…wonach die Behörde der freien Beweiswürdigung den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen hat, wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt. Es kann in der Folge mangels Beweises der Behauptungen hinsichtlich Telefonlisten der Berufung in diesem Punkt nicht stattgegeben werden. ad c) Wie aus dem Akteninhalt…
…Aufforderung durch das Bundessozialamt zum Untersuchungstermin unentschuldigt nicht erschienen, und hat damit die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt. Der unabhängige Finanzsenat musste daher auf Grund der Aktenlage entscheiden. Da aber aus der amtsärztlichen Bescheinigung (Beih3) vom 24. Februar 2002 bloß ein Grad der Behinderung von…
…alle Beweise schuldig geblieben. Der Bf. ist seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat das erkennende Gericht den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Auf Grund der mangelnden Bereitschaft des Bf., die belangte Behörde durch…
…obwohl er immer wieder in Wien ist), ist der Bf dieser erhöhten Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat das erkennende Gericht den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen. Auf Grund dieser dargestellten Erwägungen vermag das Vorbringen…
…0136). Bei eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs eine erhöhte Mitwirkungspflicht vor [z.B. Bankgeheimnis (VwGH 16.September 1986, 86/14/0020), ärztliche Verschwiegenheitspflicht (VwGH 19.Februar 1992, 91/14/0216)]. Auch wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt…
…Tz 12, mwN). Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Behörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung festzustellen (VwGH vom 23. Februar 1994, 92/15/0159). Aus diesen Rechtsausführungen folgt, dass den Bw. zweifelsohne eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Der…
…auf die Möglichkeit von Rechtshilfeersuchen an die ausländischen Finanzbehörden beschränken, kommt der Mitwirkung des Abgabepflichtigen im Rahmen von Auslandssachverhalten erhöhte Bedeutung zu (vgl. Ritz3, BAO-Handbuch, Tz 10 zu § 115 BAO). Wird die erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer…
…auf die Möglichkeit von Rechtshilfeersuchen an die ausländischen Finanzbehörden beschränken, kommt der Mitwirkung des Abgabepflichtigen im Rahmen von Auslandssachverhalten erhöhte Bedeutung zu (vgl. Ritz3, BAO-Handbuch, Tz 10 zu § 115 BAO). Wird die erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer…
…gelegen gewesen, im Rahmen seiner erhöhten Mitwirkungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht an Hand von Unterlagen die Anteilsinhaberschaft sowie die von der GVA bzw. ihrer Beteiligten erbrachte Leistungen klar aufzuzeigen und zu deren Überprüfung die bezughabenden Unterlagen vorzulegen. Wird diese erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den…
…dadurch, dass er der in diesem Schreiben enthaltenen ausdrücklichen Aufforderung nicht nachkam, seine Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht verletzt. Gemäß § 115 Abs 1 haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und…
…Wird die "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die AbgBeh den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Bei abgabenrechtlichen Beziehungen zum Ausland besteht erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, insbesonders dann, wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten diesfalls eingeschränkt bzw sogar unmöglich sind. Neben der erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen…
… es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Verletzt der Abgabepflichtige diese seine "erhöhte" Mitwirkungspflicht, so kann das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht der Abgabenbehörde als Verfahrensmangel angelastet werden. Wird nun diese "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer…
…das im § 8 Abs.6 FLAG 1967 geregelte Verfahren sogar eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei, weil es ohne deren Mitwirkung dem Bundesamt für Soziales nicht möglich ist, das erforderliche Gutachten zu erstellen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt hat, hat die Behörde…
…amtswegige Ermittlungspflicht tritt jedoch in dem Maße zurück, in dem der Abgabenpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt, insbesondere durch die Nichtbeantwortung von Vorhalten (vgl. VwGH 05.11.1986, 85/13/0012). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei besteht insbesondere dann, wenn ein Sachverhalt seine Wurzeln im privaten Umfeld…
…Zeugen und angeblichen Fahrzeuglenkers als auch für dessen Aufenthalt in Wien beigebracht. Der Bf ist auch in dieser Hinsicht seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat das erkennende Gericht den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
…des Zeugen und angeblichen Fahrzeuglenkers als auch dessen Aufenthalt in Wien beigebracht. Der Bf ist auch in dieser Hinsicht seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt, hat das erkennende Gericht den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
…haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Nach …
…bestehe somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. zB Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 429 ff; Kotschnigg, ÖStZ 1992, 84; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019; 28.5.2009, 2008/15/0046). Auch wenn die Partei die sie treffende erhöhte Mitwirkungspflicht verletzt…
…als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung: Kommentar, 2. Auflage, Wien 1999). Auch § 138 BAO statuiert eine Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Danach haben Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung…
…als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung: Kommentar, 2. Auflage, Wien 1999). Auch § 138 BAO statuiert eine Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Danach haben Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung…