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BFG RV/3100302/2017Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG; Vorfrage des Vorliegens eines vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…am 15.12.2014 erfolgten Anmeldung erstattet. Die Abgabenerhöhung war festzusetzen, da sich aus der Selbstanzeige der Verdacht eines grob fahrlässigen Finanzvergehens ergibt. Aufgrund der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Summe der Mehrbeträge von € 114.030,23 ist die Abgabenerhöhung gem. § 29 Abs. 6…

BFG RV/2101458/2016Selbstanzeige nach § 10 KapMeldeG, Abgabenerhöhung, Vorfragenentscheidung zur subjektiven Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2016Teil 1/2

…müsste. § 29 (6) FinStrG ist außerdem in sich widersprüchlich. Der Sinn einer Selbstanzeige ist es gerade ein Finanzstrafverfahren, finanzstrafrechtliche Ermittlungen und Feststellungen zum Vorliegen von vorsätzlich oder grob fahrlässigen Finanzvergehen seitens der Finanzstrafbehörde zu verhindern. Durch die Darlegung der Verfehlung, dh durch die Selbstanzeige, soll…

BFG RV/7105559/20171. Keine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, wenn Selbstanzeige mangels Entrichtung nicht strafaufhebend wirken kann 2. Keine Aussetzung der Einhebung nach § 212 a BAO bei Beschwerden gegen Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG 3. Umstand eines weiteren strafaufhebenden Grundes (Rücktritt vom Versuch) für die Frage einer derartigen Abgabenerhöhung ohne Relevanz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2018

…am 21.03.2017 erfolgten Anmeldung erstattet. Die Abgabenerhöhung war festzusetzen, da sich aus der Selbstanzeige der Verdacht eines vorsätzlichen /grob fahrlässigen Finanzvergehens ergibt." Aufgrund der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Summe der Mehrbeträge von € 560.352,53 ist die Abgabenerhöhung gem. § 29 Abs…

BFG RV/7300045/2024Gnadenansuchen, gesundheitliche Probleme, gemeinnützige Leistungen können nicht erbracht werden, Ersatzfreiheitsstrafenvollzug droht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2024

…der mit Erkenntnis des Spruchsenates als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 3. März 2022, ***6***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) ausgesprochenen Strafe in Höhe von 70.000 Euro (150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), welche noch vollständig unberichtigt aushaftet…

BFG RV/2100533/2023Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG bei bereits vorbereiteter Selbstanzeige, die aber erst nach Ankündigung einer Prüfung erstattet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2023

…Rechnungswesen-Teams im Zusammenhang mit der Nicht-Berücksichtigung der Managergehälter in der Mehr-Weniger-Rechnung der Jahre 2016 bis 2018 kein vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Finanzvergehen zu erblicken ist. Aus den Jahresabschlüssen und den zugrundeliegenden Buchhaltungsdaten ergaben sich keine Hinweise auf das "Überschreiten von Managergehältern"…

BFG RV/7101252/2020Abgabenerhöhung, Finanzvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2020Teil 1/2

…strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzstrafbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur insoweit ein, als neben den verkürzten Abgaben auch eine festzusetzende Abgabenerhöhung rechtzeitig entrichtet wird. Die Höhe dieser Abgabenerhöhung bemisst sich mit…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/4

…Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzungen von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten…

BFG RV/7300003/2024Beschwerde des Amtsbeauftragten; es mag zwar grob fahrlässiges Verhalten vorliegen, wenn der Mitarbeiterin des Beschuldigten alle Agenden iZm der Berechnung und Übermittlung der UVAs und Entrichtung der UVZ ohne weitere Prüfung übertragen werden, ein Vorsatz für § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG liegt dann vor, wenn keine Mitarbeiterin dafür zuständig gewesen ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/2

…kam es dazu, dass die Abgaben verspätet (um ein oder zwei Tage) bezahlt wurden, sodass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkte. ***Bf1*** handelte bei der Überwachung seiner Angestellten grob fahrlässig, er hielt es aber nicht ernstlich für möglich und fand sich nicht damit ab, dass (korrekte…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…werde, wenn etwas nicht passt. Daraus ergibt sich aus der Sicht der Finanzstrafbehörde, dass die Beschuldigten mit Sicherheit grob fahrlässig die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt haben. In Anbetracht der Verfehlung, der sich die Beschuldigten in dieser Angelegenheit schuldig gemacht haben, erscheint…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 3/4

…wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Allerdings würde sich bei Einstufung der grob fahrlässigen Handlungen als tatbestandliche Handlungseinheit im Sinne der zitierten VwGH-Judikatur (die im Verwaltungsstrafverfahren iZm § 22 VStG entwickelt wurde) am Strafrahmen von insgesamt € 297.513,76 (wie…

BFG RV/2100720/20151. Verfassungskonformität und Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs.6 FinStrG idFd FinStrG-Nov 2014 im Falle einer Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung; 2. Der Mehrbetrag als Bemessungsgrundlage bezieht sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen. Wenn bei einer bestehenden werthaltigen Forderung der GmbH an ihre Gesellschafter keine verdeckte Ausschüttung vorliegt, ist bereits der objektive Tatbestand einer Abgabenverkürzung nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2015Teil 1/2

…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattete Selbstanzeigen" tritt die strafbefreiende Wirkung "wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" nur unter der Voraussetzung ein, dass zusätzlich zum Verkürzungsbetrag eine von der Abgabenbehörden mit Bescheid festzusetzende Abgabenerhöhung entrichtet…

BFG RV/7300036/20251. Verkürzung von Eingangsabgaben durch Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges durch einen Inländer 2. Zollrechtliche Erkundigungen bei Steuerberaterin eingeholt, kein grob fahrlässiges Verhalten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.03.2026Teil 1/2

…1030 Wien, und Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2025 gegen…

BFG RV/7300061/20241. Abgabenhinterziehung bei Begleitagenturen, Umsatzzurechnung an den Unternehmer; 2. Steuerberaterin hat die umsatzsteuerliche Linie vorgegeben und das System ihres Vorgängers übernommen. 3. Kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beschuldigten, wenn die Steuerberaterin als befugte Parteienvertreterin ihn nicht auf die korrekte Rechtslage hingewiesen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025Teil 1/2

…nur die zuständige Abgabenbehörde, sondern insbesondere auch ein befugter Parteienvertreter in Betracht kommt (VwGH 17.10.2010, 2006/17/0061. Ein grob fahrlässiges, geschweige denn vorsätzliches Verhalten des Beschuldigten konnte daher nicht festgestellt werden. Es war daher mit einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 136 FinStrG…

BFG RV/1300005/2018Fahrzeug mit Liechtensteiner Kennzeichen in Österreich entgegen Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO unrichtig verwendet; kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn auf befugten Parteienvertreter vertraut wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/2

…Beschuldigten vom 24. August 2018 wird das Erkenntnis seinem gesamten Inhalte nach angefochten. Der Spruchsenat I des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als erstinstanzliche Finanzstrafbehörde habe dem Beschwerdeführer zu Unrecht ein grob fahrlässiges Verhalten und damit verbunden das Finanzvergehen der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs 1 iVm § 35…

BFG RV/7300002/2024Abgabenverkürzungen fremdunübliche Vermietung von Wohnungen, Vorsatz nicht nachweisbar, daher auch keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung und keine Strafbarkeit eines damit verfolgungsverjährten Finanzvergehens wegen grob fahrlässiger Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2024Teil 2/3

…29.5.2023 und nach Akteneinsicht betreffend Niederschrift vom 23.3.2023 möchten wir im Auftrag unserer Klientin noch folgende Stellungnahme abgeben: 1. Frau Dr. ***7*** hat in keinster Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Ein unrechtes Verhalten war ihr nicht bewusst. 2. Frau Dr…

BFG RV/2100806/2017Subjektive Tatseite als zu klärende Vorfrage anlässlich einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2017Teil 1/2

…nach deren am 13.02.2017 erfolgten Anmeldung erstattet. Die Abgabenerhöhung war festzusetzen, da sich aus der Selbstanzeige der Verdacht eines vorsätzlichen /grob fahrlässigen Finanzvergehens ergibt. Aufgrund der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Summe der Mehrbeträge von € 668.271,34 ist die Abgabenerhöhung gem. …

BFG RV/2300009/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 2/2

…zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 34 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Abgabenverkürzung wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. §…

BFG RV/2300009/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 1/2

…33***, die Richterin***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, ***29*** , wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…

BFG RV/2300001/2025Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2025

…der ***Gesellschaft*** grob fahrlässig der Meldepflicht nach § 5 Abs 1 Z 1 des WiEReG trotz zweimaliger Aufforderung am 10.10.2022 und am 13.12.2022 im Zeitraum von 4.2.2023 bis 8.3.2023 nicht nachgekommen zu sein und dadurch das Finanzvergehen nach …

BFG RV/6300004/2020grob fahrlässige Abgabenverkürzung, absolute Verjährung, Umlaufbeschluss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.05.2023Teil 1/2

…die selbst zu berechnen war, und zwar die Normverbrauchsabgabe 11/2012 in Höhe von € 7.233,03, insgesamt somit Abgaben in Höhe von € 12.570,44 verkürzt. Sie habe hierdurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen und…