…in denen eine Nichtanerkennung der Einkünftezurechnung an funktionslose Zwischengesellschaften gerechtfertigt erschien. Ist daher im Fall einer Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft keine "sinnvolle Funktion" dieser Holding-GmbH feststellbar und erklärt sich damit ihre Zwischenschaltung mit dem Zweck einer Vermeidung der sonst die österreichische Gewinnausschüttung treffenden…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft eine operative Kapitalgesellschaft in Tschechien unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft errichtet, dann ist vorweg zu klären, ob die niederländische Holdinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der tschechischen Beteiligung ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand…
…entgehen. Nach der geltenden Rechtslage wird daher eine genaue Prüfung dahingehend anzustellen sein, ob die D-GmbH bloß eine funktionslose und nur der Steuerumgehung dienende Zwischengesellschaft ist, der in Wahrheit keine Verfügungsmacht über die von ihr lediglich zivilrechtlich gehaltenen Beteiligung an der Investmentfonds-GmbH zukommt…
…22.3.1995, 93/13/0076). Nach Ziffer 2.26 der neuen OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist einer funktionslos zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft kein Gewinnanteil zuzurechnen. Handelt es sich bei der schweizerischen Basisgesellschaft tatsächlich um eine steuerfreie und daher in der Schweiz nicht wirklich tätige Basisgesellschaft, dann wird…
…der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö…
…wirklich zuzurechnen sind; nach Ziffer 2.26 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr.114/1996, kann dies jedenfalls nicht zugunsten einer funktionslosen Zwischengesellschaft geschehen. Es kann sein, dass die Gewinne auf die Aktivität der ausländischen Investoren zurückzuführen sind; es kann aber auch sein, dass hier Aktivitäten…
…zuzurechnen sind; nach Ziffer 2.26 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖF Nr.114/1996, kann dies jedenfalls nicht zugunsten einer funktionslosen Zwischengesellschaft geschehen. Es kann sein, dass die Gewinne auf die Aktivität der polnischen Investoren und der hinter der slowakischen AG stehenden Personen zurückzuführen sind; es…
…| - | Inländische Handelsgesellschaft einer Off-Shore-Gesellschaft | - | EAS 861 | 29.04.1996 | Schweiz | Keine Gewinnzurechnung an funktionslose Zwischengesellschaft | - | EAS 909 | 12.07.1996 | Schweiz | Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren |…
…Bf. tatsächlich nur das Österreichgeschäft betreibe. Aus einer Gesamtbetrachtung sei zu schließen, dass die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der ***I-GmbH*** auftrete. Wenn man sich das missbräuchliche Verhalten nach § 21 BAO wegdenke, nämlich den konzernintern finanzierten Beteiligungserwerb, dann trete die Bf…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Demnach wäre die Bf. als funktionslose Zwischengesellschaft zu behandeln, die im Konzerninnenverhältnis nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung sei. "Bei einer solchen seien zwar die Beteiligungen - wie bei einem Treuhänder - in der Unternehmensbilanz auszuweisen, alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…da die Bf. in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft nebst dem operativen Geschäft in Österreich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes sämtlicher Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** anzusehen und als Treuhänderin agiere. Dies insbesondere, als nach den Feststellungen der BP ein fremdüblicher Grund für die Übertragung…
…2010: | 983.102,79 | Zinsen 2010 | Jahr 2011: | 1.002.119,81 | Zinsen 2011 Nach den Feststellungen der BP sei die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der Geschäftsanteile an der ***I-GmbH***/***V.*** anzusehen, da die Bf…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Demnach wäre die Bf. als funktionslose Zwischengesellschaft zu behandeln, die im Konzerninnenverhältnis nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung sei. "Bei einer solchen seien zwar die Beteiligungen - wie bei einem Treuhänder - in der Unternehmensbilanz auszuweisen, alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…da die Bf. in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft nebst dem operativen Geschäft in Österreich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes sämtlicher Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** anzusehen sei. Dies insbesondere, als nach den Feststellungen der BP ein fremdüblicher Grund für die Übertragung der Geschäftsanteile der…
…dass Steuerpflichtige „ihre Auslandseinkünfte über Durchlaufgesellschaften schleusen“ würden. Es werde zu prüfen sein, ob „im Fall der Einschaltung funktionsloser Durchlaufgesellschaften die DBA-begünstigten Einkünfte überhaupt dieser Zwischengesellschaft steuerlich zuzurechnen“ seien (SWI 1998, 111). Von der Anwendung der Einkünftezurechnungsregel auf inländische Gesellschaften sei nicht mit einem…
…16/0154) habe bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Weiterleitung grundsätzlich einer entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung und somit eines Gesellschafterbeschlusses bedürfe. Nur durch einen solchen Gesellschafterbeschluss liegt eine Weisung an die Geschäftsführer der Zwischengesellschaft vor (siehe auch Judikaturbesprechung, GeS 2008, 36). In zwei Fällen…
…oder nicht bzw. hier fremdübliche Vorgänge oder Ausschüttungen vorliegen bzw. ob die Judikatur des VwGH zur Zurechnung von Einkünften bei Einschaltung einer funktionslosen Zwischengesellschaft anzuwenden ist. Ebenso werden zusätzlich die unstrittig von der ***4*** an den Bf erfolgten Zahlungen rechtlich zu beurteilen sein. Nach der…
Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…
…Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ist möglich. 1.1.1.11.2. Gründung von Gesellschaften Rz 36: Bei der Gesellschaftsgründung leistet der Gesellschafter eine Einlage, die Gesellschaft gewährt Anteilsrechte. Eine…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…