4.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung Rz 1374: Anwendungsvoraussetzung des § 23 Abs. 1 UmgrStG ist ua., dass das übertragene Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten an der übernehmenden Personengesellschaft erfolgt. Im Gegensatz zu Einbringungen (siehe Rz 1040 ff) gibt es von der Ausschließlichkeit der Gewährung…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
…426: Die Anwendung des § 5 EStG 1988 setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma im Firmenbuch eingetragen ist und der Steuerpflichtige aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) bezieht. Rz 427: Eingetragene Erwerbsgesellschaften haben den Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu ermitteln…
…die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma anzuwenden. Gemäß § 4 Abs. 2 EGG sind eingetragene Erwerbsgesellschaften als solche nicht zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet. a) Unternehmereigenschaft der Bw. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, BGBl. Nr. 663…
…der Zusammenschluss auch tatsächlich im Firmenbuch eingetragen wird, wurde daraufhin von der Abgabenbehörde erster Instanz das Vorliegen eines Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG verneint und ein steuerpflichtiger Verkauf der Vermögensteile angenommen. 2. Nach § 4 Abs 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches …
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
…Dezember 1997 im Firmenbuch als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der K KEG eingetragen. In Folge dieser firmenbuchmäßig ausgewiesenen Gesellschafterstellung haftet er demnach gemäß § 12 BAO iVm. § 4 EGG und §§ 128 bzw. 161 HGB unabhängig von seinem Beteiligungsausmaß auch für Abgabenschulden dieser Kommandit-Erwerbsgesellschaft grundsätzlich persönlich…
…maßgeblich waren. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma…
…ein Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG verwirklicht (vgl. 13.10.1978, 1902/76). Die eingetragene Erwerbsgesellschaft hat Rechtsfähigkeit (vgl. OGH 9.4.1992, 8 Ob 5/90). OEG und KEG führen eine Firma und können unter dieser Rechte erwerben und Verbindlichkeiten begründen. Diese Gesellschaften sind im…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
…anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter). § 4 Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG) bestimmt: Abs. 1: Auf eingetragene Erwerbsgesellschaften sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §…
…dann, wenn die Tätigkeit in bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftszusammenschlüssen ausgeübt wird. Diese Auffassung wird auch für den Fall beibehalten, dass die selbständige Tätigkeit in der - im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BAO noch nicht existent gewesenen - Rechtsform einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft ausgeübt wird. Beträgt daher bei einer Mitunternehmerschaft…
…Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 4 Abs. 1 Erwerbsgesellschaftsgesetz (EGG) sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften (offene Erwerbsgesellschaften bzw. Kommandit-Erwerbsgesellschaften) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der vierten Einführungsverordnung zum HGB über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die…
…Personen (zB nach § 13 Genossenschaftsgesetz) sowie sonstige unter § 5 EStG 1988 fallende Steuerpflichtige (zB Scheinkaufmann, eingetragene Erwerbsgesellschaften bei Buchführungspflicht gemäß § 125 BAO). Rz 3426: Werden Jubiläumsgeldrückstellungen gebildet, so besteht hinsichtlich der Bewertungsmethode ein Wahlrecht zwischen der versicherungs- und der finanzmathematischen Berechnung. Im Hinblick auf den…
…in Bezug auf Personengesellschaften siehe Rz 430q. Bis 2006 konnten eingetragene Erwerbsgesellschaften für jeden gemeinschaftlichen Erwerb gegründet werden, daher kam die steuerliche Behandlung als Mitunternehmerschaft oder bloß vermögensverwaltende Gesellschaft in Betracht. Buchführungspflicht bestandRandzahlen 5812 bis 2006 für5814: derzeit frei Erwerbsgesellschaften nicht nach Handelsrecht, sondern nach …
…Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall konnte nur Frau Einspruch erheben oder dessen Rechtsvertreterin, nicht aber eine…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
…ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Im vorliegenden Fall kann nur Herr ***Bf1*** Einspruch erheben oder dessen Rechtsvertreter, nicht aber eine…
…des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die VerwaItungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…