…mit Berufungsvorentscheidung zu entscheiden. Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung setzt somit eine rechtzeitige und zulässige Berufung voraus, andernfalls besteht keine Befugnis der Abgabenbehörde erster Instanz einen von ihr erlassenen Bescheid mit Berufungsvorentscheidung abzuändern. Wie die Bw. richtig ausführt, liegt keine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid betreffend das…
…Oktober 2007 betreffend Aussetzungszinsen entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid vom 23. Oktober 2007 (bezeichnet als Berufungsvorentscheidung) aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 31. Juli 2007 setzte das Finanzamt nach Abweisung des bezüglichen Ansuchens um Aussetzung der Einhebung Aussetzungszinsen in Höhe von €…
…voran, handelt es sich tatsächlich um keine Berufungsvorentscheidung, sondern um einen Bescheid, der durch ein unbeachtliches Vergreifen im Ausdruck falsch bezeichnet worden ist (vgl. VwGH 23.9.1994, 94/17/0124). In diesem Sinn sind auch die im gegenständlichen Fall erlassenen "Berufungsvorentscheidungen" solche Bescheide. Mit…
…Einkommensteuerbescheide wurde von der verstorbenen Gesellschafterin, vertreten durch ihren Sohn, den Gesellschafter D, Berufung erhoben. Eine Berufung gegen die Feststellungsbescheide wurde von keinem der Gesellschafter erhoben. In Verkennung dieses Umstandes, erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung, datiert mit 7. Mai 2002, mit welchem eine Berufung gegen…
…1996 und 1997 mit 23.4.2007 gestellt worden und es sei auch aufgrund der Erlassung von Berufungsvorentscheidungen keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben worden. Es werde nun beantragt, die Abweisungsbescheide aufzuheben und die Berufungen dem Unabhängigen Finanzsenat vorzulegen. Sollte die Behörde nicht mittels Berufungsvorentscheidung vorgehen…
…konkreten Fall keine Berufungsvorentscheidung erlassen, kommt dem Antrag eine solche Qualifikation nicht zu (siehe VwGH vom 28. 10. 1997, 93/14/0146). Er wäre somit ohne rechtliche Wirkung (VwGH vom 26. 6. 1990, 89/14/0122) und in der Folge zurückzuweisen. Die Berufungsvorentscheidung gilt unter…
…konkreten Fall keine Berufungsvorentscheidung erlassen, kommt dem Antrag eine solche Qualifikation nicht zu (siehe VwGH vom 28. 10. 1997, 93/14/0146). Er wäre somit ohne rechtliche Wirkung (VwGH vom 26. 6. 1990, 89/14/0122) und in der Folge zurückzuweisen. Die Berufungsvorentscheidung gilt unter…
…Bw. keine Auswirkungen auf die hier teilweise Stattgabe zur Umsatzsteuer 1993 haben können. Argumente gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide selbst wurden weder vorgebracht noch sind entsprechende Hinweise, dass die Berechnung der Aussetzungszinsen , deren Höhe der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Mai…
… 85c Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG…
…vermochte diese mangels ordnungsgemäßer Bescheidadressierung keine Rechtswirkung zu entfalten und ist über die Berufung gegen den Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2003 vom 9. Mai 2005 mangels ordnungsgemäßer Bescheidadressierung noch nicht mittels Berufungsvorentscheidung abgesprochen worden…
…DG sind Beschwerden (nur) gegen Berufungsvorentscheidungen iSd § 85b Abs.3 leg.cit. zulässig, nicht aber gegen Schriftstücke, welche trotz ihrer Bezeichnung als solche keine rechtswirksamen Bescheide sind. Die gegenständliche Beschwerde vom 25.4.2002 war daher wegen mangelnder rechtlicher Existenz der damit angefochtenen Berufungsvorentscheidung gem…
…konkreten Fall keine Berufungsvorentscheidung erlassen, kommt dem Antrag eine solche Qualifikation nicht zu (siehe VwGH vom 28. 10. 1997, 93/14/0146). Er wäre somit ohne rechtliche Wirkung (VwGH vom 26. 6. 1990, 89/14/0122) und in der Folge zurückzuweisen. Die Berufungsvorentscheidung gilt unter…
…Bodenwertabgabebescheid vom 07.10.2013 gäbe, nicht korrekt gewesen sei. Hinsichtlich der Berufung gegen den Feststellungsbescheid zum 01.01.2011 vom 03.10.2013 und gegen den Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2011 vom 03.10.2013 wurde keine Berufungsvorentscheidung erlassen, sodass die Berufung (nunmehr Beschwerde…
…Bw. keinen Einwand. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. September 2002 wurde die Berufung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 mit der bereits in den angefochtenen Erstbescheiden angeführten Begründung vollinhaltlich abgewiesen; hinsichtlich der Berufung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 erging keine Berufungsvorentscheidung. Mit Schreiben vom 4…
…und ersucht im Rahmen der Berufungsentscheidung betreffend den nicht strittigen Punkt ("nicht anerkannter PKW-Aufwand") den Ausführungen der "Berufungsvorentscheidung" zu folgen (Anm: Laut Aktenlage ist keine Berufungsvorentscheidung ergangen - gemeint war offensichtlich die per E-Mail übermittelte Stellungnahme des Finanzamtes zur Berufung). Die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer…
…eine Erhöhung des Kapitals. Dies sei im gegenständlichen Fall anzunehmen, weil das Darlehen zum Zweck der Anschaffung einer Beteiligung iHv 30 Mio € gewährt worden sei und das Stammkapital 48.000 € betragen habe. Die belangte Behörde erließ keine Berufungsvorentscheidung. 3. Verfahren vor dem…
…Verschulden des Masseverwalters. c) In keinem Fall könne die Abgabenschuld vom Bf. gefordert werden. d) Auch der angefochtene Säumniszuschlag sei nicht von ihm verursacht, sondern durch den Masseverwalter. Daher sei der Säumniszuschlag im Haftungswege vom Masseverwalter zu fordern. Mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr Beschwerdevorentscheidung) vom 12.04…
…wie in der Berufung/Beschwerde vom 9.10.2012 gegen die Glücksspielabgabenbescheide 1) bis 10) vom 27.9.2012. Das Finanzamt erließ keine Berufungsvorentscheidung und legte der Rechtsmittelinstanz die Berufungen zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht gab das Finanzamt – wie zur Berufung/Beschwerde vom 9.10…
…15/0114). Eine Devolution an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die das Untätigsein einer Abgabenbehörde erster Instanz trotz bestehender Entscheidungspflicht voraussetzt, ist daher, (auch) wenn innerhalb von sechs Monaten ab Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311…
…sei. Lediglich in jenen Ausnahmefällen, in denen kein neuer Sachbescheid im Rahmen einer ersatzlosen Aufhebung erlassen werden könne, entfalle diese Verpflichtung. Ein solcher Fall liege aber nicht vor. Die Abgabenbehörde erster Instanz hätte eine neue Berufungsvorentscheidung (Sachentscheidung) erlassen müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei…