…einmal eine Änderung der Rechtsprechung bei unveränderter Gesetzeslage dazu, dass die Einhebung von Abgabenschuldigkeiten, deren Vorschreibung auf der früheren Rechtsprechung beruhte, unbillig erscheint, so muss dies umso mehr für eine Änderung der Rechtsprechung gelten, die auf eine geänderte Gesetzeslage zurückzuführen ist (VwGH 17.5.1989…
…Mai 2011 die Weitergewährung der Familienbeihilfe ab Juli 2011, weil seine volljährige Tochter (Geb.Dat.) ein "langes Studium" betreibe. Das Finanzamt erließ einen abweisenden Bescheid und begründete diesen nach Hinweisen auf die geänderte Gesetzeslage damit, dass das von der Tochter betriebene Studium nach dem einschlägigen…
…2024 erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme seitens des Bf. und wurde diesem mitgeteilt, dass die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung der Baumentfernung und Vorschreibung der Ausgleichsabgabe gültige (nunmehr geänderte) Gesetzeslage ausschlaggebend und anzuwenden sei. Des Weiteren wurde er darüber informiert, dass Ersatzpflanzungen nun auch innerhalb des Bezirkes…
…1.2018 einen Vorlageantrag ein. Im Wesentlichen wendet er ein, dass er nicht über die geänderte Gesetzeslage bzw. über den Ablauf der Gültigkeit seines Parkausweises informiert worden sei. In der am 6.3.2019 abgehaltenen mündlichen Verhandlung wiederholte der Bf. sein bisheriges Vorbringen und brachte…
…den Unterhalt zu verschaffen. Veränderung des GdB, da geänderte Gesetzeslage. erstellt am 2010-12-10 von HB Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2010-12-10 Leitender Arzt: RR Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. März 2011 unter Verweis auf die Bestimmung des…
…2004 ausgestellt. Die Bw. hat bis einschließlich Oktober 2006 die Familienbeihilfe erhalten. Die Annahme ihres Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab November 2006 für ihre drei Kinder ist mit Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage abgelehnt worden. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: § 2 Abs…
…nachweisen konnte, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 2.3.2007 einen Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe für die beiden Töchter unter Hinweis auf die mit 1.1.2006 geänderte Gesetzeslage für den Zeitraum Februar bis September 2006 ab. Dagegen wurde Berufung eingebracht, die sinngemäß…
…die Familienbeihilfe für seine beiden Kinder auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung nicht mehr gewährt würde. Diese durch das Fremdenrechtspaket geänderte Gesetzeslage widerspreche jedoch den maßgeblichen verfassungsmäßigen Grundsätzen. Über die Berufung wurde erwogen: § 3 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung lautet: …
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass mit dem angefochtenen Bescheid die Familienbeihilfe für seine beiden Kinder nicht mehr gewährt wurde. Die geänderte Gesetzeslage durch das Fremdenrechtspaket widerspreche jedoch den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Er beabsichtige daher, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen dem Verfassungsgericht zur Prüfung auf seine Verfassungskonformität…
…Gewährung der Familienbeihilfe ab September 2004 auf die Tatsache, dass mir die Flüchtlingseigenschaft erst ab 07.April 2005 zuerkannt worden ist. Das Finanzamt beruft sich bei der Nichtgewährung der Beträge ab September 2004 auf die geänderte Gesetzeslage und den diesbezüglichen § 50 Abs.2 des Familienlastenausgleichsgesetz. …
…Nebenbestimmungen---- […] b) […] Die Vertragsparteien vereinbaren ein bis 31. Jänner 2016 befristetes einseitiges Rücktrittsrecht der Übernehmerin für den Fall, dass geänderte Gesetzeslage oder von der hier beschriebenen Spruchpraxis abgehender Vorschreibungen der Abgabenbehörde Änderungen eintreten, die zu einer Erhöhung, oder aber auch für den Fall…
…der Gesetzeslage könne für die Errichtung dieses Gebäudes die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Behörde habe über den Zeitraum 2003 bis November 2006 Vorsteuern in der Höhe von 284.971,93 € nicht zur Absetzung zugelassen. Dies mit der Begründung auf die geänderte Gesetzeslage…
…versteuert ausgezahlt worden sei, wo er ja gerade zuvor die Auszahlung ganz bewusst auf sein privates Konto veranlasst habe. Es sei auch unglaubwürdig, dass wenn sich jemand über eine geänderte Gesetzeslage (bis 31. Dezember 2000 Versteuerung mit begünstigten Steuersatz von 6 %) erkundige, aber auf Grund…
…stünden bzw. keine Verwandtschaft mit dieser aufwiesen. Ein Motiv für die Differenzierung durch den Gesetzgeber könne allenfalls noch im Bestreben, durch die Gesetzesänderung eine Aufkommensneutralität zu erreichen, liegen, sei doch durch die geänderte Gesetzeslage im § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 die bisherige Absetzmöglichkeit…
…stünden bzw. keine Verwandtschaft mit dieser aufwiesen. Ein Motiv für die Differenzierung durch den Gesetzgeber könne allenfalls noch im Bestreben, durch die Gesetzesänderung eine Aufkommensneutralität zu erreichen, liegen, sei doch durch die geänderte Gesetzeslage im § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 die bisherige Absetzmöglichkeit…
…Zahlungsformen möglich ist. Die Entrichtung mittels Stempelmarke wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 generell abgeschafft. Eine Fallkonstellation wie der gegenständliche Berufungsfall mit der Konsequenz einer Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 1 GebG hat sich somit durch die geänderte Gesetzeslage überholt. Salzburg, 20. August 2003
…der Ausgaben für sein Universitätsstudium als Werbungskosten hat der Bw. mit einer, ihm jetzt zur Kenntnis gelangten, geänderten, Gesetzeslage begründet. Geänderte Gesetze sind ab dem Zeitpunkt, den der Gesetzgeber als Beginn ihres Geltungszeitraumes bestimmt hat, anzuwenden. Die als Werbungskosten abziehbaren Ausgaben sind in § 16 Abs…
…einem nicht vergleichbaren Sachverhalt ergangen und für die gegenständliche Beschwerde nicht präjudiziell sei. Die rechtliche Beurteilung des Finanzamtes ***1*** stelle jedenfalls keine Entscheidung über eine Vorfrage zum Gesellschaftsteuerverfahren dar und eine geänderte rechtliche Beurteilung sei weder vom Vorfragen- noch vom Neuerungstatbestand umfasst. Eine Anwendung des …
…gleichgültig, ob die späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter…
…etwa: Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden ( VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998…