…ab, wobei es begründend im Wesentlichen u.a. ausführte: Das Vorliegen einer erheblichen Härte sei eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung. Hingegen rechtfertige die Einbringung eines Rechtsbehelfs und der Hinweis auf das anhängige Rechtsmittelverfahren allein nicht die Stundung des strittigen Abgabenbetrages, zumal…
…Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch…
…Bw. in einer finanziell sehr angespannten Situation befände und es ihm nicht möglich sei, termingerecht den aushaftenden Rückstand zur Einzahlung zu bringen, wiederholt und beantragt, um erhebliche Härten zu vermeiden, den Rückstand bis zur Erledigung der Berufung zu stunden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Begründend wurde ausgeführt, die sofortige Entrichtung der Abgaben sei für die Bf. nach wie vor mit erheblichen Härten verbunden, es habe sich keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ergeben und auf dem Geschäftskonto der Bf. hafte ein Negativsaldo von € 603.4548,49 aus. Mit Bescheid…
…Nachweispflicht des Abgabepflichtigen bei Anträgen auf Zahlungserleichterung gem § 212 BAO hingewiesen und ersucht mittels konkreter Nachweise darzulegen, warum die sofortige Entrichtung der Abgaben mit erheblichen Härten verbunden wäre und nachzuweisen, dass die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Im Vorhalt wurden auch mögliche Beweismittel genannt.…
…Begründend wurde ausgeführt, die sofortige Entrichtung der Abgaben sei für die Bf. nach wie vor mit erheblichen Härten verbunden, es habe sich keine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ergeben und auf dem Geschäftskonto der Bf. hafte ein Negativsaldo von € 603.4548,49 aus. Mit Bescheid…
…möglich sei. In den weiteren Ausführungen dieser Berufungsvorentscheidung wird auf die Möglichkeit der Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO verwiesen, um erhebliche Härten zu vermeiden. Mit Eingabe vom 10. Juli 2004 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Begründend wurde…
…Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann sich auch…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Voraussetzungen der Gewährung der aufschiebenden Wirkung eingeschränkt. Einerseits müssen mit dem Vollzug unverhältnismäßig hohe Nachteile bzw im Falle von § 212 Abs 1 BAO erhebliche Härten verbunden sein. Zu den zwingenden öffentlichen Interessen zählt jedenfalls die Einbringlichkeit der Abgaben, die auch bei der Gewährung einer Zahlungserleichterung…
…dem Existenzminimum liegende Beträge nicht nur der Pfändung unterlägen sondern, sofern nicht außerordentliche Umstände vorlägen, auch in diesen Fällen eine Nachsicht nicht zu gewähren sei und die Abgaben einzuheben seien. Entsprechende erhebliche Härten könnten im Wege des § 212 BAO abgemildert werden, durch Ratenzahlung bzw. Stundung…
…sei nicht ausreichend konkretisiert. Die bloße Behauptung ohne irgendwelche näheren Angaben bzw. Beibringung von Unterlagen genüge nicht, um eine erhebliche Härte aufzuzeigen. Das Finanzamt könne nicht überprüfen, ob tatsächlich der Abgabenbetrag nur durch die Aufnahme von Fremdkapital entrichtet werden könne, oder ob die Entrichtung mit…
…die Vermeidung von Härten, die dadurch auftreten können, dass es mangels möglicher Verwertung des Gebäudes an liquiden Mittel für die Begleichung der aus der Versteuerung der stillen Reserven resultierenden Nachforderungen fehlt (vgl. Erläuterungen zur RV 457 BlgNR XV.GP, 21f). Welche erhebliche Härten ein Außerachtlassen…
…bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben (Strafen) durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Nur…
…Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben (Strafen) durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt sohin das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die…
…20.9.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung…
…Dezember 2012 zu stunden. Die sofortige Entrichtung der Abgaben, welche von keiner Bemessungsgrundlage abgeleitet werden könnten, sei mit erheblichen Härten verbunden. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 wies das Finanzamt das Stundungsansuchen unter Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben ab. In der Berufung…
…auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei, in deren sofortiger voller Entrichtung keine erhebliche Härte erblickt werden könnte. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2006 (Vorlageantrag) begehrte die Bw erneuert eine ratenweise Begleichung des Rückstandes mit nun…
…eingeladen hatte, die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte bei einer sofortigen vollen Entrichtung sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit bei einem Aufschub darzutun und durch die Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen, legte der Bf. dem Zollamt den Einkommensteuerbescheid des…