KFG auch…
…Aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch die Bw als einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland ohne die diesfalls nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung ist damit der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 verwirklicht…
…Für die Teilnahme an den Österreichischen Rallye-Staatsmeisterschaften ist laut Ausschreibungsbedingungen der OSK die kraftfahrrechtliche Zulassung des Rallyefahrzeuges als Personenkraftwagen erforderlich. 3.) Internationale Österreichische Rallye-Staatsmeisterschaften/zugelassene Fahrzeuge/ World Rallye-Cars (WRC-Cars): Aus der Standard-Ausschreibung der OSK/FIA zu den "Internationalen Österreichischen Rallye…
…Rallyefahrzeuge der Klasse WRC kraftfahrrechtlich als Personenkraftwagen zugelassen, dürfen aber nur während der Renntage auf öffentlichen Straßen benützt werden. Auf die berufungsgegenständlichen Rallyefahrzeuge ist als Rennwagen iSd § 2 NoVAG 1991 das NoVAG 1991 grundsätzlich anwendbar. Strittig ist aber, ob die Zulassung zum öffentlichen Verkehr in…