…Leistungen, wer die Leistung bewirkt habe. In der Berufung sei ausgeführt worden, dass mit Abschluss des Ausgleiches die Geltendmachung der Haftung nicht mehr zulässig sei. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049) werde die Ansicht vertreten…
…die o.a. Umschuldung und den damit verbundenen Schuldennachlass möglich gewesen, die mit dem gerichtlichen Ausgleich begonnene Sanierung des Unternehmens zu vollenden und von einer neuerlichen Insolvenzeröffnung Abstand zu nehmen. Die Sanierungseignung / -fähigkeit sei daher bei den getroffenen Schritten zur Unternehmenssanierung jedenfalls gegeben. Die mittlerweile…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (idF Bw) war Inhaber eines Zweiradfachgeschäftes. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2003) machte der Bw auf Grund eines Schuldnachlasses der *bank AG unter Kennzahl 386 "Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches…
2.5. Aufrechnung (Kompensation) Rz 130: Auf Grund des § 1438 ABGB tritt wechselseitige Tilgung gleichartiger Forderungen (zB Abgabenforderung des Bundes als Geldforderung und Geldforderung privatrechtlicher Natur des Abgabenschuldners gegen den Bund, insbesondere aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen) im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen ein…
…nur Schulderlässe im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, außergerichtliche Schuldnachlässe seien nicht unter § 36 EStG bzw § 23a KStG zu subsumieren. Allerdings seien die Abgabenbehörden gemäß AÖF 2006/210 basierend auf § 206 BAO befugt, auch in Sanierungsfällen im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches von der Abgabenfestsetzung in einer…
…188 BAO erlassenen Feststellungsbescheid. Bei einer Unternehmergemeinschaft (Personengemeinschaft) wird ein eventueller Sanierungsgewinn dann gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt, wenn ein Fall des gerichtlichen Ausgleiches oder des Zwangsausgleiches vorliegt. Die Berechnung nach § 36 Abs 2 bzw die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des …
…188 BAO erlassenen Feststellungsbescheid. Bei einer Unternehmergemeinschaft (Personengemeinschaft) wird ein eventueller Sanierungsgewinn dann gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt, wenn ein Fall des gerichtlichen Ausgleiches oder des Zwangsausgleiches vorliegt. Die Berechnung nach § 36 Abs 2 bzw die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des …
…188 BAO erlassenen Feststellungsbescheid. Bei einer Unternehmergemeinschaft (Personengemeinschaft) wird ein eventueller Sanierungsgewinn dann gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt, wenn ein Fall des gerichtlichen Ausgleiches oder des Zwangsausgleiches vorliegt. Die Berechnung nach § 36 Abs 2 bzw die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des …
…Nichtfestsetzung der Einkommensteuer ist nur für Sanierungsgewinne zulässig, die in Folge eines gerichtlichen Ausgleichs bzw. Zwangsausgleichs entstanden sind. Bei gegenständlicher "Sanierung" handelt es sich zwar um einen Schuldenerlass durch den Hauptgläubiger, jedoch gibt es keinen gerichtlichen Hintergrund. Weiters würde in diesem Zusammenhang auch die Frage…
…Beantragt werde, den Sanierungsgewinn iSd Rz 7268 der EStR 2000 zu berücksichtigen, wo festgehalten werde, dass auch außerhalb eines gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches in einer dem § 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen sei. Verwiesen werde auch auf das Schreiben der Bw. an das zuständige…
…des § 23a Abs. 2 KStG nur gerichtlicher Ausgleich und Zwangsausgleich erfasst (vgl. Quantschnigg/ Renner/ Schellmann/ Stöger, Die Körperschaftsteuer - KStG 1988, § 23a Tz 16). Für den konkret vorliegenden Fall eines außergerichtlichen Ausgleichs gewährt das Gesetz keine steuerlichen Begünstigungen. Die in den Einkommensteuerrichtlinien, Tz 7268, den Abgabenbehörden…
…diverse Ablehnungen von Konkursanträgen, eine gerichtlich verfügte Vorlage des Vermögensverzeichnisses und unzählige gerichtliche Exekutionsanträge und Besuche von Exekutoren in seinen Firmen- und Privaträumen. Ein gerichtlicher Ausgleich wäre der Höhe nach (40%) und wegen des kurzen Zeitraumes (von 15 Monaten) absolut unrealistisch gewesen. Ein Privatkonkurs habe…
…Schuldennachlasses in die Lage versetzt worden wäre, weiter zu existieren. Mit Schreiben vom 26.2.2009 wurde der Berufungswerberin von der erkennenden Behörde vorgehalten, dass im berufungsgegenständlichen Fall weder ein gerichtlicher Ausgleich noch ein Zwangsausgleich vorliege. Dazu komme noch, dass seitens des Hauptgläubigers nämlich der…
…der Abgabenabschreibung sei gleichfalls unstrittig anzunehmen. Erst durch die Abschreibung sei eine Finanzierung durch die B.U.AG möglich gewesen, die wiederum zu einer verbesserten Ertragsfähigkeit und Kapazitätsauslastung geführt habe. Dass ein gerichtlicher Ausgleich bzw. ein Zwangsausgleich nicht vorliegen, spreche nicht unbedingt gegen eine analoge…
…ergänzend vor, dass entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes das Schuldenregulierungsverfahren nicht per 28. Mai 1999 aufgehoben worden sei. Es sei ein gerichtlicher Ausgleich getroffen worden und sei daher die Behörde nicht berechtigt, Aufrechnungen vorzunehmen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 215 Abs. 2 BAO ist…
…ein gerichtlicher Ausgleichs iSd Ausgleichsordnung noch ein Zwangsausgleich (§§ 140ff Konkursordnung) vor. Die Vorschriften des § 36 Abs 2 EStG über die Besteuerung eines Sanierungsgewinnes iZm solchen Vorgängen sind daher im Streitfall nicht anwendbar. Die EStR 2000 (Rz 7268) sehen für Sanierungsfälle im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches…
…EStR Rz 7268, laut dem die Abgabenbehörden "gemäß § 206 BAO" zur entsprechenden Vorgangsweise in Sanierungsfällen außerhalb eines gerichtlichen Ausgleichs befugt worden seien). Maßnahmen nach § 206 BAO würden nur von Amts wegen erfolgen; dem Abgabenpflichtigen sei ein Antragsrecht für die Anwendung dieser Bestimmung gesetzlich nicht eingeräumt…
…Insbesondere wird um Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit, der Sanierungsabsicht und der Sanierungsfähigkeit unter Vorlage eines Sanierungsplanes ersucht. Weiters ist der Nachlass der aushaftenden Verbindlichkeiten durch den Hauptschuldner entsprechend zu belegen. Da offensichtlich ein Sanierungsfall außerhalb eines gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches vorliegt, ist darauf Bedacht zu nehmen…
…da die Erhebung der vollen Steuer auf den Sanierungsgewinn vielfach nicht durchsetzbar war, für den gerichtlichen Ausgleich und den Zwangsausgleich eine ermäßigte Besteuerung in der - vereinfacht dargestellten - Form vor, dass eine Festsetzung der Einkommensteuer auf den im Schuldwegfall bestehenden Gewinn nur in Höhe der Quote…
…für Sanierungsgewinne ersatzlos gestrichen und erst mit Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 2003/71) mit Wirkung ab 31. August 2003 wieder eine Steuerermäßigung für Sanierungsgewinne (infolge gerichtlicher Ausgleiche und Zwangsausgleiche, was hier nicht vorliegt) eingeführt. Für die Zeit dazwischen (und somit auch für das Streitjahr 2002…