…Land- und Forstwirte, 5. Auflage, Seite 746f: "Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch für den Betriebsübernehmer weiter. Dieser muss neuerlich bis zum 31. Dezember einen Optionsantrag beim Finanzamt abgeben, wenn die Regelbesteuerung aufrecht…
…§ 22 Rz 53 mit Hinweisen auf Rechtsprechung). 101 Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Rz 204 UStR). Will der Betriebsübernehmer zB bei unentgeltlicher Betriebsübergabe oder Erbanfall weiterhin die Regelbesteuerung…
…WP in Stadt , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes F A vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Einkommensteuer betragen: 37.590,28 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Pensionsversicherungsanstalt) 37.992,42 € Einkünfte aus Leistungen…
…als der Betriebsinhaber behandelt würde, wenn kein Erbgang erfolgt wäre. Diese Aussage des Verfassungsgerichtshofes spricht dafür, dass der Verlustabzug, der grundsätzlich ein höchstpersönliches Recht jener Person darstellt, die den Verlust erlitten hat, im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den (die) Erben übergeht. Der Sonderausgabenabzug steht somit…
…am 29. März 2005 abgeführten Erörterungstermins gab der steuerliche Vertreter über Befragen an, dass es sich beim gegenständlichen Einstellrecht um kein höchstpersönliches Recht handle, zumal dieses Recht den beiden Familien Pe und R gemeinsam zustehe. Die Familie Pe bestehe laut Angaben der Bw. aus insgesamt…
…wirtschaftlicher Vorteil im Sinne des § 29 Z. 3 EStG 1988 verschafft worden. Hinsichtlich der Stifterrechte und der Begünstigtenrechte des Bf. in der AB Privatstiftung würden ebenfalls höchstpersönliche, nicht übertragbare Rechte vorliegen. Die Änderung der Stiftungsurkunde, in welcher der Bf. nicht mehr als Stifter und Begünstigter…
…vor. Marschner habe in der ZFS 2018 dazu angemerkt, dass die VwGH Rechtsprechung zu dem Ergebnis führe, dass die Veräußerung nur ausnahmsweise steuerpflichtig sei, während der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht grundsätzlich unter die Einkommensteuer falle. Bezogen auf vorliegenden Sachverhalt sei der aus der Abänderung…
…wirtschaftlicher Vorteil verschafft wird (vgl. Hayden/Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG20, Einkünfte aus Leistungen Rz 96). Bei den Gestaltungsrechten eines Stifters handelt es sich um höchstpersönliche Rechte (vgl. OGH 25.05.2007, 6 Ob 18/07a). Ebenso bei der Begünstigtenstellung (OGH…
…einer Klage btr. eines höchstpersönliches Rechtes Einkünfte aus § 29 Z 3 EStG 1988 darstellen (vgl. nochmals VwGH 25.06.2008, 2008/15/0132). Zu prüfen ist daher, ob im Beschwerdefall ein Verzicht des Bf. auf Einbringung einer Klage btr. seiner höchstpersönlichen Rechte (Änderungsrecht, Begünstigtenstellung) vorliegt…
…Beispiele für höchstpersönliche Rechte sind Veräußerungs- u. Belastungsverbote und das Vorkaufsrecht. Daher stellt der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nicht eine Veräußerung eines Wirtschaftsgutes dar, sondern eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG. Nicht jeder Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist allerdings eine Leistung…
…Verkauf gehindert gewesen. Daher hätte auch kein rational handelnden Marktteilnehmer DDr. X. in dieser Situation ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Kein höchstpersönliches Recht, wahrer wirtschaftlicher Gehalt des Verzichts Weiters war entsprechend dem Vertragswillen der Parteien das Recht auch nicht höchst persönlich. DDr. X. hat das Optionsrecht auch…
…in der Verhandlung vom 2. Juni 2017 wende er dagegen ein wie folgt: Zur Offenlegung: Im gegenständlichen Fall handle es sich nicht um eine Marke, sondern um ein höchstpersönliches Recht auf Namen und Bild, mit dem zwar ein „Marktwert“ verbunden ist, das aber weder übertragbar…
…Es wird von Seiten der Behörde erwähnt, dass das Statutenänderungsrecht ein höchstpersönliches Recht des Stiftungsrates ist und keiner rechtsgeschäftlichen Übertragung zugänglich ist. Conclusio: Es ist nicht verständlich, wie die Ausübung des bereits erwähnten Zustimmungsrechts ein weiteres zusätzliches Indiz für das Bestehen der Dispositionsbefugnis über das…
…Beginn dieses Kalenderjahres wirksam werden zu können. Bezüglich der Form des Widerrufes gelten die oben getroffenen Feststellungen. Rz 2917: Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (vgl. auch Rz 204)…
… das Recht wird also mit den Beschränkungen übertragen, die dem Fruchtnießer selbst auferlegt sind (vgl. dazu auch Hofmann in Rummel3, § 509 Rz 1). Im gegenständlichen Fall wurde mit Kaufvertrag vom 11. November 2005 ausdrücklich die ausschließliche und höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung im Umfang eines Gebrauchsrechtes…
…nicht in Jahr 2010, sondern im Jahr 2017 steuerpflichtig. Die belangte Behörde hielt dem entgegen, dass es sich bei der Option um ein höchstpersönliches Recht und demnach nicht um ein übertragbares Wirtschaftsgut handle, sodass sehr wohl eine Leistung nach § 29 Z. 3 EStG 1988 vorliege…
… das Recht wird also mit den Beschränkungen übertragen, die dem Fruchtnießer selbst auferlegt sind (vgl. Hofmann in Rummel 3 , § 509 Rz 1). Auch im gegenständlichen Fall wurde mit Kauf- und Leibrentenvertrag vom 04.04.2011 ausdrücklich nur die höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung im Umfang eines…
…Ausübung eines Wiederkaufrechtes begünstigt wäre, da es sich bei einem Wiederkaufsrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, dessen Übergang auf einen Gesamtrechtsnachfolger zumindest strittig sein könnte, wozu jedoch bemerkt wird, dass der Übergang eines höchstpersönlichen Rechtes zwar im Erbweg ausgeschlossen ist, aber bei Gesamtrechtsnachfolge zwischen juristischen…
…ansehe. Der Wortlaut der genannten Bestimmung untersage dabei die Übertragung der Gruppenträgereigenschaft nicht. Gegen die Qualifikation als höchstpersönliches Recht spreche auch der Umstand, dass der Bestand der Gruppe nach Ansicht der Finanzverwaltung in den UmgrStR bei Verschmelzung einer gruppenfremden Gesellschaft auf den Gruppenträger unberührt bleibe…
…unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, dass es sich beim 300 l Brennrecht zwar nicht um ein höchstpersönliches Recht handle, das mit dem Ableben des Berechtigten erlösche; eine Übertragung dieses Rechtes auf mehrere Personen (eine Personengemeinschaft) sei jedoch nicht möglich. Aus der Wortfolge des …