…mit dem Antrag, den bekämpften Rückforderungsbescheid ersatzlos zu beheben. Die Berufung wird damit begründet, dass der Betrag von mir gutgläubig verbraucht wurde. Ich und mein Ehegatte haben dem damals zuständigen Finanzamt 18/19/ Klosterneuburg bereits im Dezember 2012 mitgeteilt, dass wir am ....12. 2009 geheiratet…
…Europäischen Gerichtshofs, der in der Rechtssache C-439/04, Kittel eindeutig festgestellt habe, dass ein Gutglaubensschutz des Leistungsempfängers bestehe. Voraussetzung für den Gutglaubensschutz sei lediglich der Umstand, dass der Leistungsempfänger nicht "wusste noch wissen hätte müssen", dass der Leistungserbringer die Umsatzsteuer nicht abführe. Von diesem…
…die Jahre 2000 bis 2003 zu versagen, weil eine Diskrepanz zwischen der tatsächlich erbrachten Leistung und der Leistungsbeschreibung in der Rechnung vorgelegen war, wobei es auf die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankam (siehe auch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Februar 2002, 96/15/0270)…
…Behörde unbestritten festgestellt hat, ist die angebliche Leistungserbringerin ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, sie hat insbesondere die streitgegenständliche Umsatzsteuer nicht entrichtet und kann diese auch nicht zwangsweise ingebracht werden. Fehlende Gutgläubigkeit der Bf Ob der Steuerpflichtige gutgläubig ist, ist danach zu beurteilen, ob er sämtliche…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, der…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, dass…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, sie…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen des Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, er…
…K*****-Gasse sondern an der Wohnadresse der Buchhalterin, Fr. O*****, aufzufinden ist. Die Firmenanschrift auf den Rechnungen waren daher falsch. Der Leistungsempfänger genießt den Gutglaubensschutz, wenn er nachweist, dass er alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat z.B. das Aufsuchen des Leistungserbringers an seiner Geschäftsadresse bei…
Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…
…Trotzdem wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Der Bw. habe die ausbezahlten Beträge im guten Glauben erhalten und seien diese in der Folge von seiner Tochter gutgläubig verbraucht worden, weshalb eine Rückforderung unbillig wäre. Darauf kommt es im gegenständlichen Verfahren jedoch aus folgenden Gründen…
…Berufung eingebracht und ausgeführt, der Betrag von 2.421,40 € sei gutgläubig bezogen und zur Gänze durch ihre Tochter verbraucht worden. In keiner Phase des Bezuges der gegenständlichen Beträge sei der Bw. oder ihrer Tochter bewusst gewesen, dass die ausbezahlten Beträge allenfalls nicht zustehen…
…den Rückforderungsbescheid zu Recht erlassen. Dem steht auch ein etwaiger gutgläubiger Verbrauch der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbeträge nicht entgegen; aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich nämlich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…sich die auf der Rechnung angegebene Rechnungsadresse als nicht zutreffend erweist, vermag auch der Einwand der Gutgläubigkeit im gegenständlichen Fall der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Ausführungen des VwGH in seinem Erkenntnis vom 26. März 2014…
…wendete ein, Sie habe die bezogene Familienbeihilfe bereits im April für ihren Sohn verbraucht. Sie ersuchte daher, für Mai einen gutgläubigen Erwerb anzuerkennen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und wies auch darauf hin, dass die Bw. eine Meldepflicht getroffen hätte. Die Bw. stellte einen…
…dass der Berufungswerber den ihm ausgezahlten Betrag gutgläubig verbraucht habe. Er ersuche daher, von der Rückforderung unter analoger Anwendung des Judikats 33 neu abzusehen. Dieses Judikat räume die Möglichkeit ein, von einer Rückforderung dann abzusehen, wenn das zuviel bezogene Geld bereits gutgläubig ausgegeben worden sei…
…worden, S habe über andere sein Eintreten für die Gesellschaft rechtfertigende Vollmachten verfügt. Wenn nun aber die Bw. gutgläubig von der schlussendlich unbegründeten Annahme ausgegangen ist, S trete im Auftrag der SB auf und die in den Rechnungen enthaltenen Angaben seien vollständig und zutreffend, so…
… 26 Abs. 1 zweiter Satz FLAG 1967). Die bezogene Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag seien für den Unterhalt von M. gutgläubig verbraucht worden. Die nunmehrige Rückforderung von Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag für den angeführten Zeitraum sei auch aus nachstehenden Gründen grob unbillig. Dazu verweise er auf § 26 Abs…
…den Kinderabsetzbetrag) zu Unrecht bezogen hat; dies ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge etwa gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist nach Gesetzeslage und Rechtsprechung von subjektiven Momenten völlig unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich…
…in den vorliegenden Fällen zur Anwendung kommende Vorschrift komplex gewesen sei, habe weder die A-GmbH noch deren Vertreter den Irrtum erkennen können. Schließlich liege auch Gutgläubigkeit vor. Abschließend wird in der Beschwerde beantragt, eine mündliche Beschwerdeverhandlung anzuberaumen und in Stattgebung der Beschwerde den angefochtenen…