…31, mwN). Wie oben dargestellt, wurden sämtliche vom Zahlungserleichterungsansuchen vom 23.01.2026 umfassten Abgaben mittlerweile entrichtet; Einbringungsmaßnahmen betreffend diese Abgaben kommen sohin nicht mehr in Betracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit der Revision Im Beschwerdefall wurde eine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage nicht aufgeworfen…
…Beschwerdebegehren Rechnung getragen werden. Am 22.09.2021 entrichtete der Bf einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € und am 27.10.2021 einen weiteren Betrag in Höhe von 74,57, sodass das Abgabenkonto zum Zeitpunkt der Entscheidung einen Saldo von 0,00…
…die der Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO obliegt, kann nicht in einer Bewilligung einer Zahlungserleichterung bestehen, weil für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der Entrichtung i.S. des § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht kommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Über die in der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid geltend gemachten Gründe wird abgesprochen wie folgt: Der Abgabenschuldner war zum Stiftungsvorstand der OP, Adr1, im Zeitraum…
…10.12.2012 Ratenzahlungen in Höhe von jeweils 1.275 €, wodurch sich der dem Ratengesuch zugrunde liegende Abgabenrückstand auf 814,30 € vermindert hat. Da die Bewilligung einer Zahlungserleichterung für bereits entrichtete Abgaben aus den dargelegten Gründen ausgeschlossen ist, bleibt nur noch zu prüfen…
…wodurch sich der Rückstand am Abgabenkonto auf 2.711,16 € erhöhte. Am 17.8.2011 entrichtete der Berufungswerber die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2011 in Höhe von 787,00 €. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23.9.2011 wurde einer Berufung gegen den Bescheid betreffend…
…täglich bedroht sei. Er ersuche daher nochmals um Nachsicht für die bereits von ihm entrichteten 669,19 €. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs.1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre…
…in bescheidmäßiger Höhe entrichtet. Am 10. Juli 2003 brachte die Gesellschaft beim Finanzamt unter Begründung, dass innergemeinschaftlich neue Fahrzeuge oder verbrauchsteuerpflichtige Waren erworben würden, einen Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID- bzw. ATU-Nummer) ein. Aus Anlass dieser Antragstellung leitete die Abgabenbehörde in der Folge…
…Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen ist für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen; dies gilt auch für Beschwerdeentscheidungen über Bescheide, die Zahlungserleichterungsansuchen abweisen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung die Abgaben bereits entrichtet sind (vgl…
…die Rechtmäßigkeit der Abgabenvorschreibung kann somit unterbleiben. Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Der einer Aussetzung gemäß § 212a Abs.1 zugängliche Nachforderungsbetrag von € 2.027,40 wurde mit Zahlung vom 27. September 2011 entrichtet. Bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten können nur im…
…Einkommensteuerbescheid 2009 auf Grund der im Veranlagungszeitraum entrichteten Lohnsteuer nicht nur keine Nachforderung, sondern eine Gutschrift resultierte, hat das Finanzamt zu Recht die im § 212a Abs. 1 BAO umschriebene Voraussetzung des Resultierens einer Nachforderung aus dem mit Berufung bekämpften Abgabenbescheid verneint. Sowohl beim Verfassungsgerichtshof wie…
…Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Abgabepflichtige mit € 38.290,95 im Rückstand. Zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung war nur mehr ein Rückstand von € 2.207,06 vorhanden. Nach der Rsp des VwGH ist die Bewilligung von Zahlungserleichterungen für bereit entrichtete Abgaben ausgeschlossen (Ritz…
…bei allen Gesamtschuldnern vorliegt und es im Hinblick auf § 289 Abs. 1 BAO nicht möglich und auch auf Grund der bereits entrichteten Abgaben nicht zielführend ist, den angefochtenen Bescheid in eine Entlassung aus der Gesamtschuld umzudeuten, war bereits aus diesen Gründen der Berufung der Erfolg…
…6 BAO - nur auf jenen Teil des strittigen, sich aus einer Abweichung gegenüber einer Abgabenerklärung ergebenden Abgabenbetrages beziehen kann, der noch nicht entrichtet ist (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2276 ff). Grundsätzliche Voraussetzung für eine Aussetzung ist somit, dass die Abgabe, deren Einhebung ausgesetzt werden soll…
…bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs. 6 BAO vor. Darüber hinaus sind dem Rechtsschutzgedanken des § 212a BAO entsprechend auch noch weitere Fälle zu beachten, in denen die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe…
…1814: Durch den Widerruf einer Entlassung aus der Gesamtschuld lebt der Abgabenanspruch gegen die in Betracht kommenden Gesamtschuldner wieder auf. Für die auf Grund des Widerrufes von einem bereits in Anspruch genommen gewesenen Gesamtschuldner zu entrichtende Abgabe ist eine Nachfrist von einem Monat zu setzen…
…ausgesprochen, dass über eine Abgabennachsicht auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen sei (VwGH, Zlen 90/15/0089,89/15/0076, 89/14/0196). Daraus folgert aber, dass von den derzeitigen Verhältnissen und somit von einer bereits entrichteten Abgabe auszugehen ist…
…Monate 3-5/02) nicht mehr aufscheinen, somit bereits entrichtet sind. Über die Berufung wurde erwogen: § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, BGBl. I Nr. 194/1961, idgF lautet: Auf Ansuchen des Abgabepflichtigen kann die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines…
…erfolgt am 20. Jänner 02. Im Vergütungsantrag für das Jahr 01 kann die für diesen Zeitraum entrichtete Elektrizitätsabgabe in Höhe von 730 Euro, im Vergütungsantrag für das Jahr 02 der Restbetrag in Höhe von 20 Euro geltend gemacht werden. Beispiel 2: Sachverhalt wie in Beispiel…
…einen Rückstand von EUR 2.649,61 (laut Antrag). Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.1.2025 wies das Finanzamt diesen Antrag ab und forderte den Beschwerdeführer auf, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von EUR 1.896,98 unverzüglich zu entrichten, wobei es zur Begründung darauf verwies…