…die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Bw. zur geschäftsmäßigen Vertretung vor den Abgabenbehörden befugt ist. Die Bw., eine Kommanditerwerbsgesellschaft betreibt einerseits laut Firmenbuch die Tätigkeit eines "gewerblichen Buchhalters" und andererseits hat sie in ihrer Berufung begründend ausgeführt, sie übe das Gewerbe "Unternehmensberatung einschließlich…
…die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Bw. zur geschäftsmäßigen Vertretung vor den Abgabenbehörden befugt ist. Die Bw., eine Kommanditerwerbsgesellschaft betreibt einerseits laut Firmenbuch die Tätigkeit eines "gewerblichen Buchhalters" und andererseits hat sie in ihrer Berufung begründend ausgeführt, sie übe das Gewerbe "Unternehmensberatung einschließlich…
…sowie § 120 WTBG als Bevollmächtigte des DM, als dessen Parteienvertreter sie beim den Bescheid erlassenden Finanzamt geschäftsmäßig aufgetreten war, abgelehnt. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass zur geschäftsmäßigen Vertretung von Parteien vor der Abgabenbehörde solche Personen zugelassen seien, denen diese Befugnis nach den Bestimmungen der …
…Bevollmächtigte der P.Ges.m.b.H., als deren Parteienvertreter sie beim den Bescheid erlassenden Finanzamt geschäftsmäßig aufgetreten war, abgelehnt. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass zur geschäftsmäßigen Vertretung von Parteien vor der Abgabenbehörde solche Personen zugelassen seien, denen diese Befugnis nach den Bestimmungen der…
…dass sie HS geschäftsmäßig vertritt. Dafür spricht auch die Bezeichnung der Bw. als Parteienvertreter. Die vorgelegte Vollmacht ermächtigt die Bw zum Einschreiten für alle vorkommenden Fälle, sodass nicht von nur gelegentlicher Vertretung gesprochen werden kann. Zur Tätigkeit als Ausgleichsvermittler: Die Bw stützt ihr Berufungsbegehren ua…
…Beratung" und das Gewerbe "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik". Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: § 84 BAO normiert: (1) Die Abgabenbehörde hat solche Personen (Personengesellschaften) als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein…
…KG entsprechend zeichnen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Bw. zur geschäftsmäßigen Vertretung der L.O.GesmbH befugt ist. § 83 BAO sieht vor, dass sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter im Abgabenverfahren grundsätzlich durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen…
…dass die Bw nicht mehr Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist und daher ihre Berufsbefugnis nicht wieder aufnehmen kann, ist sie zur geschäftsmäßigen Vertretung nicht befugt. Die Berufungsausführungen, die Bw sei deshalb noch Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, da ihr der Widerrufsbescheid nicht zugestellt wurde…
…und aufgrund der Tatsache, dass die Bw nicht mehr Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist und daher ihre Berufsbefugnis nicht wieder aufnehmen kann, ist sie zur geschäftsmäßigen Vertretung nicht befugt. Mit Telefax vom 4. September 2001 hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mitgeteilt, dass die Bw…
…und aufgrund der Tatsache, dass die Bw nicht mehr Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist und daher ihre Berufsbefugnis nicht wieder aufnehmen kann, ist sie zur geschäftsmäßigen Vertretung nicht befugt. Mit Telefax vom 4. September 2001 hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mitgeteilt, dass die Bw…
…KG entsprechend zeichnen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Bw. zur geschäftsmäßigen Vertretung der S.KG befugt ist. § 83 BAO sieht vor, dass sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter im Abgabenverfahren grundsätzlich durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen können…
…der Beschwerde ab (§ 19 Abs 3 Z 1 VfGG)." Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde hat gemäß § 84 Abs 1 BAO solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber…
…BAO, sondern als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 136 Abs 3 GewO gesehen. Aus letzterer Bestimmung sei ersichtlich, dass Unternehmensberater gegenüber Finanzbehörden in Steuersachen vertreten könnten. Die jahrelangen Bemühungen des Fachverbandes, für die Unternehmensberater das Recht zur Vertretung ihrer Klienten vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechtes durchzusetzen…
…BAO, sondern als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 136 Abs 3 GewO gesehen. Aus letzterer Bestimmung sei ersichtlich, dass Unternehmensberater gegenüber Finanzbehörden in Steuersachen vertreten könnten. Die jahrelangen Bemühungen des Fachverbandes, für die Unternehmensberater das Recht zur Vertretung ihrer Klienten vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechtes durchzusetzen…
…Abs. 1 WTBG allerdings nur vorübergehend und gelegentlich erfolgen. Mangels berufsrechtlicher Befugnis ist die Firma Bw gem. § 84 Abs. 1 BAO aufgrund der geschäftsmäßigen Vertretung als Vertreterin abzulehnen." 2. Mitteilung gemäß § 84 Abs. 1 BAO vom 30.10.2012 an X zu einer Steuernummer, deren…
…494/1987, 11,749/1988,12.578/1990, 12.677/1991). Sofern § 84 BAO eine Monopolisierung des geschäftsmäßigen Vertretungsrechts vor Abgabenbehörden ausschließlich für die im WTBG genannten Personengruppen vornehme, sei diese nicht im öffentlichen Interesse gelegen, alleine weil die Zugangsbeschränkung zu diesem Tätigkeitsfeld den Wettbewerb…
…11.494/1987, 11,749/1988,12.578/1990, 12.677/1991). Sofern § 84 BAO eine Monopolisierung des geschäftsmäßigen Vertretungsrechts vor Abgabenbehörden ausschließlich für die im WTBG genannten Personengruppen vornehme, sei diese nicht im öffentlichen Interesse gelegen, alleine weil die Zugangsbeschränkung zu diesem Tätigkeitsfeld den…
…oder daß der Vollmachtgeber im eigenen Namen Erklärungen abgibt. § 84. (1) Die Abgabenbehörde hat solche Personen (Personengesellschaften) als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen…
…Gesellschaften sind nur nach der Maßgabe des § 4 WTBG 2017 befugt, vor Abgabenbehörden aufzutreten. Neben Steuerberatern sind somit zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden insbesondere Rechtsanwälte (gem § 4 Abs 1 Z 1 WTBG 2017 iVm § 9 Rechtsanwaltsordnung) und Notare (gem § 4 Abs 1 Z 3 WTBG…
…Befähigung des Bw, die Vollmachtgeberin vor den Abgabenbehörden des Bundes geschäftsmäßig vertreten zu dürfen, die Normen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes bzw. des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes heranzuziehen. Aus diesen Bestimmungen (insbesondere aus §§ 2 und 3 des Bilanzbuchhaltungsgesetzes) ergibt sich, dass die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten…