…der Rechtsform einer Société à Responsabilité Limitée, sonach in einer der österreichischen GmbH vergleichbaren Rechtsform, betrieben wird, dann sind keine Gründe erkennbar, für Gewinnausschüttungen die Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu versagen. Der Umstand, dass das ostafrikanische Projekt wegen seiner…
…Wertverluste ein. Diese sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Rechtsfolge der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von (echten) Werteinbußen an der internationalen Schachtelbeteiligung geht nicht dadurch verloren, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu der innerstaatlichen Steuerbefreiungsverpflichtung für internationale Schachteldividenden eine gleichartige Verpflichtung auf der Ebene des Abkommensrechtes hinzutritt. 21…
…an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft), steht auf Grund des österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an dieser Gewinnausschüttung zwar Österreich zu, doch kann dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§ 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) nicht wahrgenommen werden. Ein…
Die Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden steht gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu, wenn die die Dividenden empfangende österreichische Kapitalgesellschaft "in Form von Gesellschaftsanteilen" mindestens zu einem Viertel an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Es muss sonach eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vorliegen. Bedeutungslos ist die Aktiengattung…
…eine deutsche Holding-GmbH errichtet, die ihrerseits eine mehr als 10-prozentige Beteiligung an einem großen deutschen operativen Familienkonzernunternehmen hält, dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft die Steuerfreistellung für internationale Schachteldividenden nach § 10 Abs. 2 KStG in Anspruch…
…über die DBA-rechtlichen Verpflichtungen zur Gleichbehandlung hinaus und erfassen auch Steuerfreistellungsverpflichtungen, die dort auf Grund des mit Österreich geschlossenen DBAs nur einer 5-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden dürfensich zB für internationale Schachteldividenden ergeben, wenn siewie dies im Fall Saint Gobain in Österreich ansässigen Personen…
…Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs gesichert ist, kann im EAS-Verfahren nicht beurteilt werden, da hiefür der Besteuerungsfall einer eingehenderen Durchleuchtung bedarf. Im übrigen wird auf die kürzlich beschlossene Novellierung des § 10 KStG hingewiesen, derzufolge im missbräuchlichen Steuerumgehungsfall die inländische Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden im Verordnungsweg…
…die Erhebung einer 25-prozentigen Quellensteuer soll sonach dem international tätigen Konzern zugute kommen und nicht die österreichischen Steuereinnahmen erhöhen. Verzichtet auch Österreich auf die Besteuerung der an die österreichische Muttergesellschaft fließenden brasilianischen Gewinnausschüttung (auf Grund des in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehenen internationalen Schachtelprivilegs)…
…100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach § 8b dKStG steuerfreien Veräußerungsgewinn lukriert und diesen sodann als internationale Schachteldividende in die Hände der österreichischen Kapitalgesellschaft weiterleitet, dann stellt sich § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Erzielung der…
…und damit auch die internationale Schachtelbefreiung nur für Betriebstätten von Kapitalgesellschaften aus EU-Staaten vorsieht, steht der Gewährung der internationalen Schachtelbefreiung auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlich ausgelegten Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 DBA-Liechtenstein nicht entgegen. Dies gilt sowohl für grenzüberschreitende Schachteldividenden als auch für steuerfreie…
…die Einschränkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG nicht zur Anwendung gelangen, dann steht die für ausländische Schachteldividenden in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerbefreiung sowohl für die buchmäßig als Gewinnausschüttung erfassten Beträge als auch für die Körperschaftsteuergutschrift zu. Diese im innerstaatlichen österreichischen Steuerrecht…
Wird in Tschechien ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform einer tschechischen Kapitalgesellschaft gegründet, dem für einen zehnjährigen Zeitraum ein Investitionsanreiz in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist…
…die Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf § 6 der Verordnung BGBl. Nr…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen…
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit…
…machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine…
Bezieht eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft Dividenden von einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft so sind diese Dividenden gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA-Luxemburg genauso steuerfrei zu stellen, wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
…auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die unter die künftige Durchführungsverordnung…
…der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale Handelsgeschäfte abwickelt und daraus ihre Gewinne erzielt, so fallen die aus Zypern an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht unter die zum Methodenwechsel Anlass gebenden Einschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs des § 10 Abs…