…wenn das Unternehmen nachweist (Art. 860 ZK-DVO), dass sämtliche Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und es nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat oder die Fehler andere Ursachen habe, scheidet offensichtliche Fahrlässigkeit aus (vgl. Witte…
…Nur wenn das Unternehmen nachweist (Art.860 ZK-DVO), dass sämtliche Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und es nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat oder die Fehler andere Ursachen habe, scheidet offensichtliche Fahrlässigkeit aus (vgl…
…das Unternehmen nachweist (Art.860 ZK-DVO), dass sämtliche Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und es nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat oder die Fehler andere Ursachen habe, scheidet offensichtliche Fahrlässigkeit aus. Im gegenständlichen Fall…
…Umsatzsteuer für 2006-2008 gerichtet gewesen. Diesem Bescheidwillen würde dessen formelle Erklärung entsprechen insofern nicht als durch einen Abschreibfehler versehentlich falsche Zahlen in die EDV eingegeben worden wären. Fehler wären mit allen vom Gesetz vorgesehenen Mitteln zu beseitigen (VwGH 4.6.1986, 85/13/0076…
…sämtliche relevanten Zeiträume bzw. Zeitpunkte keine Störungen nachweisen lassen, die geeignet wären, die Grundannahme erhaltener Geschäftsfähigkeit fundiert zu widerlegen bzw. dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass beim Bf zu den genannten Zeiträumen und Zeitpunkten die psychiatrischen Grundlagen aufgehobener Geschäftsfähigkeit vorlagen. Im Zeitraum vom…
…Zeiträume bzw. Zeitpunkte keine Störungen nachweisen lassen, die geeignet wären, die Grundannahme erhaltener Geschäftsfähigkeit fundiert zu widerlegen bzw. dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass beim Bf zu den genannten Zeiträumen und Zeitpunkten die psychiatrischen Grundlagen aufgehobener Geschäftsfähigkeit vorlagen. Im Zeitraum vom 9. Jänner…
…Verantwortlichkeit wahrzunehmen. Das Gutachten DrK sei daher auch deswegen unbrauchbar bzw. medizinisch und rechtlich verfehlt, weil lediglich eine falsche "entweder/oder" Beurteilung vorgenommen worden sei. DrK sei seit dem Jahre 2010 nicht mehr gerichtlich beeidete Sachverständige. Gemäß dem Beschluss des LG Wels vom 13. Dezember…
…Verantwortlichkeit wahrzunehmen. Das Gutachten DrK sei daher auch deswegen unbrauchbar bzw. medizinisch und rechtlich verfehlt, weil lediglich eine falsche "entweder/oder" Beurteilung vorgenommen worden sei. DrK sei seit dem Jahre 2010 nicht mehr gerichtlich beeidete Sachverständige. Gemäß dem Beschluss des LG Wels vom 13. Dezember…
…dann stehe fest, dass diese Beweismittel nicht zu Lasten des Bw. gewürdigt werden könnten, die Grundannahme der Finanzverwaltung schlicht und einfach nicht haltbar sei und der Dummykunde "ARGE" nicht der Fa. B-GmbH zugerechnet werden könne. Vielmehr entlaste dies den Bw., da die der Fa…
…Die Personen würden vom Auftraggeber (Bf.) sozialversicherungs- und steuerrechtlich im Regelfall als „Selbständige“, mit gar keinem, falschen und/oder auch richtig lautenden Gewerbescheinen behandelt, andererseits als sogenannte „geringfügig freie Dienstnehmer“. Im Zuge der Ermittlungen habe überdies festgestellt werden können, dass die Personen oftmals im Verbund…
…Ausfuhrverfahren abzufertigen gewesen wäre, kam es zum Ausfuhrverfahren aus dem freien Verkehr für den kompletten Transportauftrag. In Folge dieser falschen Grundannahme wurden somit auch die gegenständlichen drei Kolli in das Ausfuhrverfahren des freien Verkehrs übernommen. Nach dem Entdecken informierte die Bf. von sich aus umgehend…
…Erhebungsdienst - km 50.816, ein für das Unternehmen nicht vorhersehbares Ereignis Abgeleitete Jahreskilometerleistung: 109.512 km Am 23.7.2003 wird von der AZ Versicherung ein Kilometerstand von 40.879 abgelesen. Der Gutachter der Versicherung hat keinen Grund einen falschen Wert abzulesen, ebenso der Erhebungsdienst…
…per Mail eine Stellungnahme eingelangt, in welcher zusammengefasst eine mangelnde gesetzliche Legitimation zur Beurteilung der Kalenderjahre 2005 bis 2009 behauptet wurde. Die Lebenskostenrechnung des Betriebsprüfers sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde I. Instanz bezeichnet) gegeben, da von der Vermögensdeckungsrechnung…
…haben. B. Ergänzendes Vorbringen I. Liste der Subfirmen 1. Im Prüfungszeitraum waren für "***AS***" neben den beanstandeten noch folgende weitere insgesamt 20 Fremdleister operativ tätig: [...] Dadurch soll dem (falschen) Eindruck vorgebeugt werden, "***AS***" hätte im Prüfungszeitraum ausnahmslos mit den beanstandeten Fremdfirmen gearbeitet. Solcherart stellen sich…
…dass die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden. Der EuGH befasste sich im Urteil vom 11.11.1999 zur Rechtssache C-48/98 mit dem Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit…
…wenn nachgewiesen wird, dass die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden. Dass von der Bf. wiederholt Fehler passierten ist jedenfalls nicht vorgebracht worden und nicht aktenkundig. Der EuGH befasste…
…vorkommen. Die Quantität sei nur ein Indiz für offensichtliche Fahrlässigkeit. Weise das Unternehmen jedoch nach, dass - die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen, - es nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, oder - die Fehler andere Ursachen haben…
…sich erst jetzt herausgestellt habe, dass der im Dezember 1999 überwiesene Rückzahlungsbetrag von S 3,312.000,00 (€ 240.692,43) tatsächlich keine Reduktion des Kaufpreises, sondern die Teilrückzahlung einer falsch verbuchten Eingangsrechnung darstelle, sei im Jahresabschluss zum 31. März 2000 dieser Betrag als…
…dass er damals nicht gewusst habe bzw. nicht daran gedacht habe, dass das Einfüllen eines falschen Treibstoffes (gemeint war das Einfüllen von Diesel statt richtigerweise Benzin bzw. Benzin statt richtigerweise Diesel), zu schweren Motorschäden führe. Er habe seinen Pkw meistens selbst betankt und da natürlich…
…von 16 Jahren aus. Eine Berichtigung aufgrund der erheblichen Abweichung der von vornherein falsch angenommenen Nutzungsdauer sei daher erforderlich (mit Literaturzitat). In der Beilage zur Beschwerdeschrift (Steuererklärungsformulare in Papierform) erklärte der Beschwerdeführer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 97.514,88 und…