…von Herrn Bf. wurden sämtliche Einnahmen aus dieser Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Nachschau wieder in Aktien angelegt. Nach Österreich gelangte aus dieser Tätigkeit noch kein Geld. Herr Bf erzielt zusätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.“ Diese Niederschrift wurde auf Ersuchen des Parteienvertreters, welcher im November…
…Ansicht des Bundesfinanzgerichtes daher zu Recht davon ausgegangen, dass kein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO angenommen werden darf. 3) Keine Anerkennung der Verluste für die ersten drei Jahre Der Parteienvertreter zieht aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 09…
…der Liebhabereiverordnung liege eine Betätigung nach Abs. 1 vor (zB normaler Gewerbebetrieb) und sei unwiderleglich eine Einkunftsquelle. Im gegenständlichen Fall werde jedoch kein "Anlaufzeitraum" (maximal 5 Jahre) zugebilligt, da die Betätigung vor Erzielung eines Gesamtgewinns beendet worden sei. Die Ruhendmeldung bei der Wirtschaftskammer AF sei…
…diesem Fall kein Raum, da die Nichtanerkennung von Einkünften im Anlaufzeitraum nur dann zulässig ist, wenn nach den Umständen von vornherein und ohne mehrjährige Beobachtung zu erwarten ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet werden wird. Die Versagung des Anlaufzeitraumes setzt…
…letzter Satz LVO damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird. Dies führt dazu, dass kein Anlaufzeitraum iSd § 2 Abs 2 anzunehmen ist. Diese Rechtsmeinung hat der VwGH mit Erkenntnis vom 2.3. 2006,2006/15/0018, insoweit eingeschränkt…
…nicht auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes gerichtet und im Laufe der Betätigung kein Gesamtüberschuss zu erwarten sei. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendet der Bw. ein, dass bei einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ein Anlaufzeitraum dann nicht in Betracht komme…
…Eine deutliche bzw. zumindest kontinuierliche Steigerung der Einnahmen ist somit nicht erkennbar. Auch das Jahr 2006 brachte keine höheren Erlöse sondern einen Rückgang der Einnahmen auf € 1.376,-. Gewinne wurden in diesen Jahren deshalb ausgewiesen, weil die Einnahmen - Ausgaben - Rechnung lediglich geringe Ausgaben enthalten…
…Beschwerdefall in den wesentlichen Punkten gleich gelagert sei - was auch aus den im Rahmen der Eröffnung des Unternehmens vorgelegten Unterlagen von A hervorgehe - erlaube es die klare und eindeutige Formulierung des Verwaltungsgerichtshofes durchaus im gegenständlichen Fall von Vornherein die Einkunftsquelleneigenschaft für den Anlaufzeitraum zu versagen…
…Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Ist "systembedingt" damit zu rechnen, dass eine Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinns infolge "Totlaufen des Systems" beendet wird, ist kein Anlaufzeitraum anzuerkennen. In derartigen Fällen kann somit ohne konkretes Eingehen auf den Einzelfall von einer zeitlichen Befristung ausgegangen werden (Doralt, EStG…
…dass beabsichtigt werde, die gewerbliche Tätigkeit wegen laufender Verluste als Liebhaberei einzustufen. Es werde um Stellungnahme hierzu ersucht. Mit Datum 3. Juni 2008 wurde als Vorhaltsbeantwortung ein Ordner mit Belegen 2003 - 2007 übermittelt - jedoch keine Stellungnahme bezüglich Liebhaberei. Mit Einkommensteuerbescheiden 2003, 2004, 2005, 2006 und…
…wenn sie zu dem Schluss gelangt ist, der Bf werde seine Tätigkeit als "XX -Vertreter" vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden, weswegen kein Anlaufzeitraum anzunehmen sei." Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass allein aufgrund der Tatsache, dass in den streitgegenständlichen Jahren die Telefonkosten…
…Z aufzubauen. Diese Tätigkeit sei mit Verlusten verbunden gewesen. Da es diese Firma mittlerweile nicht mehr gäbe, hätte sie die Tätigkeit eingestellt und gäbe es auch keine Einkünfte mehr. Aus der Tätigkeit der Fa. P habe die Bw. jährliche Einkünfte von rund € 2.500…
…gelangt ist, der Bf werde seine Tätigkeit als "XX -Vertreter" vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden, weswegen kein Anlaufzeitraum anzunehmen sei." Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt und bereits oben ausführlich begründet wurde, sind im vorliegenden Fall sowohl die Tätigkeit für die Fa. Z als…
…Ansicht des Bundesfinanzgerichtes daher zu Recht davon ausgegangen, dass kein Anlaufzeitraum im Sinn des ersten Satzes des § 2 Abs. 2 LVO angenommen werden darf. 3) Keine Anerkennung der Verluste für die ersten drei Jahre Der Parteienvertreter zieht aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 09…
…Abs 1 LVO ist allerdings dann kein Anlaufzeitraum zuzuerkennen, „wenn nach den Umständen des Einzelfalles damit zu rechnen ist, dass die Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird“ (§ 2 Abs 2 letzter Satz LVO). Ein Anlaufzeitraum ist demgemäß nach der Rsp des…
…mit Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO mit folgender Begründung abgewiesen: "Wenn innerhalb der ersten 3 Kalenderjahre ab Beginn der Tätigkeit als Vertreter Verluste auftreten, ist kein Anlaufzeitraum anzunehmen, weil damit zu rechnen ist, dass die Tätigkeit vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes aus wirtschaftl. Gründen wieder beendet…
…dass die Bw ihre Tätigkeit als Warenpräsentator vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden würde, ist deshalb kein Anlaufzeitraum anzunehmen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." Mit Eingabe vom 24. November 2008 stellte die steuerliche Vertretung der Bw einen Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung…
…des unabhängigen Finanzsenates absehbar war, dass der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als C. Warenpräsentator vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden würde, und ist deshalb kein Anlaufzeitraum anzunehmen. Das von der steuerlichen Vertretung des Bw. in der Berufung zitierte Erkenntnis des VwGH vom 7. Oktober 2003, Zl…
…als "A. -Vertreter" vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beenden, weswegen kein Anlaufzeitraum anzunehmen sei." Nicht bestritten wird, dass die Berufungswerberin im konkreten Fall die Tätigkeit nicht aufgrund der angefallenen Verluste, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Betrieb ihres Ehemannes (drohender Konkurs) eingestellt hat. Die Referentin…
… 2 Abs. 2 LVO nur auf solche Betätigungen anzuwenden ist. Diese eben angeführte Rechtsmeinung teilt auch Dr. Lattner in ihrem Aufsatz zum Thema (Kein) Anlaufzeitraum bei Privatgeschäftsvermittlung in SWK 2000, S 327ff. Auch der Unabhängige Finanzsenat schließt sich den angeführten Meinungen an, dass bei Vorhandensein…