…Sachverhalt einem Fremdvergleich nicht standhielte. Im vorliegenden Fall sei das Vorliegen einer klaren und eindeutigen, fremdüblichen Vereinbarung nicht ein Mal behauptet worden. Das Fehlen jedweder schriftlichen Vereinbarung zeige, dass es eine nach außen hin zum Ausdruck kommende Vereinbarung nicht gegeben habe. Bleibe eine Rückzahlung dem…
…seit dem Juli 2001 an den Sohn des Bw. in keinem Vertrag festgehalten worden seien. Demnach gebe es keine nach außen hin zum Ausdruck kommende Vereinbarung beispielsweise über Instandhaltungsmodalitäten. Der Bw. habe seinerzeit zwar mit Frau I. die Überlassung der Wohnung Top 12 mietvertraglich schriftlich…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung. Liegt keine schriftliche Vereinbarung…
…Veranlassung der Schuldübernahme auszugehen. Nach Meinung der Betriebsprüfung hätte die Bw. für einen fremden Dritten einen Kredit in dieser Höhe nicht übernommen. Noch dazu liege keine, nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommende Vereinbarung - die die Beendigung zu dieser Schuldübernahme regle - vor. Von Seiten der…
…von mir erklärt. Computerkenntnisse sind hier nicht wirklich erforderlich. Es wurden keine Fahrtaufwendungen ersetzt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werden Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur anerkannt, wenn sie nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und…
… VwGH 28.05.2015, 2013/15/0135) Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen nahen Angehörigen 1) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, 2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3) auch zwischen Fremden unter den…
…Kriterien gemessen werden, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (vgl. VwGH 27…
…nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommende, eindeutig, klare und jeden Zweifel ausschließenden Inhalts aufweisende und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossene Vereinbarung über die Geschäftsführung und die Verwaltungsverrechnung wurde nicht abgeschlossen. Die Sorgfalt eines Kaufmannes hätte es jedoch erfordert solche Vereinbarungen schriftlich…
…bedeuten würde, dass die Vereinbarung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter nach außen hin ausreichend zum Ausdruck komme, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habe und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Im gegenständlichen Prüfungsfall sei keine Vereinbarung vorgelegt worden, es sei…
…sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben aber lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung und kommen…
…gefolgt werden. Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und wechselseitige, im Voraus getroffene, grundsätzliche schriftliche Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen. Eine jahrelang praktizierte konkludente Handlung, kann eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung nicht ersetzen…
…wenn die Vereinbarungen über den wechselseitigen Leistungsaustausch nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen Inhalt aufweisen sowie auch unter Fremden abgeschlossen worden wären (Lang/Schuch/Staringer, KStG § 8 Tz 136 ff.). Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und…
…gefolgt werden. Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und wechselseitige, im Voraus getroffene, grundsätzliche schriftliche Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen. Eine jahrelang praktizierte konkludente Handlung, kann eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung nicht ersetzen…
…ist folgendes zu bedenken: Wie im Zuge der rechtlichen Beurteilung ausgeführt wird, muss auch eine zwischen "verbundenen Unternehmen" geschlossene Vereinbarung der vom Höchstgericht entwickelten sog. "Angehörigenjudikatur" entsprechen. Demnach muss diese - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben…
…abgeschlossen worden wäre, weist auf eine familienhafte Veranlassung hin, die steuerlich nicht anerkannt wird. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und…
…nicht frei verfügen können. Auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse und der widersprüchlichen Angaben der Bw kann keine Rede davon sein, dass eine eindeutige, klare und nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende Vereinbarung vorläge, sodass diesem Vorbringen der Bw nicht gefolgt werden kann. Nach § 12 Abs…
…jenen Kriterien gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (vgl. etwa die…
…dass nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, inhaltlich klare Vereinbarungen gegeben sind, die in der vorliegenden Form und mit dem selben Inhalt auch zwischen Fremden getroffen worden wären. Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich kumulativ vorliegen. Dass für eine Seite ein (größerer) Vorteil aus der Vereinbarung entspringt…
… VwGH 16.12.2010, 2007/15/0013). Auch jahrelang praktizierte konkludente Handlungen können eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung nicht ersetzen. Eine erst bei Aufgreifen der verdeckten Ausschüttung behauptete (aber nicht beweisbare) Gegenverrechnung mit Vorteilen, die der Anteilsinhaber (angeblich) zugewendet…
…Bisher seien seitens des Bw. weder Teilrechnungen noch Rechnungen gelegt worden. Es seien seitens der Firma CO. auch keine Anzahlungen durchgeführt worden. Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen fänden steuerrechtlich nur dann Anerkennung, wenn diese - nach außen ausreichend zum Ausdruck kämen, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel…