…stillen Gesellschafters in diesem als allumfassend anzusehen war. Dies deshalb, da im Einzelhandel ein in Kontakt Treten mit Lieferanten und Kunden und somit ein Auftreten nach außen hin unumgänglich ist. Daher sind die Ausführungen im Vorlageantrag vom 15. Jänner 2001, dass es notwendig gewesen sei…
…Auftreten nach außen bedeutet nicht gemeinsames "Erscheinen" beider Personen sondern gemeinsamer Geschäftsabschluss für die Gemeinschaft. Ebenso wie die Kaufverträge erfolgte auch die Kreditauf- bzw. übernahme nicht durch die Gemeinschaft beider Brüder, sondern jeweils nur durch einen Bruder alleine, wodurch deutlich wird, dass auch hier kein…
…wurden in diesem Fall nicht einkalkuliert. Festgestellt wird, dass die Halle im Frühjahr 2011 fertiggestellt worden ist und bis dato keine wirtschaftliche Aktivität, wie sie behauptet wird, erfolgte. Es ist kein Auftreten nach Außen ersichtlich. Auf die UFS-Entscheidung GZ RV/0980-W/O5 vom…
…H - kein Gesellschaftsvertrag der Praxisgemeinschaft - keine Buchhaltung der Praxisgemeinschaft - keine Steuernummer für die Praxisgemeinschaft - kein Auftreten nach außen mit Ausnahme von Anzeigen der behaupteten Gesellschaft - keine tatsächliche Änderung der Unternehmensstruktur gegenüber Vorjahren Neben einem "Mietvertrag" über 400 € zuzüglich 20% USt (vgl. Mietvertrag S vom…
…erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Entscheidend ist die nach außen hin gerichtete Tätigkeit (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft…
…das Beschwerdebegehren zu stützen - wenn eine Werbung im Jahreskalender für August 2018 aufscheint, ist das kein Beweis für Auftreten nach außen im August 2018, sondern im Zeitpunkt der Bestellung der Werbung im Kalender - also notwendigerweise spätestens 2017. In sorgfältiger Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes war daher…
…der gegenständlichen Außenprüfung zum Sachverhalt befragt wurde. Dabei wurde allerdings kein Widerspruch zum bescheidbegründenden Sachverhalt festgestellt. Im Gegenteil; Herr S. bestätigte, dass die ARGE (Regierungsgebäude bzw. M.GmbH - H.GmbH) im Prüfungszeitraum nicht nach außen hin aufgetreten ist. Dieser Sachverhalt wurde auch von den Auftraggebern…
…hängt va. davon ab, ob sie im Wirtschaftsleben nach außen hin (Dritten gegenüber) selbständig auftreten (VwGH 11.12.1985, 84/13/0110; Ruppe, § 2 Tz 20); umgekehrt haben daher Gesellschaften bzw. Gemeinschaften, die nicht als solche im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten, keine Unternehmereigenschaft (vgl. Ruppe, …
…des Umsatzsteuerrechts als Unternehmer anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie im Wirtschaftsleben nach außen hin (Dritten gegenüber) selbständig auftreten. Umgekehrt haben daher Gesellschaften bzw. Gemeinschaften, die nicht als solche im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten, keine Unternehmereigenschaft. Unternehmer ist derjenige, der die Leistung im eigenen…
…nach außen hin bezwecke, werde hierdurch keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994 begründet und allfällige Umsätze seien direkt den jeweiligen Gesellschaftern/Mitgliedern zuzurechnen. Ob ein Handeln im eigenen Namen der Gemeinschaft vorliege, sei somit vor allem vom Außenverhältnis, also vom Auftreten nach außen…
…1989 sowie dem Auftreten nach außen hin zu orientieren hatte, wobei den offensichtlichen differierenden Vorstellungen der Beteiligten über die Rechtsfolgen der Vereinbarung keine Bedeutung zukam. Zusammenfassend waren seitens der Abgabenbehörde erster Instanz weder gemeinschaftliche Einkünfte für die Jahre 1989 und 1990 festzustellen, noch eine Veranlagung…
…erforderlichen Organisation zur Abwicklung von Bauvorhaben in Österreich fehlte (kein Anlagevermögen, keine Dienstnehmer) und das sämtliche Leistungen, die mit dem Bau in Zusammenhang standen, von Drittunternehmern in Österreich zukaufte, • das nach außen hin weder zu den Kunden noch zu den Lieferanten in Erscheinung getreten sei, …
…der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich von der Ehegattin durchgeführt worden sei. Zur Wahrung des Parteiengehörs wurden in der Folge diese Unterlagen dem Finanzamt zur Stellungnahme übermittelt. Vom zuständigen Fachbereich wurde eine Außendiensthandlung mit dem Schwerpunkt "Auftreten nach außen hin" veranlasst. Im Zuge dieser wurde festgestellt…
…Bescheide jedenfalls aufgrund unzureichender Sachverhaltsermittlung aufzuheben sind. Hinsichtlich des umsatzsteuerrechtlichen Unternehmerbegriffes wird zunächst auf die Ausführungen unter Punkt in. 2.1.2 verwiesen. Weiters ist für die Beurteilung der Selbständigkeit und damit der Unternehmereigenschaft einer Person das Innenverhältnis und nicht die Erscheinung nach außen maßgeblich…
…ein Auftreten nach Außen und ein Mindestmaß an Organisation, die das Gebilde befähigt, selbst Leistungen zu erbringen, erforderlich. Fehlt es daran, sind die Leistungen den hinter dem Gebilde stehenden Personen zuzurechnen (vgl Ruppe, UStG 3 , § 2 Tz 17 und die dort angeführte Judikatur). Nach Außen…
…Ein nach außen hin Auftreten, als ein für die Annahme eines Leistungsaustausches und die Zurechnung zum Unternehmen erforderliches Merkmal, war aus dem vorliegenden Akteninhalt und den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht ableitbar. Im Gegenteil hatte die Betriebsprüfung weder nach außen hin erkennbare Tätigkeiten der S.S…
…Erdbewegungen und im Auftreten nach außen hin den Behörden und Banken gegenüber als Unternehmerin erschöpft. Der Beschuldigte hat das Weiterlaufen seiner gewerblichen Betätigung gegenüber dem Finanzamt nicht angezeigt, weshalb - wie oben ausgeführt - die Abgabenbehörde von ihren diesbezüglichen Abgabenansprüchen keine Kenntnis erlangte und hinsichtlich der Veranlagungsjahre…
…mit dem von ihm verwendeten Firmennamen (gemeint wohl Etablissementbezeichnung) "g_Escort" nach außen hin aufgetreten, er sei für die Werbung ausschließlich zuständig gewesen, er habe bei der Preisgestaltung "maßgeblich" mitgewirkt und er habe den Kunden über die Preise Auskünfte gegeben, können keine Begründung dafür sein…
…Die Gewerbeberechtigung laute auf den Clubbetreiber, damit sei dieser nach außen hin als Unternehmer aufgetreten. Die Tätigkeiten der Masseusen würden hinter die angebotenen Leistungen des Clubbetreibers zurücktreten. SJ habe den gesamten Erlöszufluss kontrolliert. Die Mädchen hätten die Beträge nur stellvertretend für SJ von den Kunden…
…worden. Ein darüber hinaus gehendes Auftreten nach außen sei weder möglich, nötig noch sinnvoll gewesen. Es sei von vorn herein festgestanden, dass Teile des Gebäudes an eine zu gründende Gesellschaft vermietet werden würden. Außer einer rechtzeitig erfolgten Meldung an die Abgabenbehörde habe keine sinnvolle Aktion…