…anstatt der Warennummer 9007100000 mit einem Abgabensatz von 3,7 % an Zoll, und 20% an Einfuhrumsatzsteuer verwendet worden, sodass ein höherer, als der gesetzlich geschuldete, Zollbetrag zur Zahlung gelangt sei. Diesen Antrag wies die belangte Behörde mit dem, im Spruch dieses Erkenntnisses angeführten, Bescheid ab…
…November 2006 als rechtswidrig aufgehoben und damit begründet, dass keine Zollschuld nach Art. 201 ZK entstanden sei. Die zur Vorschreibung gebrachten Abgaben seien daher gesetzlich nicht geschuldet und entgegen den Bestimmungen des Art. 220 Abs. 2 ZK in Folge des Vorliegens eines Irrtums der Zolbehörden…
…Einfuhrabfertigungen nicht bekannt waren, die nachträgliche buchmäßige Erfassung unter Zugrundelegung der pauschalen Einfuhrwerte zu erfolgen hat) - vorgenommene Überprüfung der Einfuhrabfertigungsfälle und der damit zusammenhängenden Berechnung der Abgaben hat ergeben, dass zumindest die nachträglich buchmäßig erfassten Beträge gesetzlich geschuldet sind. Eine Erstattung gemäß Art. 236 Abs…
…Erstattung der Abgabenschuld gem. Art. 236 ZK. Begründend führte sie aus, dass der vorgeschriebene Abgabenbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet gewesen sei. Über die C. seien einerseits 114 Krt. Känguru-Fleisch mit 1.388 kg und andererseits 220 Krt. Känguru-Fleisch von D…
…der Höhe von €: 13.869,75.- an Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), buchmäßig erfasst wurde, und daher der Differenzbetrag von € 13.046,00.- an Zoll und € 1.741,97 an Abgabenerhöhung (ZN), weiterhin gesetzlich geschuldet wird. Gleichzeitig wurde der Bf. mitgeteilt, dass die Festsetzung (bzw…
…insbesondere dessen Abs.1 lit.a sowie dessen Abs.2 und 3 verwiesen: Im vorliegenden Fall hätten falsche Angaben in der Warenanmeldung dazu geführt, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben teilweise nicht erhoben worden seien. Die Eingangsabgabenschuld für die in Rede stehenden Stahlseile sei jeweils gem…
…innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung); diese Frist kann nach Art.219 leg.cit. verlängert werden…
…Vorsteuerabzug ist somit für eine Steuer ausgeschlossen, die - entweder weil sie höher ist als die gesetzlich geschuldete Steuer oder weil der betreffende Umsatz nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, nur auf Grund der Rechnungslegung geschuldet wird. Auf Grund der Rechnung geschuldet Vorsteuerbeträge, sind somit vom Abzug ausgeschlossen…
…in der Rechtssache "Kaufring AG", Rdnr. 218. In den anderen Fällen gehört die Entrichtung der gesetzlich geschuldeten Abgaben zum normalen Geschäftsrisiko des Wirtschaftsbeteiligten. Normalerweise haftet ein Anmelder sowohl für die Entrichtung der Einfuhrabgaben als auch für die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen, die er den Zollbehörden vorlegt …
…geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfasst worden ist, so haben sie die Nacherhebung der gesetzlich geschuldeten, aber nicht erhobenen Abgabenbeträge vorzunehmen (Art. 220 Abs. 1 ZK). Die Lage der Bf. entspricht daher jener aller übrigen Wirtschaftbeteiligten, da auch bei diesen die gesetzlich geschuldeten…
…nach Durchführung einer Betriebsprüfung und einem Nacherhebungsverfahren wurde nachträglich ein Antrag auf Anerkennung der Rückwareneigenschaft gestellt und vorgebracht, dass der Betrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet gewesen wäre, weil es sich bei den eingeführten Waren um Rückwaren gemäß Artikel 185 ZK gehandelt habe…
…die der Bf. vorgeschriebenen Eingangsabgaben iSd Art. 236 Abs. 1 ZK gesetzlich geschuldet gewesen sind, weswegen eine Erstattung nach dieser Bestimmung nicht erfolgen darf. Das Gemeinschaftsrecht definiert nicht, in welchen Fällen davon auszugehen ist, dass eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung iSd Art. 203 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Bruno Sundl und Mag. Heinz Zavecz im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch PSW Partnerschaft für Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH…
…Juni 1992, B 1257/91) - nicht bloß Sache privater Lebensgestaltung oder persönlichen Risikos ist, sondern sich als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips in der steuerlichen Beurteilung widerspiegeln muss (wobei steuerlich [zumindest] die Hälfte des gesetzlich geschuldeten Kindesunterhaltes berücksichtigt werden muss) (siehe VfGH 27. Juni 2001, B 1285…
…den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung). Die Frist kann nach Artikel 219 verlängert werden." Eine nachträgliche buchmäßige Erfassung setzt somit begrifflich voraus, dass die Zollbehörden bereits vorher in der Lage waren, eine buchmäßige Erfassung der gesetzlich entstandenen…
…Zollanmeldung, sowie die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Abgaben . Weiters entsteht regelmäßig eine Einfuhrzollschuld gemäß Art. 201 ZK, die zuerst buchmäßig zu erfassen und hienach dem Zollschuldner im Sinne des Art. 221 ZK mitzuteilen ist. Im Lichte der vorstehend gesetzlichen Ausführungen die Einfuhrumsatzsteuer betreffend, bedeutet das…
…festgestellt worden ist, dass, zu Warenanmeldungen, eingangsabgabepflichtige Waren mit einem geringerem als dem gesetzlich geschuldeten Betrag in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind. Im Zuge der daraufhin bei dem Empfänger durchgeführten Betriebsprüfungen sei festgestellt worden, dass in den Zollanmeldungen A, B die Angaben zur…
…Auch bei von anderen Wirtschaftsbeteiligten getätigten Einfuhren von, von der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 erfassten Kabeln und Seilen mit Ursprung in der Ukraine war der gesetzlich geschuldete Antidumpingzoll (nachträglich) buchmäßig zu erfassen. Tatsache ist, dass Abfertigungen zum freien Verkehr stattgefunden haben und das in…
…Vorsteuerabzug ist somit für eine Steuer ausgeschlossen, die - entweder weil sie höher ist als die gesetzlich geschuldete Steuer oder weil der betreffende Umsatz nicht der Mehrwertsteuer unterliegt - in keinem Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz steht, sondern nur auf Grund der Rechnungslegung geschuldet wird. Daraus folgt…
…Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer wird nach §72a ZollR-DG nicht verzichtet. Somit wird der Differenzbetrag an Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 11.363,92 (S 156.371,00) gesetzlich geschuldet und buchmäßig erfasst." Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 23. März 2000, Zahl: wurden festgestellt…