…5 FinStrG formlos zu erfolgen. Der begründete Tatverdacht bezüglich der im bekämpften Einleitungsbescheid aufgelisteten Abgabenverkürzungen wäre bereits im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens, im Falle einer Bekämpfung des Beschlusses über die Eröffnung der Voruntersuchung, überprüfbar gewesen, es handelt sich im anschließenden verwaltungsbehördlichen Verfahren in keinem Punkt…
…der beiden Objekte HNr 111 und HNr 111a ab einem nicht näher angeführten Zeitpunkt jährlich 90% des erwirtschafteten Gewinns als Nutzungsentgelt an den Bf abzuführen hat (BFG-Akt OZ 212). 11. Für die Liebhabereibeurteilung im anhängigen Verfahren liegen zwei unterschiedliche Prognoserechnungen des Bf für den…
…im dortigen Verfahren vorgelegte technische Gutachten stützte). Die Ansicht der Bf., dass alleine das Indiz - "inländische Registrierungsadresse" für eine Feststellung der Tatsache des Aufenthaltes im Inland ungeeignet sei, steht im deutlichen Widerspruch zur bereits oben zitierten Judikatur des VwGH. Das Bundesfinanzgericht ist daher zur Überzeugung…
…5 FinStrG formlos zu erfolgen. Der begründete Tatverdacht bezüglich der im bekämpften Einleitungsbescheid aufgelisteten Abgabenverkürzungen wäre bereits im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens, im Falle einer Bekämpfung des Beschlusses über die Eröffnung der Voruntersuchung, überprüfbar gewesen, es handelt sich im anschließenden verwaltungsbehördlichen Verfahren in keinem Punkt…
…0097). Sie erfolge somit formlos. Das Verfahren sei nach den Vorschriften über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu führen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 166 FinStrG bedürfe es nicht. Die Unzuständigkeitsentscheidung gemäß § 214 FinStrG als solche berechtige die Finanzstrafbehörde zur Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Das heiße…
…31.12.2012. Einer Festsetzung der Umsatzsteuer 2001 noch im Jahr 2011 und der Umsatzsteuern 2002 bis 2009 noch im Jahr 2012 steht daher die Bemessungsverjährung nicht entgegen. Wiederaufnahmegründe, Ermessensübung "§ 303. (1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann (...) oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn …
…bestimmen, ob und auf welche Weise verfahrensrechtliche Rechtsnachteile, die durch die Versäumung von Fristen oder Terminen eintreten können, hintangehalten und bereits eingetretene wieder beseitigt werden. Dabei sind die Interessen an der Fortsetzung dieser Verfahren, insbesondere die Abwehr eines erheblichen und unwiederbringlichen Schadens von den Verfahrensparteien…
…Bf. über Finanzonline elektronisch eine Selbstberechnung der Glücksspielabgabe für den Zeitraum 09/2014 durch und beantragte gleichzeitig gemäß § 201 BAO die Festsetzung der Glücksspielabgabe für 09/2014. Der Zeitraum 09/2014 ist hier nicht verfahrensgegenständlich, da über diesen bereits mit Erkenntnis BFG 21.08.2017…
…anhängig gemacht. Die von der "Einleitung" eines Strafverfahrens bei der Finanzstrafbehörde im Sinne des § 82 Abs. 3 erster Satz FinStrG schon begrifflich zu unterscheidende "Fortsetzung" desselben nach Ergehen einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG hat formlos zu erfolgen (siehe dazu…
… 24a VwGG oder eine (weitere) Eingabe in einem bereits anhängigen (Revision-)Verfahren vorliegt. Die Tatsache, dass die Eingabe an das Bundesverwaltungsgericht adressiert ist, reicht für diese Beurteilung alleine nicht aus (vgl. dazu BFG 20.4.2016, RV/7101867/2015). Zu einer an den Unabhängigen Verwaltungssenat…
…die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorgelegen wären oder dass der Tatbestand des § 201 Abs. 2 Z 4 leg.cit. erfüllt wäre, ist nicht erkennbar. Der Antrag der Beschwerdeführerin wäre daher schon deshalb als verspätet zurückzuweisen gewesen. Eine Festsetzung der Kapitalertragsteuer…
…die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag 2013 und Bescheid über die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag 2014 zu Steuernummer ***StNr. X-GmbH & Co KG*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird an das nunmehr zuständige Finanzamt für Großbetriebe weiter- bzw. rückgeleitet. II. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist eine…
…Im Zuge dieses Verfahrens wird bekannt, dass Herr K an die Firma M AG ein Darlehen gegeben hat, das noch nicht rückbezahlt ist. Aufgrund von Ermittlungen des Erhebungsdienstes zu Herrn K stellt sich heraus, dass Herr K bereits wegen eines Finanzstrafvergehens (das in keiner Weise…
…Eine Äußerung zum Gutachten vom 13.7.2020 und zum Vorlagebericht vom 24.8.2020 (Spruchpunkt I) sowie zu Spruchpunkt II möge bis zum 10.1.2022 erfolgen. Zur Begründung wurde nach Darstellung des Verfahrensgangs und der Rechtsgrundlagen ausgeführt: Mitteilung des Gutachtens vom 13.7…
…Aussetzung der Entscheidung § 271. (1) Ist wegen einer gleichen oder ähnlichen Rechtsfrage eine Beschwerde anhängig oder schwebt sonst vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde ein Verfahren, dessen Ausgang von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Beschwerde ist, so kann die Entscheidung über diese unter…
…einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist; d) die Probezeit nach § 90f Abs. 1 StPO sowie die Fristen zur Zahlung eines…
…von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch sei gestattet, sofern dieser im Anstellungsvertrag vorgesehen wäre. Im anhängigen Verfahren liege hinsichtlich des gegenständlichen…
…3.373,26 Euro an Einfuhrumsatzsteuer) mit. Zur Begründung führte die Zollbehörde im Wesentlichen an, der Bf. habe die Voraussetzungen für eine formlose vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel nach Art. 561 Abs. 1 ZK-DVO nicht erfüllt…
…eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung im 1. Quartal 2026 in Aussicht gestellt. In seiner Stellungnahme vom 7.1.2026 führte der Bf. aus, dass er dies möglicherweise gegenüber der Prüferin angedeutet hätte, aber es insbesondere aufgrund der Vorgangsweise des Gerichtes im Zusammenhang mit der "formlosen…
…bereits beantwortet - neuerlich nachgefragt worden sei, ob die Ausgaben des Bw iZm den Einkünften nachgewiesen würden, sei für die Verlängerung der Verjährung nicht mehr relevant. Auch die zum Beschied separat nachgesandte Begründung bezüglich der Verjährung greife nach Meinung des Bw nicht, da eine völlig formlose…