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11 186 Treffer572 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 1/2

…aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Bei Angabe einer falschen Adresse liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (siehe bereits VwGH 26…

BFG RV/2300006/20161. Dunkle Geschäfte mit Kampfsportartikeln; 2. Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zweifel für den Beschuldigten, der zu Unrecht in seinen Voranmeldungen aus Rechnungen, in welchen ein falscher Lieferant bzw. eine unzutreffende Geschäftsadresse eines Lieferanten ausgewiesen war, Vorsteuern geltend gemacht hatte; 3. Keine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, wenn in dem diesbezüglichen Beschwerdeverfahren ein weiterer finanzstrafrechtlicher Sachverhalt, nämlich der Verdacht einer schuldhaften Nichtbesteuerung der wieder aus Österreich in den Osten zurückgehenden Warenlieferungen, zutage tritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017Teil 2/2

…GmbH, sondern als Rechnungen über tatsächlich von der GmbH erbrachte Leistungen qualifiziert werden würden, dennoch an Hand dieser Rechnungen mangels zutreffender Anschrift des leistenden Unternehmens ein Vorsteuerabzug nicht zulässig gewesen ist. 15. In objektiver Hinsicht liegen daher tatsächlich entsprechende Verkürzungen an Umsatzsteuer dadurch vor, dass…

UFSG RV/0146-G/121. Unzulässige Berufung per E-Mail 2. Unvollständige bzw. falsche Pflichtangaben im elektronischen Erstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Identifikationsnummer des Lieferers unbekannt oder für den betreffenden Zeitraum ungültig. Aufgrund der Geschäftstätigkeit bestehe für die erworbenen Gegenstände kein Anspruch auf Vorsteuererstattung. Dagegen brachte der Bw. mittels E-Mail Berufung ein: in den Vorjahren sei die Erstattung immer vorgenommen worden. Teilweise werde auf eine falsche…

UFSG RV/0231-G/11Keine Vorsteuererstattung aus nicht dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…Angabe einer falschen Adresse liegt keine Rechnung vor, die (den Antragsteller) zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 iVm § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 2/3

…der Firma AP und es wurde dort (wie auch anderswo) keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, da entsprechende Räumlichkeiten weder gemietet waren, noch aufgrund anderer Verträge zur Verfügung standen. Die Gutschriften enthalten demzufolge nicht die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, weil an der angeführten Adresse - "R. 22…

BFG RV/7103332/2016Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens formeller Rechnungsmängel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2019

…13/0001, erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dazu, dass ein Vorsteuerabzug nur aufgrund einer falschen Anschrift des Leistenden in der Rechnung nicht zu versagen ist. Diese Sichtweise der Rechnung als (bloßes) Dokumentations- und Beweismittel findet auch vor allem in der jüngeren Literatur regen Zuspruch (vgl. etwa…

UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 1/3

…der bezeichneten Adresse sei nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet worden. Nur das Postfach 65 sei durch den Geschäftsführer entleert worden. Die Angabe einer falschen Adresse schließe schon für sich den Vorsteuerabzug des Empfängers aus (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230 und VwGH vom 24.4…

BFG RV/7102426/2011Erwerb von fünf Pferden in Deutschland durch einen Arzt für Allgemeinmedizin in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2015Teil 1/2

…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Bisher feststehender Sachverhalt Der Bf Dr. Josef E***** ist Arzt für Allgemeinmedizin. Er verwendet in seiner ärztlichen Praxis keine Pferde. An der Anschrift des Bf *****Adresse_Bf*****, befindet sich auch die "Y***** U***** R*****". Diese wird gemeinsam von Uschi P***** und…

BFG RV/5100785/2013Erwerbsteuer bei Lieferung eines neuen Fahrzeuges und Verbringung in das Inland (ein Monat nach Lieferung) als gebrauchtes Fahrzeug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2016

…und 3. die Lieferung an den Erwerber a) wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei. ………

BFG RV/7104851/2018In Streit stehende Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2025Teil 3/4

…hinsichtlich des Übergabezeitpunktes der beförderten Waren falsch ist. Deswegen entsprechen all diese strittigen ig. Lieferungen nicht den Tatsachen sondern handelt es sich nach Ansicht der Abgabenbehörde bei den Angaben betreffend Name, Anschrift und UID nicht um den wahren Erwerber, sondern wurde dieser vom Lieferer be…

BFG RV/7104298/2018- Der in den Rechnungen angeführte Firmeninhaber war nicht unternehmerisch tätig und hat keine Leistungen erbracht - Rechnungen eines Firmeninhabers, der nicht unternehmerisch tätig geworden ist, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2023

…Zweifel an der Echtheit dieser Erklärung, weil der Vorname falsch geschrieben ist. Schließlich ist dieses Schreiben mit 13.03.2012 datiert. Herr U.Na. habe jedoch bereits im Dezember 2011 Rechnungen ausgestellt. Zu den Rechnungen des Jahres 2012 wurde ausgeführt, dass diese ab 11.01…

BFG RV/7103010/2017Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 2/2

…die Prüfung, ob dieser Lieferer Steuerpflichtiger war, erforderlichen Angaben fehlen (EuGH 11.11.2021, C-281/20, Rs Ferimet, Rn 44). Kann aufgrund bewusst falscher bzw fehlender Angaben des Leistungsempfängers die Person des Leistenden nicht identifiziert werden und können die Finanzbehörden daher nicht prüfen, ob…

BFG RV/7101171/2014Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 2/2

…die Prüfung, ob dieser Lieferer Steuerpflichtiger war, erforderlichen Angaben fehlen (EuGH 11.11.2021, C-281/20, Rs Ferimet, Rn 44). Kann aufgrund bewusst falscher bzw fehlender Angaben des Leistungsempfängers die Person des Leistenden nicht identifiziert werden und können die Finanzbehörden daher nicht prüfen, ob…

BFG RV/4100125/2013Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuerhinterziehung in der Unternehmerkette - Musste der Leistungsempfänger von der Umsatzsteuerhinterziehung wissen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2020Teil 2/2

…Amtsvertreter zutreffend ausgeführt wurde, müssen zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Wie unstrittig festgestellt wurde, hat die Bf. Diesellieferungen nicht von der Fa. SI, sondern von der Fa…

UFSW RV/1057-W/04Keine Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, wenn in allen Fällen gefälschte Zollamtsstempel vorliegen, die Adresse des Abnehmers nicht feststeht und kein buchmäßiger Nachweis erbracht werden konnte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…die richtige Anschrift des ausländischen Abnehmers war, ist unbekannt. Die Angabe des Ländernamens "Ungarn" ist jedenfalls keine gültige Adresse. Dass die Ausfuhren auch nicht buchmäßig nachgewiesen sind, ergibt sich schon aus dem Umstand, dass die Ausfuhrbestätigungen gefälscht waren und dass auch das falsche Formular verwendet…

UFSW RV/2050-W/02Nichtanerkennung der Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen, da weder Abnehmer- noch Buchnachweis erbracht wurde Nichtanerkennung von Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsmerkmale u a
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 1/2

…Botendienst geliefert und sofort bar bezahlt worden sei, könne keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug haben. Vielmehr folge aus der regelmäßigen Lieferung die Nachhaltigkeit der Unternehmereigenschaft des A . Ob an der Anschrift der Firma D eine solche existiere, sei nicht ausreichend überprüft worden. Auch der Umstand…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…der Unternehmer, der tatsächlich geleistet hat und der Unternehmer, für dessen Unternehmen tatsächlich die Leistung erbracht worden ist, zu entnehmen sein. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist aber nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…ist ein Vorsteuerabzug bereits aus diesem Grund ausgeschlossen. Die gegenständlichen Rechnungen enthielten darüber hinaus aber offenbar auch eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers. An der angeführten Anschrift 1180 Wien, A-Straße11, war nach den Prüfungsfeststellungen der Name H.R. unbekannt. Die Unrichtigkeit der auf den…

BFG RV/1200007/2024Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei Einbeziehung der innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung in eine Steuerhinterziehung bzw. mangels eindeutigen Nachweises der Identität des Erwerbers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2026Teil 2/2

…143 Abs. 1 Buchst. d der Mwst-SystRL) ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin auszulegen, dass ein steuerpflichtiger Importeur und Lieferer, der eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer auf der Grundlage einer Genehmigung in Anspruch genommen hat, die von den zuständigen Zollbehörden nach einer Vorabprüfung…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…dass es beim Rechnungsmerkmal der Anschrift darum gehe, den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können. Da die Identifikation des leistenden Unternehmens im vorliegenden Fall unstrittig eindeutig möglich war, wären die Bescheide auch unter der Annahme des falschen Sachverhaltes rechtswidrig. Ergänzend werden die obig angeführten Verfahrensmängel aufgezeigt…