…eine gleichartige Beihilfe haben, keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe haben. In § 4 Abs 2 FLAG 1967 ist vorgesehen, dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe…
…des Sonderurlaubes jedenfalls nicht vorlag. Aufgrund des bereits zitierten § 5 Abs 4 FLAG 1967 kann aber für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht, kein Anspruch auf Familienbeihilfe gewährt werden, weshalb der Berufung kein Erfolg beschieden war und daher wie im Spruch…
…österreichische Familienbeihilfe. Wenn eine Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. (§ 4 FLAG 1967) Der Sinn dieser Bestimmung ist der, dass der Gesetzgeber verhindern will, dass im Inland und im Ausland für dieselben Kinder Beihilfe bezogen wird. Der Bf…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... § 5 FLAG: ... (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird…
…weil § 4 Abs.1 FLAG 1967 ausdrücklich bestimmt, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dabei ist auch anzuführen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Berufungswerberin auch in der Slowakei (bei ihrer Familie) befindet. Der angefochtene…
…irische Familienbeihilfe in Höhe von 166 Euro pro Kind bezahlt worden sei. Die Bw. wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Bei der Behörde langte trotz ausgewiesener Zustellung keine…
…Kinder des Bw. irische Familienbeihilfe in Höhe von 166 Euro pro Kind bezahlt worden sei. Der Bw. wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, gemäß § 4 Abs. 1 FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Hinsichtlich seines Vorbringens, die Familienbeihilfe…
…1967 zurückgefordert. Hiezu wurde begründend ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 1 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, die gleichzeitig Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hätten. Der Gatte der Bw. sei vom 12. März 2001 bis 27. November 2002 in L. beschäftigt…
…und ausgeführt, dass gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, für die bereits Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung gemäß § 4 Abs. 2 FLAG 1967 werde dadurch nicht ausgeschlossen. Der Gatte der Bw. sei…
… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 rückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass Ausgleichszahlungen in der Höhe des Differenzbetrages zwischen der Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, die ansonsten zu gewähren gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L…
…Finanzamt den Antrag der Bw. "ab November 2002" mit der Begründung ab, dass Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Gegen diesen Abweisungsbescheid des Finanzamtes hat die Bw. durch ihren bevollmächtigten Vertreter Berufung erhoben. In der Berufungsschrift führt…
…Beihilfe500+ als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl. BFG 1. 10. 2018, RV/7103000/2018; BFG 19. 2. 2018, RV/7104342/2017). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob aufgrund des Anspruches auf eine gleichartige ausländische…
…zwar auch dann, wenn die inländische Familienbeihilfe geringer als die gleichartige ausländische Beihilfe ist. Der Bezug einer vergleichbaren ausländischen Beihilfe allein (ohne Ausgleichszahlungsanspruch) vermittelt außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EWG) 1408/71 bzw der VO (EG) 883/04 nicht den Kinderabsetzbetrag (UFS Feldkirch 28. 1…
…AG an deren Arbeitnehmer gewährte (und letztlich vom Schweizer Staat getragene) Betreuungszulage zwar prinzipiell als eine "gleichartige" ausländische Beihilfe im Sinne des § 4 Abs. 1 FLAG anzusehen sein wird, diese jedoch im Berufungsfall mangels Vorliegens der nach ausländischer Rechtslage erforderlichen Voraussetzungen zu Unrecht ausbezahlt wurde…
…andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) werde dadurch nicht ausgeschlossen. Gemäß Artikel 16 des…
…gesetzlichen Bestimmungen keine Familienbeihilfe zugestanden wäre. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung wird einzig und allein gemäß § 4 Abs. 3 FLAG 1967 auf den Unterschiedsbetrag zwischen der gesamten gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre, abgestellt. Das heisst in concreto…
…vom 18. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, da gemäß § 5 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) werde dadurch nicht ausgeschlossen. Laut…
…Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach dessen Abs. 2 erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe…
…und Abs. 4 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, sowie für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Allerdings wird in letzterem Fall die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) dadurch nicht ausgeschlossen. Nach…
…Tschechischen Republik nach - die Hingabe des einmaligen Zuschusses eine finanzielle Unterstützung für den Unterhalt darstellt, gelangt das BFG zur Überzeugung, dass nämlicher Zuschuss den Terminus einer gleichartigen ausländischen Beihilfe im Sinne des § 4 Abs. 1 FLAG 1967 erfüllt. Vorstehende Ansicht liegt vor allem darin begründet…