…unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts und obliegt daher ausschließlich dem Finanzamt oder der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Falle der Erlassung einer Berufungsentscheidung. 3.3 Berücksichtigung von ertragsmindernden Umständen Der Ertragswert wird beim Wiener Verfahren 1996 aus in die Zukunft projizierten Vergangenheitswerten abgeleitet…
…Auflagen (Wasserschongebiet) als ertragsmindernde Umstände iSd § 32 Abs 3 BewG vorgebracht worden. Schadensereignisse wie Hochwasser , die in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder auftreten würden und die Bewirtschaftung erschwerten sowie zu Ertragseinbußen führten, seien grundsätzlich in den Bodenschätzungsergebnissen berücksichtigt. Umstände wie Hochwasser könnten im Rahmen…
…Berechnung in Euro sowie Klarstellungen Pkt. 3.3., haben ertragsmindernde Umstände Berücksichtigung zu finden. Herr ***Nachname*** werde die damaligen Überlegungen zur Erfolgsplanung ausführen. Dazu führte Herr ***Nachname*** aus: "****GmbHName****" - wir haben uns Großteils auf Transporte in die ***7***-Staaten fokussiert. Da war speziell für uns…
…8 Abs. 1 für die Musterstücke zu ermittelnden Wertzahlen erhalten durch die Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Hiebei sind für jedes Musterstück die die Ertragsfähigkeit dieses Musterstückes beeinflussenden Umstände anzuführen. (6) Sofern Musterstücke nicht mehr als Vergleichsflächen geeignet sind, ist dies im Sinne des Abs. 5 ebenfalls…
…das FA aus, dass die Bildung einer Rückstellung nicht zulässig sei, da für die Bildung einer Verbindlichkeitenrückstellung konkrete Umstände nachzuweisen seien, nach denen im Einzelfall mit dem Vorliegen oder Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen sei. Aus den vorgelegten Protokollen sei nicht ersichtlich, dass die…
…Ableitung aus den Neuherstellungskosten und ermittelt daher die fiktiven Herstellungskosten und nicht die fiktiven Anschaffungskosten - keine Ableitung des Zeitwertes des Gebäudes aus konkreten dieses Gebäude betreffenden Umständen dar. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten auf Basis des Ertragswertverfahrens durchgehend anerkannt (vgl…
…noch nicht zur freien Verfügung stehen wird. Dieser sich ausschließlich zu Gunsten des Standpunktes der Bw. auswirkende, erst nach Ablauf von 50 Jahren eintretende Umstand ist zu berücksichtigen, auch wenn dies im obigen Schreiben der Bw. in Abrede gestellt wird. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass…
…entsprach jedenfalls zum Bewertungsstichtag 2003 nicht den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Immobilienteilmarkt; der Verkehrswert lag schon damals höher… Sie haben mich weiters auf den Umstand angesprochen, dass wir beim aktuellen Gutachten bei der Ermittlung des Ertragswertes und in der Folge somit des Verkehrswertes eine…
…der vereinbarten Zahlungsbedingungen, nicht aber auch die dargestellten Vorgeschäfte (innergemeinschaftliche Lieferung an den Vorlieferant) bzw. deren Inhalte (Bezugspreis, Wiederverkaufspreis, Aufschlag HW, sowie ertragsmindernde Provisionszahlungen an SO, etc.), oder Details zu den ihm vom Vermittler vorgegebenen Exportlieferungen (Kundenkreis; Marktverhältnisse in der UA), bekannt waren. Abgesehen von…
…Die ertragsmindernden Umstände waren zum Bewertungsstichtag schon erkennbar und wären nach dem Wiener Verfahren zu berücksichtigen. Ausgehend von dem von der Prüfungsabteilung ermittelten Wert in der Höhe von € 442.198,68 wurde der Berufungswerberin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Bescheid vom…
…ergibt. Zum Einwand, die Ertragssituation des Unternehmens habe sich stark verschlechtert wird ausgeführt: Bei der Geltendmachung konkreter Anhaltspunkte für das Bestehen ertragsmindernder Umstände kommt dem Abgabepflichtigen erhöhte Mitwirkungspflicht zu (VwGH 17.10.1980, 3447/80). Dabei sind jedoch nur jene Umstände geeignet, den Ertragswert zu…
…Sie führten aus, dass die in der Berufung aufgezeigten Einflüsse auf die Ertragsfähigkeit in der Berufungsvorentscheidung in keiner Weise berücksichtigt worden seien und verwiesen nochmals auf die in der Berufung aufgezählten ertragsmindernden Umstände. Die Erträge betreffend die Grundstücke 2 und 3 der KG L lägen…
…vorgenommen werden müssen. Die Berücksichtigung dieses (nunmehr auch quantifizierbaren) Umstandes werde einen im Spruch anders lautenden Schenkungssteuerbescheid herbeiführen. Es werde hiermit nochmals der Antrag gestellt, die ertragsmindernden Umstände bei der Bewertung der Anteile an der K-GmbH im Schätzungswege dadurch zu berücksichtigen, dass für die…
…herangezogen werden. Im übrigen sei das berufungsgegenständliche Grundstück auf Grund der exponierten Lage von der Kommassierung ausgenommen worden. Das Grundstück sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände mit einem viel zu hohen Hektarsatz bewertet worden, weil insgesamt zuwenig Abschläge berücksichtigt worden seien. Mit 1. Jänner 2003…
…ich auf § 32 (2) des Bewertungsgesetzes hin (gemeinüblich und mit entlohnten fremden Arbeitskräften bewirtschaftet). Bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit sind alle Umstände zu berücksichtigen die auf den Wirtschaftserfolg von Einfluss sind oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Dem gemäß sind…
…als unerledigt gilt. Sie wandten sich gegen den Zuschlag infolge intensiven Feldgemüseanbaues und brachten vor, dass die lokalen Verhältnisse und Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse seien bei Fehlen einer künstlichen Bewässerung bei weitem nicht die Ertragspotentiale vorhanden, wie dies in…
…zudem keine eigene Wasser- und Stromversorgung. 4. Die derzeitigen Abzüge / Abschläge berücksichtigen alle diese Umstände nicht. Die derzeitigen Abzüge berücksichtigen nur die "Betriebsgröße", wie sie in § 32 Abs. 3 Z. 2d BewG angesprochen wird. Bei ordnungsgemässer Berücksichtigung der weiteren ertragsmindernden Faktoren (keine Hofstelle, keine Maschinen…
… 32 Abs. 3 Z 1 aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen dieses Hauptvergleichsbetriebes sind vom Bundesministerium für Finanzen nach Beratung im Bewertungsbeirat durch Verordnung rechtsverbindlich festzustellen und im…
…Hinsichtlich der übrigen Umstände, die die Ertragsfähigkeit beeinflussen können, sind ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse die in der betreffenden Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnisse zu unterstellen (§ 36 Abs. 2 BewG). Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können sich nun (bezogen auf die natürlichen Ertragsbedingungen) ertragsmindernd oder ertragserhöhend…
… 32 Abs. 3 Z 1 aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirken. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen dieses Hauptvergleichsbetriebes sind vom Bundesministerium für Finanzen nach Beratung im Bewertungsbeirat durch Verordnung rechtsverbindlich festzustellen und im…