…nur dann abgegolten, wenn endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wird. Die Erbschaftssteuer ist auch dann im Sinne des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG abgegolten, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Die Steuerfreiheit…
…Fall nur dem Erben zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass die dem Bw. als Legatar ausgefolgten Sparbücher (Teil-) Realisate des erblasserischen endbesteuerten Nachlassvermögens darstellten. Den Grundsatz, dass die Abgeltungswirkung nur einmal, aber dafür zur Gänze zum Tragen kommen muss, näher erläuternd hat der VfGH…
…sich endbesteuerte Sparbuch im Berufungsfall unbestrittenerweise nicht aus dem Nachlass der Erblasserin. Es handelte sich dabei somit nicht um endbesteuertes Nachlassvermögen, das der Bw. im Zuge der Legatsberichtigungsvereinbarung zugewiesen wurde. Der Einwand der Bw., dass bei einer Abfindung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Legatsansprüchen mit endbesteuertem Vermögen…
…aus einem Schreiben der Erbin betreffend die Berichtigung des Pflichtteils, dass dieser in Form eines Sparbuches an die Bw. übergeben wurde. Da dieses Sparbuch jedoch nicht nachlasszugehörig und somit auch nicht endbesteuertes Nachlassvermögen war, steht der Bw. im gegenständlichen Fall die Erbschaftsteuerbefreiung des § 15 Abs…
…Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. In all diesen Fällen hängt die Steuerfreiheit freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird. Dem Erben bleibt die Begünstigung auch dann erhalten, wenn er zwecks Entrichtung von (Bar-)Vermächtnissen oder des Pflichtteils endbesteuertes Vermögen verwertet…
…als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde und sah im Erkenntnis vom 23.6.1999, B 36/98, die Steuer auch dann als abgegolten an, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Nach dieser…
…ist, als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten ist die Steuer auch dann, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge einer Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Ebenso ist vorzugehen, wenn ein (Geld)Vermächtnis mittels endbesteuertem Vermögen erfüllt wird. In…
…S 629.000,00), einem PKW (mit einem Schätzwert von S 11.000,00) und Kleidung, Wäsche und Fahrnissen (mit einem Schätzwert von S 3.455,00). Im Nachlassvermögen befanden sich keine endbesteuerten Vermögenswerte iSd § 15 Abs. 1 17 ErbStG. Pflichtteilsberechtigt waren ua. die erbl…
…dass die Erbschaftssteuer zunächst insoweit abgegolten sei, als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten sei die Steuer aber auch dann, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Im Erkenntnis vom 23. Juni 1999…
…dass die Erbschaftssteuer zunächst insoweit abgegolten ist, als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten sei die Steuer aber auch dann, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. In allen diesen Fällen hänge die…
…ist. Daraus folgt für die Frage des Erwerbs von endbesteuertem Vermögen von Todes wegen, dass die Erbschaftssteuer auch dann im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten sein muss, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird…
…steuerpflichtiger Erwerb des Bw. in Höhe von € 386.694,84 ergeben. Dabei ist allerdings noch nicht berücksichtigt, dass sich im Nachlassvermögen auch endbesteuertes Kapitalvermögen iSd § 15 Abs.1 Z. 17 ErbStG befunden hat. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Befreiung nach…
…ist. Daraus folgt für die Frage des Erwerbes von endbesteuertem Vermögen von Todes wegen, dass die Erbschaftssteuer auch dann im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten sein muss, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird…
…wenn endbesteuertes Vermögen als Vermächtnis ausgesetzt wurde, sondern auch dann, wenn ein (Geld-) Vermächtnis tatsächlich mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Erhält somit ein Legatar aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (zB Legatsübereinkommen) konkrete endbesteuerte Vermögenswerte - etwa in Form der Übergabe eines…
…wenn endbesteuertes Vermögen als Vermächtnis ausgesetzt wurde, sondern auch dann, wenn ein (Geld-) Vermächtnis tatsächlich mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Erhält somit ein Legatar aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (zB Legatsübereinkommen) konkrete endbesteuerte Vermögenswerte - etwa in Form der Übergabe eines…
…wenn endbesteuertes Vermögen als Vermächtnis ausgesetzt wurde, sondern auch dann, wenn ein (Geld-) Vermächtnis tatsächlich mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Erhält somit ein Legatar aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (zB Legatsübereinkommen) konkrete endbesteuerte Vermögenswerte - etwa in Form der Übergabe eines…
…wenn endbesteuertes Vermögen als Vermächtnis ausgesetzt wurde, sondern auch dann, wenn ein (Geld-) Vermächtnis tatsächlich mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Erhält somit ein Legatar aufgrund einer ausdrücklichen erblasserischen Verfügung oder aufgrund von privatautonomen Regelungen (zB Legatsübereinkommen) konkrete endbesteuerte Vermögenswerte - etwa in Form der Übergabe eines…
…Für den Erwerb von endbesteuertem Vermögen bedeute dies, dass die Erbschaftssteuer auch dann im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten sei, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruches oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen werde. Analog dürfe es auch bei der Anwendung…
…G. auf den Pflichtteil. Der Reinnachlass der Verlassenschaft betrug laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis € 294.520,01. Im Nachlassvermögen befanden sich neben diversen Liegenschaften und anderen Werten Guthaben aus "endbesteuertem" Vermögen (Girokonto und Wertpapierdepot) in Höhe von insgesamt € 189.442.32, welche der Steuerabgeltung, wie…
…als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten ist die Steuer aber auch dann, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewiesen wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet…