…bemüht, ihre Ausbildung ernsthaft und zielstrebig zu betreiben. Die Tochter der Berufungswerberin war an der Karl Franzens Universität in Graz für das Studium der Rechtswissenschaften als ordentliche Studierende inskribiert. Von diesem Studium hat sich die Tochter der Berufungswerberin zwar am 02.05.2012 abgemeldet, wobei…
…2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Der Sohn habe das Studium Bachelor Architektur an der TU Wien nach dem dritten inskribierten Semester (WS 09/10 - Ende WS 10/11) gewechselt, womit der Anspruch auf die Familienbeihilfe ab 1.3.2011 erlösche. Ab 1…
…ausgestellt am 25.09.2003 für das Wintersemester 2003, war ersichtlich, dass der Sohn des Bw. die Studienrichtung Sportwissenschaften erstmals im Sommersemester 2002 inskribiert hatte. Mit Bescheid vom 5. Mai 2004 forderte das Finanzamt die vom Bw. für dessen Sohn für den Zeitraum vom März…
…dass der Sohn des Bw. den FH-Studiengang "Journalismus" mit 11.10.2006 (nach dem 4. inskribierten Semester) vorzeitig abgebrochen habe. Ab dem SS 2007 sei er an der WU Wien in J033 561 Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gemeldet. Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe daher frühestens…
…die Bw. vor, dass ihre Tochter M bis 30.6.2007 an der Universität Wien, Studienrichtung A (EF) inskribiert gewesen sei. Da sie bei dieser Studienrichtung zu wenig Herausforderung gehabt hätte und ihre potentiellen Fähigkeiten nicht ausgeschöpft gewesen wären, habe sie sich entschlossen, das Studium…
…Bestätigung der Stipendienstelle vom 27. November 2006 vor und führte aus, dass die Tochter für das Studium der Biologie nach wie vor inskribiert wäre, auch Studiengebühr bezahlt würde und (Studien)Beihilfe ab September 2006 bis August 2007 gewährt worden wäre. Bis September 2008 würde Anspruch…
…Begründung zurück, dass nach dem dritten inskribierten Semester ein Studienwechsel vorgenommen worden wäre. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde sinngemäß Folgendes ausgeführt: Die Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz seien bekannt, wonach im Fall eines kombinationspflichtigen Studiums bei Austausch eines Faches gegen ein anderes ein Studienwechsel vorliege. Es…
…Bw.) für ihre Tochter C., geb. am 25.1.1982 die Familienbeihilfe ab Oktober 2004 zusteht. Die Tochter war im Wintersemester 2000/01 an der Universität Wien in dem kombinationspflichtigen Studium Pädagogik/gewählte Fächer inskribiert. In dieser Studienrichtung beträgt der 1. Studienabschnitt 5 Semester. Ein…
…Sohn der Bf. habe im Wintersemester 2021/22 das Bachelorstudium "Technische Informatik" an der ***Universität*** (***Uni***) begonnen und im WS 2023/24 zum Bachelorstudium "Informatik" gewechselt. Der Studienwechsel sei nach dem vierten inskribierten Semester erfolgt. Es liege somit ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vor, der eine Stehzeit…
…Da das Studium nach dem 3. inskribierten Semester gewechselt wurde, besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe nach einer Wartezeit von 1 Semester (3 Stehsemester abzüglich 2 Anrechnungssemester = 1 Stehsemester von 3/18 - 9/18)." Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht die Beschwerde mit der…
…Begründung wurde angeführt: "Zu ***1***: Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3. inskribierten Semester (oder zweitem Ausbildungsjahr) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe erst dann, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…um die Frage, ob der nach insgesamt vier inskribierten Semestern in einer Studienrichtung vollzogene Wechsel in eine andere Studienrichtung als so genannter "schädlicher Wechsel" anzusehen ist oder nicht. So sieht das FLAG 1967 für die Beurteilung eines Studienwechsels keine eigenständigen Regeln vor, sondern enthält einen…
…konnte. Insofern habe ihre Tochter im Sinne der genannten Bestimmungen ernsthaft und zielstrebig ihre Ausbildung fortgesetzt und das Studium auch nicht "nach dem dritten inskribierten Semester" gewechselt, weil sie bezogen auf den Zeitpunkt Juni 2005 den erstmöglichen Anmelde- und Aufnahmetermin für die al genutzt hat…
…Oktober 2003 bis 30. September 2005 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Die Tochter begann im Sommersemester 2001 an der Universität Wien mit dem Studium der Pädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) und inskribierte nach dem sechsten Semester die Studienrichtung Veterinärmedizin. Das Finanzamt erließ am 10. Februar 2006 einen Bescheid…
…17 Abs. 1 Z 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 liegt ein günstiger Studienerfolg dann nicht vor, wenn ein Studium nach dem jeweils dritten inskribierten/fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt wird. Nur wenn bei einem Studienwechsel die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden, liegt laut § 17…
…1. Sept. 2002 bis laufend mit der Begründung ab, dass der Studienwechsel auf die Pädagogische Akademie nach dem dritten inskribierten Semester erfolgt sei. Gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Tamsweg betreffend den Antrag vom 24. September 2002 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn Ch., geb…
…liegt kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Im vorliegenden Fall wurde das Studium A 474 Ernährungswissenschaft vom 17.9.1999 bis 31.10.2002 betrieben (6 Semester), ab Oktober 2002 wird die Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien…
…FLAG iVm § 17 StudFG führte die Abgabenbehörde in dieser Entscheidung zusammengefasst aus, dass nach einem Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester erst dann wiederum ein Beihilfenanspruch bestehe, wenn die studierende Person im nunmehr neu gewählten Studium so viele Semester zurückgelegt habe, wie in dem…
…Zum vorliegenden Sachverhalt ist auszuführen: Der Sohn des Bf. hat das Bachelorstudium ***Studienrichtung1*** im Wintersemester 2021/2022 begonnen und dieses Studium nach dem vierten inskribierten Semester, nämlich im Wintersemester 2023/2024 beendet und zum Studium der ***Studienrichtung2*** gewechselt. Sowohl beim Bachelorstudium ***Studienrichtung1*** als auch beim…