…nicht erkennbar war, dass seine Steuerberatung die UVA einige wenige Tage verspätet meldete. Am 15. Dezember 2022 kaufte ein Testkäufer der Finanz einen Liter Orangensaft um € 1,39 bei dem Unternehmen des Beschuldigten und er erteilte den Beleg erst nach Aufforderung. Dieser Beleg ist…
…vgl. in diesem Zusammenhang VwGH 17.12.2009, 2009/16/0188). Dementsprechend kommt einem etwaigen Vertrauen auf die ordnungsgemäße Buchhaltung für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG keine Relevanz zu (vgl. dazu etwa VwGH 29.9.2004, 2000/13/0151…
…erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins…
…1994 verletzte und auch trotz seines Wissens um seine Verpflichtung zur Entrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen eine Berechnung und Entrichtung derselben wissentlich vollständig unterließ. Für die strafrelevanten Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume bis einschließlich September 1994 traf er die Feststellung, dass das Handeln des Berufungswerbers zumindest vom Vorsatz getragen war…
…entrichtet wird oder wenn sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergibt (§ 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF. ab 2003 iVm.. § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wird der Unternehmer nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt…
…Wissen um die Folgewirkungen ihres Verhaltens tatbildmäßig und somit schuldhaft iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gehandelt. Unter Berücksichtigung der Unbescholtenheit, der (teilweise erstatteten) nicht strafbefreienden Selbstanzeige, der schwierigen Wirtschaftslage (zu den jeweiligen Tatbegehungszeitpunkten) und des, angesichts des Zeitpunktes und der Umstände allerdings keinen…
…habe, um so das Überleben des Unternehmens zu sichern. Den genauen Grund für die nicht rechtzeitige Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben konnte er nicht nennen und führte dazu aus, dass er sich insgesamt bemüht habe die steuerlichen Belange nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Ob…
…2004/57 - gegebenenfalls die Zeit der Anhängigkeit bei Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof nach § 31 Abs.4 lit.c FinStrG verstrichen sind. Eine Analyse der vorgelegten Akten ergibt folgenden Sachverhalt: 1995 Trotz des Wissens um seine diesbezüglichen abgabenrechtlichen Pflichten entrichtete Z betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar…
…sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften beim Leistungserbringer (verspätete Anmeldung von DON) trifft haben keine Relevanz für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Der Prüfer bemängelt in der Niederschrift das Fehlen einer detaillierten Schlussrechnung. Dabei übersieht er aber, dass der Auftragnehmer vor Fertigstellen des Bauprojektes insolvent wurde und demgemäß…
…an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Jänner, April und Juni 2003 in Höhe von € 1.412,10, € 407.85 und € 285,55 (bei welchen G die Voranmeldungen lediglich um ein bis drei Tage verspätet eingereicht hat) dem Handeln des Beschuldigten kein bzw. ein derart geringer…
…Trotz des Wissens um seine diesbezüglichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zur zeitgerechten Einreichung ordnungsgemäßer Voranmeldungen und Entrichtung der Zahllasten habe er 2004 weder inhaltlich richtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch entsprechende Vorauszahlungen geleistet, sodass die Abgabenbeträge erst im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung festgesetzt werden mussten. In der nachträglich verspätet…
…teilweise zeitnah, teilweise aber um weitere Wochen verspätet (Kontoabfrage). Hinsichtlich der Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Oktober 2013 ist mit Bescheid vom 10. März 2014 zu StrNr. 046/2013/00349-001 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33…
…Verband bis zum Ablauf des 15. Juni 2010 eine Zahllast von € 1.869,57 zu entrichten; ebenso war bis zu diesem Zeitpunkt dem Finanzamt die diesbezügliche Voranmeldung zu übermitteln. Eine zeitgerechte Entrichtung hat nicht stattgefunden, weil A trotz seines Wissens um seine abgabenrechtliche Verpflichtung…
…wenn sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hat - (Anmerkung: Die Umsätze der gegenständlichen GmbH haben laut Veranlagungsakt im Jahr 2010 € 56.296,96 und im Jahr 2011 € 263.310,88 betragen; sohin ist die beschriebene Ausnahmeregelung im gegenständlichen Fall ohne Relevanz). Die…
…jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich I. im Zeitraum von September 2002 bis März 2003 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichteinreichung (August bis Dezember 2002) bzw. verspätete Einreichung (Juli 2002, Jänner, Februar 2003) bei gleichzeitiger Nichtentrichtung…
…Erfüllung seiner Offenlegungspflicht (Bekanntgabe des geschuldeten Betrages) befreien könne (siehe zu diesen Ausführungen Rz. 5 und 9 in Seiler/Seiler Kommentar, FinStrG § 49). Ausgehend von dieser Kommentarmeinung sei zwanglos der Schuldspruch beim Beschuldigten zu begründen. Das mangelnde Wissen [des Beschuldigten] um die Verkürzung der Abgabe…
…abgabenrechtlichen Verpflichtungen, welche er durch seine berufliche Funktion als Entscheidungsträger der M GmbH eingegangen war, nicht entsprochen. So wurden von SCH betreffend die Veranlagungsjahre 1994 bis 1996 offensichtlich trotz seines Wissens um diese Verpflichtung keine Steuererklärungen eingereicht (siehe Finanzstrafakt Band II, Bl. 5ff). Gemäß § 119…
…von diesen zusätzlichen Umsatzsteuerschulden keine Kenntnis gehabt, weil sich diese erst späterhin im Zuge der Um- und Nachbuchungen anlässlich der Erstellung des Jahresabschlusses ergeben hätten. Es ist daher jedenfalls im Zweifel zu ihren Gunsten betreffend der genannten Vorauszahlungszeiträume und des vorgeworfenen Restschuldbetrages von S 230…
…durch entsprechend konkrete Beweismittel in keiner Weise gesichert. Zu seinen Gunsten spricht, dass er - so das Urteil des Landesgerichtes Salzburg - seinen Pflichten als Geschäftsführer wohl in einem größer gefassten Rahmen nicht entsprochen hat und zwar bei gegebenem generellem Wissen um fehlende Finanzmittel sich eben möglicherweise…
…Tagen verhängt; eine Entrichtung der Geldstrafe ist in den Akten nicht ausgewiesen (Finanzstrafakt des Finanzamtes Linz betreffend RS, StrNr. 2002/00516-002). Die am 15. Oktober 2003 bzw. am 17. November 2003 fälligen Voranmeldungen betreffend August und September 2003 wurden verspätet am 20. Oktober 2003…