BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache der ehemaligen Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschaft ***1*** und ***2***, jeweils ***Bf2-Adr*** nunmehr ***28***, vertreten durch ***16*** Steuerberatungs-GmbH ,ehemals ***21***, nunmehr in ***25***, weiters in Subvollmacht vertreten durch ***22*** ,Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft…
…9. Jänner 2006 weitergeleitet worden. Eine Sanierung nach § 7 ZustG sei mit der Weiterleitung des ausschließlich an die Bw. gerichteten Bescheides auf Grund der weiter bestehenden falschen Empfängerbezeichnung nicht möglich. Im Vorlageantrag wendete sich die Bw. gegen die Behauptung in der Berufungsvorentscheidung, Herr Z. von…
…hat er falsche Angaben in Kauf genommen, so hat er sich die Versagung der Anerkennung als Betriebsausgabe selbst zuzuschreiben (VwGH 28.05.1997, 94/13/0230; 28.10.1997, 93/14/0073). Auch der deutsche BFH habe schon längst entschieden, dass die Empfängerbezeichnung die Finanzbehörde…
…der Post mit einem roten Datumsstempel gekennzeichnet habe, sei er von diesem Datum ausgegangen und nicht von der unscheinbaren Kennzeichnung auf der Rückseite des Kuverts. „Sie“ hätten auch das falsche Datum gelesen. Man könne sich nicht vorstellen, wie es ihm an gewissen Tagen gehen würde…
…sei. Die erklärten Empfängernamen konkretisieren die jeweiligen Empfänger unmissverständlich, auch wenn dabei eine etwas abgekürzte Form des Firmenwortlautes verwendet bzw. eine andere geringfügige Abweichung von der Adresse (falsche Hausnummer) festgestellt worden sei. Die Vorlage weiterer Unterlagen, aus denen die Richtigkeit der erklärten Angaben ersichtlich sei…
…2025 (mündlich) abgewiesen worden sei. Zusammenfassend brachte er folgende Mängel vor: Tatsachenirrtum: Das Finanzamt habe bei der Bescheidfestsetzung unrichtige und bzw. oder unvollständige Fakten zugrunde gelegt (insbesondere falsche Einnahmen oder Ausgaben), Fehlende Beweiswürdigung: Das Finanzamt habe vorgelegte Beweismittel (Rechnungen, Verträge, etc.) nicht oder nicht ausreichend…
…Abhaltung eines Erörterungstermins erachtet. Im Wesentlichen stützt sich die Beschwerde auf die Stellungnahme vom 21.10.2021 (Verweis auf Beilage samt den dort angeführten Anlagen). Ergänzend wurde noch eingewandt: Die Behörde stütze die Wiederaufnahme in ihrem Bericht vom 29.03.2022 letztlich auf mangelnde Empfängerbezeichnung…
…zu keinen diesbezüglichen Kontrollen gekommen ist. Aus dem Gesagten ergibt sich somit einerseits, dass die gesamten von der Bf. geschilderten Umstände äußerst unglaubwürdig sind und dass die Zollanmeldungen eindeutig falsche Angaben (zumindest hinsichtlich des Empfängers) enthalten und anderseits, dass es der Bf. nicht gelungen ist…
…511) worden. Die vorliegenden Korrespondenzen würden ab 1. Dezember 1996 (AB Bl. 490) die zuletzt genannte Anschrift aufweisen. Da die Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen, sei im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1997, Zl. 94/13/0230 der Vorsteuerabzug zu versagen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 29. August 2016 gegen die Bescheide des vormaligen Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 29. Juli 2016 betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2011 bis 2013 und Wiederaufnahme Umsatzsteuer 2011 bis 2013…
…3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Zustellgesetz Tz 24). Die in der Fassung vor der Novelle des…
…die Partei zu nennen. Unterbleibt entgegen § 9 Abs 3 ZustellG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustellG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 341 in Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3…
… 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Zustellgesetz Tz 24). Die in der Fassung vor der…
…9 Abs. 3 ZustellG die Bezeichnung des Zustellbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist diese unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustellG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (siehe Christoph Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. überarbeitete Auflage, Rz 24 zu § 9…
…Bf1*** OG aus zwei natürlichen Personen bestehe, sei gemäß § 6 WiEReG überhaupt keine Meldung erforderlich gewesen. Hier müsse im Register etwas falsch hinterlegt worden sein. Es werde ersucht, die dargelegten widrigen Umstände zu würdigen und den beeinspruchten Bescheid aufzuheben. Die (in materieller Hinsicht eigentlich gar…
…bar erhaltenen Ausgangsrechnungen (samt Zahlungsbestätigungen) nachzureichen, würden insofern die Ausführungen in der Beschwerdebegründung nicht richtig wieder gegeben bzw. falsch interpretiert werden. Man hätte niemals behauptet, dass bei ***Bf1*** die Barzahlung eine gängige Form der Zusammenarbeit gewesen sein würde. Vielmehr gehe schon alleine aus der Formulierung…
…Finanzstrafverfahren scheiterte bereits am Einleitungsbescheid (vgl UFS 30.05.2011, FSRV/0135-W/10, Aufhebung wegen falschen Straftatbestandes). Gegen den neuerlichen Körperschaftsteuerbescheid vom 15.5.2012 erhob die Bf am 5.6.2012 Berufung. Am 14.9.2018 wurde die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde…
…162 BAO entsprechende Nennung der Zahlungsempfänger nicht möglich war, geht das zu seinen Lasten (VwGH 9.3.2005, 2002/13/0236). Nach der Judikatur wird dem Ausdruck "verweigern" auch eine ungenaue Empfängerbezeichnung gleichgesetzt (VwGH 27.4.1962, 1656/59). Das Verlangen wäre aber dann rechtswidrig…
…Zeitraum Jänner und Februar 2014 in Form eines Pauschales durch die ***5*** GmbH abgerechnet. Auf den Rechnungen ist die Firmenbuchnummer falsch angegeben. Die Rechnungen wurden bar bezahlt, wobei auf den Kassabelegen kein Tag der Bezahlung angeführt ist. Der Beschwerdeführer gab niederschriftlich am 24.5.2017…
…ihr erwartet (und nicht zu sagen: verlangt) hätte. Zudem liege die Behörde mit diesem Argument, bereits unter rechtlichem Aspekt grundlegend falsch: Wie der VwGH in dieser sehr überzeugenden Entscheidung klargestellt habe, dürfe die rechtliche Existenz einer juristischen Person nicht einmal dann in Frage gestellt werden…