Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
…auch eine getilgte Vorstrafe zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden (vgl. VwGH 6.10.1982, 81/03/0248; VwGH 11.4.1983, 83/10/0058). Im vorliegenden Fall ist daher bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite auch auf die (bereits getilgten) Bestrafungen des Beschuldigten…
…der Vielzahl von deliktischen Angriffen über einen mehrjährigen Zeitraum und dem Aspekt der nicht außer Acht zu lassenden Generalprävention (beispielsweise wird das Taxiunternehmen von seinem Sohn fortgeführt) stehen aber als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des E (die Vorstrafen aus den erwähnten Strafverfügungen sind getilgt)…
…Damit hat sie den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 verwirklicht, welcher die Bestrafung mit einer Geldstrafe bis zu 365 Euro vorsieht. § 19 VStG bestimmt: „§ 19. (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner…
…Dies insbesondere nachdem im Erkenntnis ausgesprochen wurde, dass bei Bemessung der Buße die Schadensgutmachung und die lediglich vorübergehende Verkürzung der EUSt als mildernd und eine nicht getilgte Bestrafung als erschwerend berücksichtigt wurden. Ein Ausspruch einer Strafe in dieser Höhe wird mit Sicherheit nicht dafür sorgen…
…wonach der Bw., der von Beruf Rechtsanwalt ist, wiederholt entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat und entsprechend verurteilt wurde. Getilgte Bestrafungen sind zwar bei der Strafbemessung nicht als Vorstrafen erschwerend zu berücksichtigen, können jedoch zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung des Bw…
…noch von der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe abgesehen werden kann, zumal eine solche auch von der Amtsbeauftragten nicht gefordert worden ist. Berücksichtigt man eine nicht getilgte Bestrafung wegen einer Abgabenhinterziehung als erforderliches Tatbestandselement der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung, kann diese Vorstrafe nicht zusätzlich als erschwerender Umstand gelten…
…der Bestrafung verbundenen Folgen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. dürfen getilgte Bestrafungen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden. Die Tilgungsfrist beginnt gemäß Abs. 3 leg. cit., sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen…
…die Tilgung aller Bestrafungen nur gemeinsam und zwar erst mit dem Ablauf der Tilgungsfrist ein, die am spätesten endet. Die Tilgungsfrist begann bei sämtlichen Bestrafungen mit 23.10.2012 zu laufen. Die Vorstrafen sind daher im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes bereits getilgt und dem…
…getilgte Vorstrafe zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden (vgl. VwGH 15.12.2011, 2009/09/0004; VwGH 11.11.1998, 98/94/0034). Der Beschuldigte gab in den mündlichen Verhandlungen vor der Finanzstrafbehörde und vor dem Bundesfinanzgericht an, er könne sich an diese Bestrafung…
…Juli 2007 entrichtet wurde, sind diese einschlägigen Vorstrafen wegen Ablaufs der Tilgungsfrist nicht mehr als erschwerend bei der Strafbemessung zu werten. Laut ständiger Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates sind getilgte Bestrafungen zwar bei der Strafbemessung nicht als Vorstrafen erschwerend zu berücksichtigen, können jedoch zur Beurteilung der…
…beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafe vollzogen ist. Sie beträgt bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten drei Jahre und bei Bestrafungen wegen aller übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Gegenständlich durfte daher die Vorstrafe, die bereits 2001 getilgt wurde, bei der Strafbemessung nicht mehr herangezogen werden. Vielmehr war als…
…getilgte Vorstrafe zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden (vgl. VwGH 6.10.1982, 81/03/0248; VwGH 11.4.1983, 83/10/0058) Im vorliegenden Fall ist daher - entgegen der Intention der Verteidigung - bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite auch die (bereits getilgte) Bestrafung…
…auch eine getilgte Vorstrafe zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden (vgl. VwGH 6.10.1982, 81/03/0248; VwGH 11.4.1983, 83/10/0058). Im vorliegenden Fall ist daher bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite auch auf die (bereits getilgte) Bestrafung des Beschuldigten…
…die kraft Gesetzes mit der Bestrafung verbundenen Folgen. (2) Getilgte Bestrafungen dürfen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt und in Auskünfte an Gerichte oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3…
…die kraft Gesetzes mit der Bestrafung verbundenen Folgen. (2) Getilgte Bestrafungen dürfen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt und in Auskünfte an Gerichte oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3…
…die kraft Gesetzes mit der Bestrafung verbundenen Folgen. (2) Getilgte Bestrafungen dürfen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt und in Auskünfte an Gerichte oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3…
…Auch wenn der Bw. in der Vergangenheit bereits zweimal einschlägig bestraft wurde (wobei beide Bestrafungen - wie noch auszuführen sein wird - getilgt und nicht als erschwerend gewertet werden dürfen), können die an der fehlenden subjektiven Tatseite bestehenden Zweifel nicht beseitigt werden. Mit seinen Ausführungen, die errechneten…
…getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. Gemäß § 186 Abs. 3 FinStrG beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen…
…dabei jemand rechtskräftig wegen eines Finanzvergehens bestraft, bevor eine frühere Bestrafung getilgt ist, so tritt gemäß § 186 Abs.4 FinStrG die Tilgung aller Bestrafungen nur gemeinsam mit Ablauf der am spätesten endenden Tilgungsfrist ein. Laut Aktenlage ist die Strafverfügung zu StrLNr. 59/94 am 12…