…dazu, einen schon bisher bekannt gewesenen Sachverhalt rechtlich anders zu würdigen. Die fehlerhafte rechtliche Beurteilung eines offen gelegten Sachverhaltes rechtfertigt eine Wiederaufnahme nicht (vgl. Stoll, 2921 und 2931). Eine andere (richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein stellt somit keinen Wiederaufnahmegrund dar (vgl…
…und 2009 gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Was den Verfahrensgang, die getroffenen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Würdigung anlangt, wird auf das den Parteien bekannte, aber gemäß § 23 BFGG nicht veröffentlichte, (51 Seiten umfassende) Erkenntnis BFG 18.9.2015, RV/7102303/2012 verwiesen…
…keine Erkenntnisse in Bezug auf neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel vor, um entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Die belangte Behörde verkennt, dass die Wiederaufnahme nicht dazu dient, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Schon gar nicht stellt das…
…entsprechend Berücksichtigung finden (VwGH 28.2.1989, 89/14/0019). Da eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes bzw. eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmsgrund bilden, müssen die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen ins Verhältnis zu jenen gesetzt werden, die unmittelbar auf das Hervorkommen von Wiederaufnahmsgründen…
…auch richtige) rechtliche Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes alleine rechtfertigt somit die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht. Das nachträgliche Erkennen, dass im abgeschlossenen Verfahren Verfahrensmängel unterlaufen sind, die zu einer unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung des in seiner realen Gegebenheit vorhanden gewesenen Sachverhaltes geführt haben…
…Einfuhren gab die Beschwerdeführerin an, oftmalige Einfuhren führten zu einem Irrtum. Die belangte Behörde habe zugeschaut und bei vielen Einfuhren habe es keine Beanstandungen gegeben, letztlich die ETOS-Erledigung. Ob dies als Irrtum zu werten sei, sei eine rechtliche Würdigung. Bei der ETOS-Untersuchung sei…
…Einfuhren gab die Beschwerdeführerin an, oftmalige Einfuhren führten zu einem Irrtum. Die belangte Behörde habe zugeschaut und bei vielen Einfuhren habe es keine Beanstandungen gegeben, letztlich die ETOS-Erledigung. Ob dies als Irrtum zu werten sei, sei eine rechtliche Würdigung. Bei der ETOS-Untersuchung sei…
…bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Da keine Tatsachen und keine Beweismittel diesbezüglich neu hervorgekommen sind und der entscheidungswesentliche Sachverhalt vollständig bekannt war, bildet diese Feststellung…
…anderen Wiederaufnahmsgründen - zu einer Wiederaufnahme führen. Nunmehr anders geartete rechtliche Beurteilungen oder eine spätere abweichende Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertigen somit einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft nicht. Soll also eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund einer abgabenrechtlichen Prüfung zulässig sein…
…hätte. Beide Sachverhaltskonstellationen würden um selben Ergebnis führen. Eine neuerliche Sachentscheidung wäre daher nicht anderslautend gewesen. Die bereits in der Beilage zur Einkommensteuererklärung offen gelegte Tatsache der Schenkung 1998 und der bis September 2001 erfolgten Eigennutzung bewirkt vielmehr dieselbe rechtliche Würdigung wie die im Zuge…
…bekannten Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, sind somit keine Tatsachen im Sinn des § 303 BAO. Tatsache ist, dass die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung…
…unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Das Verfahren der Wiederaufnahme diene aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung offen gelegter Sachverhalte zu beseitigen. Eine andere (geänderte, wenn auch richtige) rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes allein rechtfertige eine Wiederaufnahme des…
…Leben anzutreffen bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls neue Tatsachen im Zuge der aktuellen Bearbeitung der Abgabenerklärung 2005 aufgetaucht sind. Somit liegen keine neuen Tatsachen vor, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gern. § 303…
…des maßgeblichen Sachverhaltes jener Hilfsmittel zu bedienen, die seine Wissenschaft entwickelt hat, um ein verlässliches Gutachten abzugeben. Die vom Sachverständigen bei der Aufnahme des Befundes anzuwendende Methode hängt ausschließlich von objektiven fachlichen Gesichtspunkten ab (vgl. VwGH 5.11.2009, 2009/16/0169). 3.) Rechtliche Würdigung:…
…wonach eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen ist, wenn der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt war, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Beurteilung zu der Entscheidung gelangen hätte können, die nunmehr in einem wieder aufgenommenen Verfahren erlassen werden…
…entscheidungswesentliche Sachverhaltelemente seinerzeit zu einem anders lautenden Bescheid geführt hätten bzw. den Spruch eines neuen Sachbescheides zu beeinflussen geeignet gewesen wären, darstellen. Dem Finanzamt war in den wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt keineswegs so vollständig bekannt, dass es schon in diesen Verfahren bei richtiger rechtlicher…
…ist, eine rechtswirksame Zustellung trotz Unkenntnis zu ermöglichen. Die Unkenntnis über die Zustellung stellt sohin schon ex lege keinen Wiedereinsetzungsgrund dar." 7.Der Rechtsmittelwerber hat gemäß der Sach- und Rechtslage die Tatsachenbehauptungen aller Vorbringen der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe wahrheitsgemäß glaubhaft gesetzmäßig vorgebracht und bewiesen, daher…
…wurden im Zuge der rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts im Wesentlichen folgende, zur Rechtfertigung ihrer jeweiligen Standpunkte dienlich erscheinende, entscheidungsrelevante Argumente eingesetzt: 4.1. Finanzamt Österreich - Dienststelle Wien 9/18/19 (im Bescheid vom 20.07.2016) • "Die Aufnahme eines Fremdwährungskredits ist gleichzeitig eine Währungsspekulation."…
…darauf basierende rechtliche Würdigung sich ebenfalls als rechtsrichtig erweise, so sei ihr entgegenzuhalten, dass sie damit außer Acht lasse, dass ihre Bescheide bereits im 1. Rechtsgang als rechtswidrig aufgehoben worden seien und sie ungeachtet dessen Verfahrensergänzungsaufträgen des Bundesfinanzgerichtes nicht nachgekommen sei. Bei einem derartigen Verlauf…
…aus, dass per se keine Wiederaufnahmegrund vorliege, da die rechtliche Würdigung des Finanzamtes hinsichtlich der Zurechnung der Prostitutionserlöse an die Bf. rechtswidrig sei und die Bf. in der Vergangenheit mehrfach einer abgabenbehördlichen Außenprüfung unterzogen worden sei, ohne dass die Nichterfassung der Prostitutionsumsätze bei der Bf…