…ENr. 646014/01, mit welchem von der Verhängung der Untersuchungshaft über den Einschreiter gegen Anwendung gelinderer Mittel, nämlich durch die vorübergehende Abnahme des Reisepasses und von Flugtickets, Abstand genommen worden ist, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17…
…Finanzstrafakt Bl. 48) und in weiterer Folge S vom Vorsitzenden des Spruchsenates erster Instanz im Beisein des Verteidigers zu den Haftgründen vernommen (Finanzstrafakt Bl. 48 f). Nach Erörterung der Haftgründe verkündete der Vorsitzende den Bescheid auf Anwendung des gelinderen Mittels nach § 88 Abs. 1 lit…
…geeignet ist und die Ermittlungsmaßnahme nicht außer Verhältnis zu ihrem Zweck ist. In beiden Fällen wird vom Gesetzgeber als gelinderes Mittel vorerst die Aufklärung durch den Vorhalt dieser begründeten Zweifel gegenüber dem Abgabepflichtigen angestrebt. Erst wenn diese Aufklärung nicht möglich ist und noch immer Bedenken…
…nämlich die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort festzustellen, widersprochen hätte. Die Ergebnisse der Nachschau mit Augenschein wurde in einem Aktenvermerk - da eine Niederschrift mangels anwesender Personen nicht möglich war - festgehalten. Ein gelinderes Mittel, als die durchgeführte Betretung des Grundstückes und die Durchführung eines Augenscheins ist für…
…Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe zu nennen wäre, so übersieht sie dabei, dass darin ein geeignetes gelinderes Mittel zur Zweckerreichung nicht zu erblicken ist und dieses insbesondere mangels entsprechender Spezifikation so nicht verifizierbar ist. Auch von - nur - in Österreich ansässigen Unternehmen, - ohne Tochtergesellschaften oder ausländischen unselbständigen…
…Beweismittel im weiteren finanzstrafbehördlichen Ermittlungs- bzw. Prüfungsverfahren herangezogen werden. Wenn der Bf. in der gegenständlichen Beschwerde ausführt, eine vorangehende Betriebsprüfung hätte als gelinderes Mittel ausgereicht und zwangsläufig zum selben Ergebnis geführt, so ist diesem Vorbringen entgegen zu halten, dass gemäß § 147 BAO nur die (vorgelegten…
…seit dem Einlangen seines Gnadengesuches beim Bundesminister für Finanzen unrechtmäßig, sodass seine Entlassung aus der Haft, allenfalls gegen ein gelinderes Mittel (Deponierung von Kautionsraten im Sinne des beim Finanzamt am 28. Oktober 2003 gestellten Raten- und Zahlungserleichterungsansuchens und Gelöbnis, nicht aus dem Bundesgebiet vor einer…
…vorliegenden Milderungsgrundes als gering dar. Da die Androhung keine Wirkung zeigte, stand jedoch kein gelinderes Mittel als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Abschließend ist zu dem Vorbringen, es sei seitens der Finanzverwaltung mehrfach bestätigt worden, dass es sich "hier" um "ein generelles EDV-Problem…
…vorliegenden Milderungsgründe als äußerst gering dar. Da die Androhung keine Wirkung zeigte, stand zudem kein gelinderes Mittel als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Abschließend ist zu den Vorbringen in den Rechtsmittelschriftsätzen, es sei seitens der Finanzverwaltung mehrfach bestätigt worden, dass es sich "hier" um…
…nach dem EKBSG 90 %. Es wäre grundsätzlich auch im EKBSG (als gelinderes Mittel) ein Abstellen auf die Gewinnerhöhung möglich gewesen. Aus der unterschiedlichen Regelung der Bemessungsgrundlage (Gewinnerhöhung versus Umsatz) und aus dem unterschiedlichen "Steuersatz" (90 % versus 40 %) ergebe sich, dass die fossile Energiewirtschaft durch den…
…bzw. bei einem potentiell drohenden Steuerausfall sei ein solch massiver Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz jedenfalls nicht gerechtfertigt. Als weiteres Beispiel für einen verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und als wesentlich gelinderes Mittel sei das Modell des "Quick Freeze-Verfahrens" zu nennen…
…Dies seien lediglich 3 % des maximal zulässigen Betrages. Da auch die Androhung keine Wirkung zeigte, stünde kein gelinderes Mittel, als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Einkünfte der Abgabepflichtigen, handle es sich bei einer Strafe in Höhe von EUR 150,00 nicht…
…an der untersten Grenze liegend dar. Da auch die Androhung keine Wirkung zeigte, stand zudem kein gelinderes Mittel als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Abschließend ist zu dem Vorbringen in den Rechtsmittelschriftsätzen, es sei seitens der Finanzverwaltung mehrfach bestätigt worden, dass es sich "hier…
…Androhung keine Wirkung zeigte, stand zudem kein gelinderes Mittel als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Unter Würdigung dieser Gesichtspunkte ist die Festsetzung der verfahrensgegenständlichen Zwangsstrafe als zweckmäßig und nicht unbillig zu beurteilen und kann das Gericht dem Grunde nach nicht erkennen, weshalb von der…
…aufgrund der Kalkulation zu einer unbotmäßigen Härte bezüglich der Höhe der Bemessungsgrundlage geführt hätte. Deshalb sei im Zweifel für den Abgabepflichtigen lediglich ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 20 % als gelinderes Mittel gewählt worden (vgl. e-mail der Prüferin an die Finanzstrafbehörde vom 21.01.2022).…
…00 Euro bzw. bei grober Fahrlässigkeit bis zu 100.000,00 Euro zu ahnden seien. Da nach der Androhung der Zwangsstrafe und der Festsetzung einer ersten Zwangsstrafe in Höhe von 1.000 Euro dem Finanzamt auch kein gelinderes Mittel zur Verfügung gestanden sei, um die…
…250 € wären lediglich 5 % des maximal zulässigen Betrages. Da auch die Androhung keine Wirkung gezeigt habe, stünde kein gelinderes Mittel, als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Einkünfte der Abgabepflichtigen, handelte es sich bei einer Strafe in Höhe von 250,00…
…-- bzw. bei grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000, -- zu ahnden seien. Da nach der Androhung der Zwangsstrafe dem Finanzamt auch kein gelinderes Mittel zur Verfügung gestanden habe, um Sie zur Meldung zu verhalten, sei die Verhängung einer Zwangsstrafe in spürbarer Höhe jedenfalls zweckmäßig gewesen…
…Androhung keine Wirkung gezeigt habe, habe kein gelinderes Mittel als die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Verfügung gestanden. Unter Berücksichtigung der Einkünfte der Abgabepflichtigen handle es sich bei einer Strafe von 500,00 € nicht um eine Abgabe mit wesentlicher Bedeutung. Dieser Betrag könne sich somit…
…wäre daher der Behörde jederzeit frei gestanden, dem Beschwerdetührer durch gelindere Mittel nämlich die nochmaligen Androhung des Entzuges bei neuerlichen Verstoßes auszusprechen und wäre daher nicht zwingend notwendig der Entzug der Selbstberechnungsbefugnis aufgrund der Ermessensentscheidung des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu verhängen gewesen…