…im November 2007 aus dem mütterlichen Haushalt ausgezogen und gründete mit ihrem Lebensgefährten in einer eigenen Wohnung einen "neuen Hausstand", sodass sie unbestritten ab diesem Zeitpunkt zu keinem Elternteil mehr haushaltszugehörig ist. Es ist daher zu überprüfen, ob der Bw. als Kindesvater - so wie behauptet…
…habe mit seinen an seine Tochter geleisteten Zahlungen überwiegend zu deren Unterhaltskosten beigetragen, so irrt er. Obwohl der Bw. bereits seitens des Finanzamtes aufgefordert wurde bekanntzugeben, ob neben den monatlichen Überweisungen an seine Tochter weitere Zahlungen an sie geleistet wurden, gab der Bw. lediglich an…
…in dem ein gemeinsamer Haushalt von Anspruchswerber (Bf) und potenziell anspruchsvermittelndem Kind im Antragszeitraum nicht vorlag (vorliegt), anwendbar. Auf den vorliegenden Fall angewendet bedeutet dies: Ein von vornherein auf die Dauer von (mehr als) einem Jahr ausgelegter Aufenthalt des Kindes -wie im vorliegend strittigen Zeitraum…
…die Lebensgemeinschaft laut Frau G bereits seit 1990 bis laufend andauere. Auch der Sohn des Bf. wohne im gemeinsamen Haushalt. Die gelegentlichen Besuche der Ehegattin und des volljährigen Kindes in Mazedonien würden keinen Anspruch begründen. Der Familienwohnsitz und der Lebensmittelpunkt würden sich in Österreich befinden…
…diese Personen zur Gänze erhalte(n müsse). Da die Mutter des Bw. über keinerlei eigenen Einkünfte verfüge, müsse auch der Bw. den gesamten Haushalt und die gesamten Lebenshaltungskosten seiner Mutter und der teils mj., teils volljährigen Kinder, sohin auch sämtliche Aufwendungen für den Wohnsitz am…
…Nachteil verbunden, zumal ihm die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort in Österreich aus dem (Verkaufs)Erlös der Wohnung am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina nicht möglich wäre. Zudem benötigte die Ehefrau (wie auch die volljährigen, noch im Haushalt des Berufungswerbers lebenden Kinder) des Bf. als…
…Jahr 2001 keine Daten über eigene Einkünfte auf. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 21. Jänner 2003 wies das FA die Berufung unter Hinweis auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs 7 Z. 5 EStG 1988 ab, nach welcher der UAB für volljährige Kinder den FB-Bezug voraussetzt…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…
…verlegt worden. Bei den Fahrten nach Salzburg handelt es sich um Besuchsfahrten zur Tochter. Genächtigt wurde im Haushalt der volljährigen Tochter. Ein eigener Haushalt in Salzburg besteht schon seit Jahren nicht mehr. Fahrtkosten eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch der Tochter stellen keine Werbungskosten dar, sondern…
…besteht kein Anhaltspunkt, weswegen das Bundesfinanzgericht der Wortinterpretation des § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 folgend der Bf. einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe und auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe dem Grunde nach zuzuerkennen hatte. 5. Eigener Haushalt des Kindes und Unterhaltskostentragung Die Bf. hat in…
…einer Wohngemeinschaft darstellen würden. Die Tochter des Bw. sei mit Oktober 2009 in einer eigenen Wohnung gemeldet. Nach den Erklärungen von B. halte sie sich jedoch nach wie vor an Wochenenden bzw. fallweise auch unter der Woche im Haushalt der Kindesmutter auf. Auch würde sie…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. | 5. | (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer…
…zum Haushalt des Bw. jedenfalls seit Februar 1999 nicht mehr anzunehmen war. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2000 wurde für den Zeitraum vom 1. Feber 1999 bis 30. September 2000 die Familienbeihilfe in Höhe von S 75.450,- (€ 5.483,17) und Kinderabsetzbeträge in…
…Selbstbehalt (Abs 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…
…Kosten des Unterhalts bei minderjährigen Kindern auch die Kosten der Erziehung und bei volljährigen Kindern, die für einen Beruf ausgebildet oder in ihrem Beruf fortgebildet werden, auch die Kosten der Berufsausbildung oder der Berufsfortbildung. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG gehört ein Kind dann zum Haushalt…
…des Kindes) grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr besteht. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor oder sind sie weggefallen (z.B. (Ehe)Partner beendet seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts…
…behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 und 3). Volljährige Vollwaisen…
…lebt in seinem Haushalt. Die Kindesmutter leistete 2019 die gerichtlich festgesetzten Unterhaltszahlungen. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Unterlagen und ist auch nicht strittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Ad a. Außergewöhnliche Belastung wegen Behinderung des Sohnes …
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…