…I 2001/137, 2002/65 und 2004/10) zu Recht erkannt hat, ist eine Zustellung nicht heilbar, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen - bzw. einen nicht hinreichend genau bestimmten - Empfänger lautet (siehe die bei Ritz 3, BAO-Kommentar, Tz 4 zu § 7 ZustG verwiesene Rechtsprechung…
…durch Mitteilung und Abweisungsbescheid erledigt. Zu prüfen bleibt wie im zuvor zitierten Beschluss vom 24.09.2024 ausgeführt 1. Rechtsfrage Fraglich ist, ob die belangte Behörde die Vollmacht richtig ausgelegt hat oder eine falsche Empfängernennung unterlaufen und schließlich, ob Heilung eingetreten ist (§§ 7 und 9…
…Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 aus (vgl. VwGH 28.5.1997…
…und P.M. im Verhältnis 95:5. Die BP kam aufgrund der oben genannten Ausführungen zum Schluß, dass die strittigen Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen und entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.1997, 94/14/0230, richtig: 94/13/0230) schon aus diesem…
…mangelnden Nachweis der den Auszahlungen zugrundeliegenden Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der Bp. ist zu entnehmen, dass Erhebungen zu den in Frage stehenden ausländischen…
… Die von der Bw. dazu erteilten Antworten sind im Betriebsprüfungsbericht vom 16.3.1999 wie folgt dargestellt: "Tz 28, Aberkennung Betriebsausgaben mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO: Es liegen folgende Eingangsrechnungen der G Bau GmbH vor (abzüglich des beanspruchten Skonto): | Datum | netto | USt…
…des Jahres 2004 rechtswidrig gewesen. Zu den Provisionszahlungen wurde vorgebracht, der Bw. sei der Verpflichtung zur Empfängernennung nachgekommen und habe auch Zahlungsbelege vorgelegt. Wenn im Prüfungsbericht auf falsche Telefonnummern bzw. Adressen der angegebenen Provisionsempfänger verwiesen werde, sei dies kein ausreichender Grund, den Abzug von Betriebsausgaben…
…worden. Aus dem Umstand, dass auf eine im Hauspostkasten hinterlegte Karte des abgabenrechtlichen Erhebungsdienstes keine Reaktion erfolgte (M) könne eine nicht ordnungsmäßige Empfängernennung nicht abgeleitet werden. Angaben vom Inhaber eines im Nachbarhaus eingemieteten Autohauses (A) seien falsch interpretiert worden. (e) Es werde auch bekämpft, dass…
…ein Empfänger der Geldbeträge genannt wurde. Diese Feststellung ist schlichtweg falsch. Richtig ist - und das wird mit beiliegendem Mail bewiesen - dass die Empfängernennung ***T*** ***K*** mit Mail vom 11.1.2016 um 10:21 Uhr erfolgte. Die Abgabenbehörde bzw. das BFG möge aufgrund dieser Tatsache…
…2 Vorsteuer 2009 - § 162 BAO lautete: "2 Eingangsrechnungen betreffend Vermittlung von Objekten/ Liegenschaften (Subprovisionen) werden in Verbindung mit § 162 BAO mangels Empfängernennung als Betriebsausgabe nicht anerkannt, da die Subvermittler weder an den angegebenen Adressen angetroffen werden konnten, noch steuerlich erfasst sind oder über eine UID…
…würden nicht täglich verfasst, sondern mitunter auch 20 Tage später unterzeichnet und seien somit für eine solche Kalkulation nicht anwendbar. - Manchmal würden Arbeiter einer Baustelle am gleichen Tag noch zu einer anderen Baustelle geschickt. - Manchmal würden vom Polier falsche Personen eingetragen, eventuell aufgrund von Namensverwechslungen…
…2019 Angemerkt wird, dass die Niederschrift um eine Stellungnahme von der steuerlichen Vertretung ergänzt wird (7 Seiten). Siehe Niederschrift vom 25.04.2019." Niederschrift vom 25.04.2019: Tz 1 § 162 BAO Empfängernennung iZm § 22 Abs. 3 KStG "Sachverhalt Die Bf. ist eine reine Werbe…
…etc.) erging, datiert mit 16.7.2012, hinsichtlich der für das Unternehmen tätig gewesenen Fremdleister die Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO. Datiert mit 30.7.2012 wurde vom geprüften Unternehmen ein Antrag auf Fristverlängerung zur Beantwortung bis 1.9.2012 gestellt. Dieser Termin wurde…
…ist nicht zutreffend. Die Internetadresse dazu lautet xxxxx Ein Teil der angeschafften Weine für Kundengeschenke ist nach wie vor auf dem Firmengelände vorhanden und kann jederzeit besichtigt werden. Eine Empfängernennung für eine Flasche Wein, versehen mit der Firmenaufschrift, zu Werbezwecken anlässlich bevorstehender Feiertage schafft lediglich…
…Bezahlte Provisionen an Ausländer Es seien Provisionen geflossen, die ungesetzlich gewesen seien und wiesen die Empfangsbestätigungen unterschiedliche Unterschriften auf. F) Falsche Aktivierung von Eigenleistungen Eigenleistungen seien nach eigenem Gutdünken ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen in der Absicht aktiviert worden, das Eigenkapital der Gesellschaft zu „schönen“…
…hätte können. Angesichts der Unstimmigkeiten habe nicht von existierenden Unternehmen ausgegangen werden können. Stellungnahme der BF vom 17.6.2026: Aus der vorgelegten Kontoverdichtung sei die Durchführung der Zahlungen an die jeweiligen Empfänger ersichtlich und man sei daher der Empfängernennung nachgekommen. Zu dem Vorhalt, dass…
…ersucht. Die Nennung einer falschen / nicht existenten Person / "Briefkastenfirma" sei keine Empfängernennung, die Auskunft unterliege der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde. Diese Aufwendungen seien im Falle der Nicht-Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer nicht abzugsfähig (§ 162 Abs. 2 BAO). Hinsichtlich der geforderten Empfängernennung konnte vom Abgabepflichtigen keine…
…eine fehlende Empfängernennung zu beweisen. Diese sollen in der Folge dargestellt werden: Behauptung 1: "Es existieren am Wirtschaftsmarkt verschiedenste Rechnungs-Layouts der Fa. ***G***. später Fa. ***GX*** mit verschiedenen Schriftzügen, sowie Angabe unterschiedlicher Bankkonten. a) Falsche Standortadresse des Rechnungsausstellers b) Wechsel des Firmenwortlauts und der…
…führte die Bf. zusammengefasst aus: Die Art der Fragestellungen im Rahmen der Betriebsprüfung bzw. der vorgelegte Fragebogen lassen auf eine Prüfung im Sinne des § 162 BAO (Empfängernennung) schließen. Andererseits spreche die Schätzung eines Personalaufwandes gegen einen Verstoß im Sinne des § 162 BAO. Es folgten Ausführungen…
…dass die Waren nach Bulgarien bzw. Spanien gelangt seien. Es gebe keine Beweise dafür, dass die vorgelegten Frachtbriefe unrichtig oder falsch seien. Es sei auch nicht nachgewiesen worden, dass die Beschwerdeführerin ihr Sorgfaltspflichten verletzt habe. Dass die Waren an die genannten Unternehmen geliefert worden seien…