…des Krankenversicherungsträgers näher zu überprüfen. Auch das Argument der fehlenden Mittel für die Rückzahlung (infolge hoher Zahlungsverpflichtungen und geringer Einkünfte zum Zeitpunkt der Erlassung des Rückforderungsbescheides) kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen: Gegenstand dieses Verfahrens ist nämlich die Rechtmäßigkeit des die Rückzahlungsverpflichtung aussprechenden Bescheides…
…einen möglichen Zustellmangel betreffend das Informationsschreiben des Krankenversicherungsträgers näher zu überprüfen. Auch das Argument der fehlenden Mittel für die Rückzahlung (infolge Kurzarbeit und Bildungskarenz des Bw.) kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen: Gegenstand dieses Verfahrens ist nämlich die Rechtmäßigkeit des die Rückzahlungsverpflichtung aussprechenden Bescheides…
…entspricht daher der Rechtslage. Das Argument der fehlenden Mittel für die Rückzahlung (infolge verzögerter Lohnauszahlungen durch den seinerzeitigen Arbeitgeber des Bw., wegen seiner im Verhältnis zu seinen derzeitigen Pensionsbezügen hohen Ausgaben für Wohnung und Lebensunterhalt und infolge von Unterhaltsverpflichtungen) kann der Berufung nicht zum Erfolg…
…Diese Bezüge sind nämlich bei der Berechnung des für den ZKBG-Bezug schädlichen Einkünftegrenzbetrages nach diesen gesetzlichen Bestimmungen außer Acht zu lassen (siehe dazu die obigen ausführlichen Erläuterungen). Auch das Argument der fehlenden Mittel für die Rückzahlung (infolge der Arbeitslosigkeit des Bw.) kann der Berufung…
…Bf bestreitet das Fehlen der Haushaltszugehörigkeit auch nicht, sondern führt gegen die Rückforderung zusammengefasst ins Treffen, a) dass er Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an seine Frau weitergegeben habe, b) somit gutgläubiger Verbrauch vorliege, c) dass er über die erforderlichen Mittel für eine Rückzahlung nicht habe und…
…Entscheidung der Schlichtungsstelle stellt keine Rechnung iS § 11 UstG 1994 dar, keine Abrechnung über eine Leistung. Nachweise für Rückzahlungen wurden nicht erbracht. g. Est g.1. Da die Besteuerungsgrundlagen aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen nicht ermittelt oder berechnet werden können, war entsprechend dem Bp-Bericht vorzugehen.…
…größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (vgl. VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0097; VwGH 27. 1. 2016, 2012/13/0068). Im gegenständlichen Fall lassen sich mangels brauchbarer Einnahmen-/Ausgabenaufzeichnungen sowie von Belegen hierzu einerseits und fehlender plausibler finanzieller Mittel zur Bestreitung eines Teil…
…stehenden Mittel seien soweit möglich, gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt worden. Der Verein habe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ein Darlehen aufnehmen müssen. Die Bf. habe dafür gebürgt und müsse nun einen Betrag von rund 20.000 Euro als Bürgin an die Bank zurückzahlen. Für die…
…Dezember 1998), den Einzahlungsbeleg vorzulegen und mitzuteilen, woher die Mittel für diese Rückzahlung stammten, wurde in der Notiz vom 16. Dezember 1998 nicht Stellung genommen. Zur Darlehensforderung "G." richtete der Prüfer im Schreiben vom 3. Dezember 1998 folgende Fragen an die Bw.: "1) Wer ist…
…ausreichende Garantie für eine Rückzahlungsmöglichkeit erschien, da er hohe Erträge aus der Veräußerung der neu errichteten Wohnungen erwarten durfte, kann ihm in diesem Punkt kein Verschulden vorgeworfen werden. Die Baumängel wurden ihm erst zu einem Zeitpunkt bekannt, als keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Gläubiger…
…den Parteien während der Verhandlung zur Verfügung (OZ 311): 1 [...] 2 [...] 3 [...] 4 [...] Auf Basis der neuen Steuererklärungen gelangt der steuerliche Vertreter in dieser Geldflussrechnung zu einer fehlenden Mittelherkunft für berechneten Geldabgang aus VuV ohne Zurechnung der Ausgaben Vorperioden" von -3.505.436,68 €…
…er/sie die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der/die zur Haftung herangezogene Geschäftsführer/in das Fehlen ausreichender Mittel…
…957,00 | Fehlende Mittel über die der Bw 1997 verfügt hat | | 745.204,00 | Fehlende Mittel über die der Bw 1997 verfügt hat gerundet | | 745.200,00 Die Berechnung der fehlenden Mittel im Querformat für alle Prüfungsjahre von 1997…
…gewesen, dass die Bf. die alleinige Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits treffe und die zivilrechtlichen Eigentümer hiermit nichts mehr zu tun hätten, was auch praktisch in dieser Form durchgeführt worden sei. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums komme nach der Rechtsprechung der Frage, wem…
…1999 fällig gewesenen Haftungsabgaben auf das Fehlen von Gesellschaftsmitteln zur Abgabenentrichtung gestützt, so hatte im abgeführten Haftungsverfahren aufgrund der Beweislastumkehr nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen, sondern der Berufungswerber das von ihm behauptete Nichtausreichen der Mittel nachzuweisen. Waren Gesellschaftsmittel, wie für den konkreten Haftungszeitraum schon aufgrund…
…nicht - wie von der Behörde zugrunde gelegt - überschuldet gewesen wäre, sondern ausreichende Mittel für die Bezahlung der anstehenden Außenstände vorgelegen hätten. Eine Haftung meinerseits diesbezüglich hätte sich daher jedenfalls nicht ergeben. Insgesamt gesehen beantrage ich daher, die bekämpfte Beschwerdevorentscheidung vom 21.01.2020 ersatzlos beheben…
…unklare bzw. fehlende Vertragsgestaltungen Indizien fremdunüblichen Handelns. Die Betriebsprüfung führte weiters aus, dass die Bw. die streitgegenständlichen Rechnungsbeträge bis auf 13.975,00 ATS an die S.S. GmbH mittels Banküberweisung bezahlt hätte. Darüber hinaus sind aus einem Verrechnungskonto Rückzahlungen des Herrn K. an die…
…Hinsichtlich fehlender Klärung der Herkunft der Mittel für diesen Lebensaufwand wird auf die Beweiswürdigung zur Schätzungsberechtigung verwiesen. Diese Beweiswürdigung betreffend fehlende Klärung der Mittelherkunft zur Deckung der Bareinzahlungen auf dem Betriebskonto und damit auch der Klärung der Mittelherkunft zur Deckung des Lebensaufwandes gilt unverändert auch…
…Vergleichsabschlüsse seien, was vom Senat als nachvollziehbar angesehen wird, in anwaltlicher Vorsicht bzw. zur raschen Lukrierung liquider Mittel für die Masse erfolgt. Daraus kann nach Ansicht des Senates jedoch keinesfalls geschlossen werden, dass die Forderungen der ***L*** gegenüber ihren Schuldnerinnen bis zum Abschluss bzw. der…
…für die Nutzung des Extruders bezahlen kann, liegt angesichts dessen, dass die ***B*** GmbH in den Jahren 2005 und 2006 nur durch Aufbringung beträchtlicher finanzieller Mittel vor der Insolvenz bewahrt werden konnte und auch nach Auslaufen der ursprünglichen Darlehen bzw. Abschreibung der daraus resultierenden Rückzahlungsansprüche…