…für den gesamten Berufungszeitraum (2003 bis 2010) vor. Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Hausgemeinschaft (einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ) sowie die Aufteilung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten auf die Miteigentümer sind den Beilagen zu dieser Berufungsentscheidung zu…
…keine Wirkungen entfalten (siehe § 191 Abs. 3 lit. a BAO, wonach einheitliche Feststellungsbescheide - nur - gegen alle wirken, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind). Darüber hinaus wurde der angefochtene Bescheid dem S.E. , weil er nicht Mitglied der KEG war, nicht rechtswirksam zugestellt (siehe den unzweideutigen Wortlaut…
…Komplementär, sondern dem Bw. zuzurechnen gewesen. Im Vorlageantrag vertrat der Bw. die Auffassung, dass im Rahmen der einheitlichen Feststellung der Einkünfte für die Hausgemeinschaft 1020 Wien, Bl.gasse 19 auch andere Einkünfte zu erfassen seien, wenn diese zusammen mit den Einkünften nach § 188 Abs. 1…
…276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe 1. Gegen den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1998 betreffend Fa. F. Errichtungs - und B. GmbH…
…die Jahre 2004 und 2005 statt. Gegenstand der Prüfung war die Umsatzsteuer und die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung. Für den Zeitraum 1/2005 bis 7/2005 hat eine Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO stattgefunden, wobei Feststellungen getroffen wurden, die sich auf die Vermietungsabsicht der…
…1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, festgestellt. Eine einheitliche Feststellung von Einkünften setzt somit voraus, dass…
…gelegentliche Grundstückszu- und -verkäufe tätigt und Einkünfte nach § 30 EStG erzielt, die zufolge § 188 Abs. 2 in die einheitliche Feststellung (zusammen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) einzubeziehen sind. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass § 188 Abs. 2 nicht zu einer Durchbrechung des Gemeinschaftlichkeitsgrundsatzes…
…Finanzamt mit Datum vom 13.12.1996 einen Einkommensteuerbescheid. Auf Grund einer Mitteilung über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der L-KG vom 15.9.2000 erließ das Finanzamt mit Datum vom 13.8.2001 einen gemäß § 295 Abs 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid…
…ausgetretenen) Gesellschafter und berechtigt alle zur Ergreifung eines Rechtsmittels (vgl Stoll, BAO-Kommentar, 1999). Entfaltet ein Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO gegenüber einer Person, der gegenüber die einheitliche und gesonderte Feststellung wirken soll, keine Wirkung, etwa wenn ein geschäftsunfähiger Beteiligter keinen gesetzlichen Vertreter hat oder wenn…
…Berufung der K.S. und atypische stille Gesellschaft, xyP., vertreten durch XYZGmbH,S.M., gegen den Bescheid des Finanzamtes KPS betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO als…
…nach Aufhebung des Abweisungsbescheides vom 26. August 2004 wiederum offenen bzw. unerledigten Antrag vom 8. Jänner 2003 auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999, welcher in der Berufung vom 27. September 2004 aufrechterhalten wurde…
…Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger. Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass zum einen gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und zum anderen die Festsetzung dieser Tatsache (nämlich des Einkommens des Gruppenmitgliedes) einheitlich…
…Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger. Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass zum einen gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und zum anderen die Festsetzung dieser Tatsache (nämlich des Einkommens des Gruppenmitgliedes) einheitlich…
…übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die berufungsgegenständliche KG ist somit voll beendigt. Gemäß § 188 Abs. 1 lit.b BAO werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs. 1 lit. c leg. cit…
…Hausgemeinschaft MIT, in W1, vom 5. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 13. Juni 2002 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis 2000 entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1…
…alle am Mehrparteienverfahren Beteiligten gilt. 2.3. Nach § 188 Abs. 1 BAO werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Der Feststellungsbescheid hat in diesem Fall gemäß § 191 Abs. 1 lit. c leg…
…X-Straße, gegen die Erledigung des Finanzamtes X vom 21. Juni 2006 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für 2002 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das gegenständliche, das Jahr 2002 betreffende Verfahren hat in der Sache ein Folge…
…Der Feststellungsbescheid ist Grundlage für die Festsetzung der Körperschaftsteuer beim Gruppenträger." Damit ist von Gesetzes wegen klargestellt, dass (1) gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache festgestellt wird und (2) die Feststellung dieser Tatsache (nämlich des Einkommens des Gruppenmitgliedes) einheitlich gegenüber…
…Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet, und es sich daher bei den so genannten "Kapitalangebern" tatsächlich um atypisch stille Gesellschafter handelt, ist dennoch eine einheitliche Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO aus nachfolgend angeführten Gründen unzulässig: Gemäß § 1 Abs…
…Auseinadersetzungsguthaben auch einen Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert beinhaltet, und es sich daher bei den so genannten "Kapitalnagebern" tatsächlich um atypisch stille Gesellschafter handelt, ist dennoch eine einheitliche Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO aus nachfolgend angeführten Gründen unzulässig: Gemäß § 1 Abs…