…hat dieser u.a. folgendes ausgesprochen: "Nach herrschender Auffassung kommt bei Legaten dem Vermächtnisnehmer die Steuerfreiheit des §15 Abs.1 Z17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, so ist das Vermächtnis nicht steuerfrei…
…AE die unbedingte Erbserklärung abgegeben und folgende Vermögenserklärung vorgelegt: | Aktiva | | | Liegenschaft XX, inkl. Inventar | 117.439,91 € | (HP) | Liegenschaft YY, inkl. Inventar | 35.310,88 € | (CG) | Endbesteuertes Kapitalvermögen | 539.369,60 €…
…Todes der Erblasserin zweifellos kein Vermögen dar, dessen Kapitalerträge ihr einkommensteuerrechtlich zuzurechnen waren. Sie kam auch nicht als Schuldnerin einer von diesen Erträgen allenfalls resultierenden Kapitalertragsteuer in Betracht. Zum Todestag war daher hinsichtlich des angeführten Vergleichsbetrages bei der Erblasserin kein endbesteuertes Vermögen i.S. der…
…der Reinnachlass (nach Abzug der Barlegate in der Höhe von insgesamt € 500.000,--) € 2,350.919,78. Im Nachlass hat sich ein endbesteuertes Vermögen in der Höhe von insgesamt € 2,376.999,51 befunden. Die Erben haben den Gerichtskommissär angewiesen und ermächtigt…
…die Festsetzung der Erbschaftssteuer auf € 2.305,60. Begründend führte das Finanzamt aus, im Streitfall habe sich im Nachlass lediglich ein endbesteuertes Vermögen in Höhe von € 22,68 befunden. Davon könne für den Bw. ein anteilsmäßiger Betrag in Höhe von € 13,59…
…erhaltenen Sparbücher abgezogen werden, womit die Begünstigung bei der Legatarin damit praktisch doppelt zum tragen käme. Es ergibt sich somit folgende neue Berechnung: | Endbesteuertes Vermögen: | € 227.504,57 | Sparbücher Legatarin | - € 39.861,94 | | € 187.642,63…
…der Berufungswerber (Bw.) und G.B. je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die…
…R. und G.B., je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die Liegenschaft P.…
…R. und G.B. je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die Liegenschaft P…
…kann (= überschießender Steuervorteil), den Legataren (und Pflichtteilsberechtigten) anteilig zu. Laut dem eingangs aufgeführten Nachlassinventarium belaufen sich im Berufungsfalle die im Nachlass vorhandenen endbesteuerten Vermögenswerte auf insgesamt gerundet € 149.755und wurde der Reinnachlass im Betrag von € 274.042 festgestellt. Nach Erfüllung aller Legatsansprüche…
…Pflichtteils von € 50.000,00 den Erbanteil der Alleinerbin mit € 856.104,75 errechnet. Das im Nachlass insgesamt enthaltene endbesteuerte Vermögen belief sich auf € 859.367,44. Aus der Differenz zwischen den beiden letztgenannten Größen ergibt sich ein überschießender Steuervorteil in der…
…dem Betrag der an B.B. auf den Todesfall verkauften Liegenschaft - wie angeordnet - zu verteilen ist. Es sei den Legataren daher anteilig, nämlich im Verhältnis zwischen den beiden Kaufpreisen ein Anteil an einem endbesteuerten Vermögen angefallen, weshalb im anteiligen Ausmaß die Steuerbefreiung des § 15 Abs…
…dem Betrag der an B.B. auf den Todesfall verkauften Liegenschaft - wie angeordnet - zu verteilen ist. Es sei den Legataren daher anteilig, nämlich im Verhältnis zwischen den beiden Kaufpreisen ein Anteil an einem endbesteuerten Vermögen angefallen, weshalb im anteiligen Ausmaß die Steuerbefreiung des § 15 Abs…
…dem Betrag der an B.B. auf den Todesfall verkauften Liegenschaft - wie angeordnet - zu verteilen ist. Es sei den Legataren daher anteilig, nämlich im Verhältnis zwischen den beiden Kaufpreisen ein Anteil an einem endbesteuerten Vermögen angefallen, weshalb im anteiligen Ausmaß die Steuerbefreiung des § 15 Abs…
…Dr. H. H. auf den Todesfall verkauften Liegenschaft - wie angeordnet - zu verteilen ist." Es sei der Bw daher anteilig, nämlich im Verhältnis zwischen den beiden Kaufpreisen ein Anteil an einem endbesteuerten Vermögen angefallen, weshalb im anteiligen Ausmaß die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 17…
…dem Betrag der an B.B. auf den Todesfall verkauften Liegenschaft - wie angeordnet - zu verteilen ist. Es sei dem Bw daher anteilig, nämlich im Verhältnis zwischen den beiden Kaufpreisen ein Anteil an einem endbesteuerten Vermögen angefallen, weshalb im anteiligen Ausmaß die Steuerbefreiung des § 15 Abs…
…Bedeutung. Maßgeblich für die Anwendung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG sei, dass das endbesteuerte Vermögen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers diesem zuzurechnen gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der Erbschaftsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe von Todes…
…dass das gesamte steuerfreie Vermögen (§ 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG) nur der Berufungswerberin zukomme und die Abschlagszahlung an den kanadischen Staatsbürger leistete, der in Kanada keiner Besteuerung unterliege. Unabhängig von der quotenmäßigen Vorschreibung hätte der Berufungswerberin das gesamte endbesteuerte Vermögen von der Bemessungsgrundlage abgezogen…
…Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17 ErbStG steuerfrei…
…Berufungswerberin, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17 ErbStG steuerfrei…