…nicht mehr auffindbar sei, ändere nichts an der Tatsache, dass der Bw. das Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO ist gegen ein Verfügungsverbot kein Rechtsmittel zulässig. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ist eine…
…überwiesen. Gegen den Bw. wurde mit dem Bescheid vom 4. April 2012 einVerfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Nach der Rechtsmittelbelehrung war gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel zulässig. In der Eingabe vom 18. April 2012 erhob der Bw. gegen das gegen ihn ausgesprochene Verfügungsverbot vom…
…dass gegen das in diesem Bescheid ausgesprochene Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig sei. Als Abgabenschuldner stehe ihm aber das Recht zu, gegen den gleichzeitig an die Drittschuldnerin ergangenen Pfändungsbescheid Beschwerde einzulegen. Mit Eingabe vom 5.7.2017 teilte die…
…und keinesfalls aufgrund unverstandener Unterlagen erfolgt. Auch die im Beschwerdebegehren sonstig angeführten Gründe seien nicht entscheidungsrelevant und gingen ins Leere. Gegen das Verfügungsverbot sei - wie in der Rechtsmittelbelehrung angeführt - gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig. Schließlich wurde darauf hingewiesen, dass gemäß …
…AbgEO2 § 77 Rz 1ff). Da aufgrund des § 77 Abs 1 Z 1 AbgEO gegen das an den Beschwerdeführer ergangene Verfügungsverbot gem § 65 Abs 1 AbgEO kein Rechtsmittel erhoben werden kann, war die Zurückweisung der gegenständlichen Beschwerde auszusprechen (zB VwGH 8.4.1987, 85/13/0207…
…sowie die Einziehung der Forderungen untersagt. Dieses Verfügungsverbot erstreckt sich auch auf Pfänder, die etwa für diese Forderungen bestellt wurden. Weiters wurde festgehalten, dass gegen das ausgesprochene Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 Abgabenexekutionsordnung kein Rechtsmittel zulässig sei. Der in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittelausschluss…
…in der Beschwerde kommt daher keine Berechtigung zu und braucht auf diese nicht eingegangen werden. Wie bereits oben ausgeführt ist die Erlassung eines Verfügungsverbotes durch das Gesetz gedeckt (§ 65 AbgEO) bzw. kann gegen dieses Verfügungsverbot kein Rechtsmittel mit Erfolg eingebracht werden. Das Finanzamt hat daher…
…dass gegen dieses Verfügungsverbot ein Rechtsmittel unstatthaft, somit nicht zulässig ist. Der Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes vom 5. Juli 2013 erfolgte daher zu Recht. Den Ausführungen des Bf in der Berufung kommt daher keine Berechtigung zu und braucht auf diese nicht eingegangen werden. Wie bereits oben…
…2013) - ist über die Beschwerde, die sich gegen die Pfändung richtet, meritorisch zu entscheiden (Liebeg AbgEO2 § 77 Rz 3) Da aufgrund dieser Bestimmungen gegen das an den Beschwerdeführer ergangene Verfügungsverbot gem § 65 Abs 1 AbgEO kein Rechtsmittel erhoben werden kann, war die Zurückweisung der gegenständlichen…
…1 Z. 1 AbgEO hervorgeht, dass gegen das an den Bw. ergangene Verfügungsverbot gemäß § 65 Abs. 1 leg. cit kein Rechtsmittel erhoben werden kann, hat das Finanzamt zu Recht die Zurückweisung der gegenständlichen Berufung bescheidmäßig ausgesprochen (vgl auch VwGH 8.4.1987, 85/13/0207…
…zurück, da ein Rechtsmittel gegen Bescheide, welche dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht untersagen, gem. § 77 Abs. 1 AbgEO nicht statthaft sei. Auch hier wies die belangte Behörde darauf hin, dass sich dieser Rechtsmittelausschluss lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe, der…
…über gepfändete Forderungen gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt (=PVA) zu verfügen. Laut Rechtsmittelbelehrung war gegen das in diesem Bescheid ausgesprochene Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 Abgabenexekutionsordnung kein Rechtsmittel zulässig. Dem Verfügungsverbot wurden die Bescheide (Pfändung einer Geldforderung und Überweisung einer Geldforderung) des Finanzamtes vom 12…
…drei Bescheide verbunden: Ein Pfändungsbescheid, ein Verfügungsverbot und ein Überweisungsbescheid. § 77 Abs. 1 Z. 1 u. 3 AbgEO bestimmt nun, dass ein Rechtsmittel gegen Verfügungsverbote und Überweisungsbescheide unstatthaft (= unzulässig) ist. Von den drei genannten Bescheiden ist daher nur der Pfändungbescheid mit Beschwerde bekämpfbar (VwGH…
…Bedeutung zukommendes - Berufungsrecht gegen das Zahlungsverbot ein; sinnvollerweise kann damit nur die Unpfändbarkeit der Forderung geltend gemacht werden (Näheres dazu bei Reeger/Stoll, AbgEO, 158). Dem Abgabenschuldner steht gegen das an ihn gerichtete bescheidmäßige Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Zif. 1 AbgEO kein Rechtsmittel zu…
…§ 97 Tz 1 samt der dort angeführten Judikatur). Laut Aktenlage wurde gegen den Sicherstellungsauftrag vom 1. September 2014 eine Beschwerde eingebracht, welche mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. September 2014 als verspätet zurückgewiesen. Da dagegen auch kein Rechtsmittel erhoben wurde, wurde der Sicherstellungsauftrag rechtskräftig. Es ist somit…
…ausgeführt: "Gegen diesen Bescheid ist kein Rechtsmittel zulässig (VwGH v. 28.02.2002, 99/15/0100)." Die Zustellung dieser an die Drittschuldner ergangenen Bescheide erfolgte laut den im Akt erliegenden Rückscheinen am 19.5.2011. An die Beschwerdeführerin ergingen mit als "Bescheid - Verfügungsverbot" titulierte Erledigungen…
…auf die Erhebung nicht zielführender - sinnloser - Rechtsmittel (hier: Klage gegen die nachgeordneten Gewerbesteuerbescheide der Stadt Köln allein zwecks Verhinderung ihres Erwachsens in formelle Bestandskraft) dürfe einem Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil gereichen. Insoweit könne auch keine Bindung der Behörden des anderen Vertragsstaates an die Interpretation bzw…
…zum Erfolg verhelfen. 2. Verfügungsverbot Gemäß § 243 BAO sind gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 77 Abs. 1 Z. 1 AbgEO ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide, welche dem Abgabenschuldner nach der Pfändung…
…77 Abs. 1 Z. 1 AbgEO hervorgeht, dass gegen die an die Bf. ergangenen Verfügungsverbote gemäß § 65 Abs. 1 leg. cit kein Rechtsmittel erhoben werden kann, waren die dagegen erhobenen Bescheidbeschwerden (Berufungen) der Bf. infolge Unzulässigkeit zurückzuweisen.(vgl auch UFS vom 30.1.2013, GZ…
…Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. I. Ein Rechtsmittel ist gemäß § 77 Abs. 1 AbgEO unstatthaft gegen Bescheide, welche 1. dem Abgabenschuldner nach der…